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AlltagsCheck KW 43: grüüün kündigt Lieferstopp an, Bahn-Abos laufen aus – und Riester-Kosten werden geprüft




Redaktion









Wochenüberblick




11 Min. Lesezeit

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Für grüüün-Kunden wird das Monatsende zum wichtigen Termin, während Bahnpendler ihre Fahrkarten für 2027 neu planen müssen. Bei Riester-Verträgen stehen zusätzliche Kosten zur Prüfung, bei der Schufa geht es um nachvollziehbare Vertragsentscheidungen. Dazu kommen eine neue Grenze für PFAS-Löschschaum, Wartezeiten bei Smart Metern und Warnungen vor beängstigenden Kettenbriefen. Manche Folgen sind bereits konkret, andere hängen noch von Verfahren und politischen Entscheidungen ab.

Ein Schreiben vom Stromanbieter, ein neues Rentenangebot oder die nächste Urlaubsbuchung: Oft zeigt sich erst beim genauen Lesen, was sich tatsächlich verändert. In der Kalenderwoche 43 vom 19. bis 25. Oktober 2026 betraf das bei Alltag Aktuell besonders Energieverträge, Bahnfahrten und den Umgang mit persönlichen Daten. Während einige Termine bereits feststehen, brauchen andere Vorhaben noch eine gesetzliche Grundlage. Für den eigenen Alltag macht es einen erheblichen Unterschied, ob jetzt eine Frist läuft, eine Auskunft verlangt werden kann oder zunächst nur eine Verbesserung angekündigt wurde.

Beim Strom zählen Vertrag, Lieferbeginn und funktionierende Messwerte

Die Marke grüüün will ihr bundesweites Verbrauchergeschäft zum 31. Oktober aufgeben. Die Bundesnetzagentur hat dazu ein Aufsichtsverfahren gegen die dahinterstehende Münch Energie GmbH & Co. KG eröffnet. Sie prüft die rechtzeitige Anzeige und die Informationen an Kunden. Ein Stromausfall folgt aus dem Rückzug allein nicht: Ohne Anschlusslieferanten übernimmt der örtliche Grundversorger, je nach Situation in der Grund- oder Ersatzversorgung. Ob bestehende Verträge vorzeitig beendet werden dürfen, bleibt davon getrennt. Betroffene sollten Vertragsunterlagen, Kündigungsschreiben und mögliche Mehrkosten sichern, den neuen Lieferbeginn bestätigen lassen und zum tatsächlichen Wechsel den Zählerstand dokumentieren. Ein empfohlenes Partnerangebot muss nicht angenommen werden.

→ grüüün-Lieferstopp: Bundesnetzagentur prüft Rückzug zum 31. Oktober

Für 2027 zeigen vorläufige Netzentgelte zugleich eine regional unterschiedliche Entwicklung. Eine Verivox-Auswertung errechnet im Durchschnitt rund acht Euro zusätzliche Stromnetzkosten bei 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und rund 19 Euro beim Gas bei 20.000 Kilowattstunden. Das sind Modellwerte für einen einzelnen Preisbestandteil, keine angekündigte Erhöhung jeder Haushaltsrechnung. Beim Strom stehen beispielsweise Mehrkosten in Hamburg einer Entlastung in Thüringen gegenüber. Auch die gesetzliche Absicherung des Bundeszuschusses ist noch relevant. Für den eigenen Vergleich zählen deshalb die vollständigen Grund- und Arbeitspreise des Lieferanten, jeweils mit demselben Jahresverbrauch gerechnet. Erst dessen Mitteilung zeigt, ob und wann sich der persönliche Vertrag verteuert.

→ Netzentgelte 2027 steigen im Schnitt – regional gibt es Entlastungen

Selbst neue Technik hilft erst, wenn sie funktioniert. In einer im Oktober veröffentlichten vzbv-Befragung unter 937 Haushalten erklärten 16 Prozent, ihren eingebauten Smart Meter noch nicht nutzen zu können. Die Antworten stammen aus dem Juli und sind keine technische Fehlerstatistik aller deutschen Zähler. Von den Haushalten mit inzwischen nutzbarem System nannten 29 Prozent eine Wartezeit von mehr als vier Monaten. Vor einem dynamischen Tarif sollten Messstellenbetreiber und Lieferant bestätigen, dass die benötigten Verbrauchswerte tatsächlich ankommen. Der geforderte pauschale Schadensersatz ist bislang ein Vorschlag des Verbands. Eine Verbraucherbeschwerde nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss das Unternehmen innerhalb von vier Wochen beantworten. Damit steht noch nicht fest, wann das technische Problem behoben ist.

→ Smart Meter: Befragung zeigt monatelange Wartezeiten nach dem Einbau

Neue Bahnregeln und sichere Reisebuchungen

Seit dem 21. Oktober verkauft die Deutsche Bahn keine neuen Abos ihrer betroffenen Streckenzeitkarten mehr. Bestehende Monats- und Jahreskarten-Abos enden dagegen erst zu ihrem jeweiligen individuellen Termin im Juni 2027. Das genaue Datum steht im Kündigungsschreiben; die reguläre Beendigung übernimmt das Abo-Center. Wochen- und Monatskarten bleiben ohne Abo erhältlich, müssen nach dessen Ende aber jeweils selbst gekauft werden. Die Preissenkung um 25 Prozent bezieht sich auf die bisherigen Monatskarten ohne Abo und entspricht deshalb nicht automatisch der Ersparnis gegenüber dem alten Abo. Nicht genutzte, bereits bezahlte Restlaufzeiten von Jahresabos sollen anteilig erstattet werden. Deutschlandticket und BahnCard werden durch diese Umstellung nicht allgemein abgeschafft.

→ DB-Zeitkarten-Abos enden im Juni 2027: Was Bestandskunden beachten müssen

Für gelegentliche Nahverkehrsfahrten fehlt dagegen weiterhin ein bundesweites neues Angebot. Der Vorstoß für ein Deutschlandticket light wurde von der Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz genommen. Vorgeschlagen war eine Smartphone-Abrechnung mit Ein- und Auschecken sowie einer monatlichen Kostenobergrenze. Einen verbindlichen Verkaufsstart gibt es nicht. Das bereits verfügbare eezy.nrw arbeitet regional mit einer solchen Begrenzung: Bei Nutzung derselben App werden entsprechende Fahrten in der zweiten Klasse monatlich höchstens mit 63 Euro berechnet. Daraus entsteht aber keine bundesweite Fahrtberechtigung. Auch nach Erreichen der Grenze ist vor jeder Fahrt ein Check-in nötig. Für die nächste Reise bleiben deshalb der örtliche Geltungsbereich und die konkreten Nutzungsbedingungen entscheidend.

→ Deutschlandticket light: Entscheidung über Tarif für Gelegenheitsfahrer vertagt

Wer Fernverkehrsreisen für die Ferien plant, sollte außerdem mehrere Abfahrten vergleichen. Eine vzbv-Untersuchung fand bei den untersuchten Super-Sparpreisen zum ersten Feriensamstag ein im Median 21 Prozent höheres Preisniveau als am Samstag zuvor. Betrachtet wurden bestimmte Direktverbindungen zwischen fünf Großstädten bei drei Wochen Buchungsvorlauf. Die Zahl beschreibt frühere Beobachtungen und keinen festen Ferienzuschlag auf jedes Ticket. Für Weihnachtsfahrten 2026 lässt sich daraus kein konkreter Preis ableiten. Beim Vergleich gehören alle Mitreisenden, Reservierungen, Zugbindung und Stornierungsbedingungen in dieselbe Rechnung. Eine billigere Abfahrt kann unterm Strich teurer sein, wenn dafür eine zusätzliche Übernachtung nötig wird oder die Verbindung nicht zum Reiseplan passt.

→ Bahnpreise in den Ferien: Studie zeigt Aufschläge zum Ferienstart

Bei der Unterkunftsbuchung geht es unterdessen um Sicherheit und Werbung. Die EU-Kommission untersucht, ob Booking.com ausreichend gegen gefälschte Angebote und Phishing vorgeht und bezahlte Suchplatzierungen deutlich genug kennzeichnet. Ein Verstoß ist noch nicht abschließend festgestellt. Für Reisende bleibt besonders wichtig, unerwartete Zahlungsaufforderungen mit der ursprünglichen Buchungsbestätigung abzugleichen. Richtige Namen und Reisedaten beweisen die Echtheit einer Nachricht nicht; auch ein übernommenes Unterkunftskonto kann überzeugend wirken. Bei Zweifeln helfen unabhängig ermittelte Kontaktdaten. Wer bereits Kartendaten auf einer verdächtigen Seite eingegeben hat, sollte unverzüglich die Bank beziehungsweise den Kartenausgeber kontaktieren und die Nachrichten sichern. Aus dem EU-Verfahren allein entsteht kein zusätzlicher Erstattungsanspruch.

→ Booking.com: EU prüft Betrugsschutz und bezahlte Suchplatzierungen

Bei Schufa, Riester und Luftbildern kommt es auf den Einzelfall an

Nach einer Vertragsablehnung kann es leichter werden, den maßgeblichen Einfluss eines Schufa-Scores darzulegen. Der Bundesgerichtshof hat präzisiert, wann ausführlichere Informationen zur Berechnung verlangt werden können. Werden eine Scoreübermittlung und eine zeitlich damit zusammenhängende nachteilige Vertragsentscheidung dargelegt und nötigenfalls bewiesen, spricht eine tatsächliche Vermutung für diesen Einfluss. Die vier Verfahren gehen allerdings an das Oberlandesgericht Dresden zurück. Eine pauschale Offenlegung der vollständigen Formel, ein besserer Score oder ein nachträglicher Vertragsabschluss folgen daraus nicht. Hilfreich sind die Anfrage, die Ablehnung, die jeweiligen Daten und die Auskunft darüber, welcher Wert an welches Unternehmen übermittelt wurde. Die kostenlose Datenkopie bleibt der Ausgangspunkt, um gespeicherte Angaben auf Fehler zu prüfen.

→ Schufa-Auskunft: BGH erleichtert Nachweis nach Vertragsablehnung

Bei Riester-Banksparplänen von Sparkassen sucht der Verbraucherzentrale Bundesverband Fälle mit zusätzlichen Abschluss-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten beim Übergang in die Auszahlungsphase. Manche Belastungen liegen nach Verbandsangaben über 1.000 Euro. Angesprochen sind Menschen, deren Auszahlung bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht. Der Verband prüft erst, ob und gegen welche Institute Sammelklagen infrage kommen. Die Fallsammlung ist noch keine Anmeldung in einem gerichtlichen Klageregister und verspricht keine Rückzahlung. Für die Prüfung zählen ursprünglicher Vertrag, Sonderbedingungen, Verrentungsangebot und die einzeln ausgewiesenen Kosten. Wer eigene Fristen klären muss, sollte das unabhängig von der Umfrage tun. Ein früheres BGH-Urteil zu einer intransparenten Klausel entscheidet nicht automatisch jeden heutigen Erstattungsfall.

→ Riester-Kosten bei Sparkassen: Verbraucherzentrale prüft Sammelklagen

Der Schutz persönlicher Daten reicht auch bis in den Garten. Das Landgericht Frankfurt hat Google im konkreten Fall untersagt, dreidimensionale Luftbilder eines bewohnten Grundstücks in Google Earth und Google Maps darzustellen. Betroffen waren auch rückwärtige Bereiche, die von öffentlichen Wegen aus nicht einsehbar waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und schafft keinen automatischen Löschungsanspruch für jede Luftaufnahme. Wer die eigene Darstellung beanstanden möchte, sollte die genaue Ansicht mit Link und Screenshot dokumentieren und erklären, welche abgeschirmten privaten Bereiche sichtbar werden. Straßenansicht und Luftbild müssen dabei getrennt betrachtet werden: Eine bereits umgesetzte Unkenntlichmachung in Street View erledigt eine Beschwerde über die 3D-Ansicht nicht mit.

→ Google-Earth-Urteil: Gericht untersagt 3D-Luftbilder eines privaten Grundstücks

Neue Produktregeln haben unterschiedliche Fristen

Seit dem 24. Oktober dürfen Löschschäume mit mindestens einem Milligramm PFAS je Liter grundsätzlich nicht mehr in tragbaren Feuerlöschern in Verkehr gebracht werden. Für alkoholbeständige Spezialschäume beginnt diese Grenze erst am 24. April 2027. Vorhandene tragbare Geräte müssen deshalb nicht pauschal sofort ersetzt werden: Ihre allgemeine Verwendungsfrist reicht bis Ende 2030, wobei frühere Verbote einzelner Stoffe weitergelten. Hersteller oder Wartungsbetrieb können anhand des Modells und der Füllung klären, welche Regel greift. „PFOA-frei“ bedeutet dabei nicht automatisch PFAS-frei. Pulver- und Kohlendioxidlöscher fallen nicht unter diese Beschränkung für Löschschäume. Alte Geräte sollten weder selbst geöffnet noch im Garten entleert werden; Umrüstung und Entsorgung gehören in fachkundige Hände.

→ PFAS in Feuerlöschern: Verkaufsfrist für Löschschaum endet

Beim EU-Bio-Logo liegt dagegen erst eine vorläufige politische Einigung vor. Produkte aus bestimmten Nicht-EU-Ländern mit anerkannt gleichwertigen Bio-Systemen sollen für das europäische Zeichen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zugleich sollen Handelsregelungen mit elf Staaten verlängert und kleinere Händler bei der Zertifizierung entlastet werden. Parlament und Rat müssen den Kompromiss noch förmlich bestätigen. Beim Einkauf bleibt schon heute die gesonderte Herkunftsangabe wichtig: Das EU-Bio-Logo besagt nicht, dass alle Zutaten aus Europa stammen. Auch ein deutscher Kontrollstellencode ersetzt diesen Herkunftsnachweis nicht. Ebenso wenig macht die geplante Reform jedes verarbeitete Bio-Lebensmittel automatisch zu einem Produkt mit ausnahmslos 100 Prozent Bio-Zutaten. Bereits gekennzeichnete Bestände sollen weiter abverkauft werden dürfen.

→ EU-Bio-Logo: Einigung sieht neue Bedingungen für Importe vor

Unterstützung sollte früh beginnen

Der EU-Rat hat eine Empfehlung gegen Wohnungslosigkeit angenommen. Sie setzt auf frühere Beratung bei Mietproblemen, besser verbundene Hilfen und dauerhaftes Wohnen als Grundlage weiterer Unterstützung. Daraus entsteht in Deutschland zunächst kein neuer individueller Anspruch auf eine Wohnung oder einen Mietzuschuss. Bei Rückständen oder drohender Kündigung sind die heute zuständigen Stellen gefragt, etwa die kommunale Wohnungsnotfallhilfe und bei Leistungsberechtigten das Jobcenter. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Übernahme von Mietschulden infrage kommen, regelmäßig als Darlehen. Mietvertrag, Mahnungen, Kündigung und gegebenenfalls die Räumungsklage helfen bei der Klärung. Auf eine spätere Umsetzung der europäischen Empfehlung zu warten, würde bei akuten Zahlungsproblemen wertvolle Zeit kosten.

→ EU-Empfehlung gegen Wohnungslosigkeit: Frühere Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

Für Menschen nach einer Krebserkrankung fordert der Bundesrat einen besseren Schutz bei Versicherungen, Verbraucherkrediten und Adoptionsverfahren. Nach medizinisch begründeten Fristen sollen frühere Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr offengelegt oder verwertet werden dürfen. Die Entschließung schafft jedoch noch kein geltendes Recht und nennt keinen persönlichen Stichtag. Wer heute einen Versicherungsantrag ausfüllt, muss die gestellten Gesundheitsfragen nach den geltenden Regeln beantworten. Erfragte Erkrankungen dürfen aufgrund der Forderung nicht einfach weggelassen werden. Bei befürchteten Nachteilen kann eine anonyme Risikovoranfrage vor einem Antrag helfen, mögliche Versicherungsbedingungen zu vergleichen. Auch sie garantiert keinen Abschluss. Entscheidend bleibt, welche Verträge und Fristen ein späteres Gesetz tatsächlich erfassen würde.

→ Recht auf Vergessenwerden nach Krebs: Bundesrat fordert Schutz bei Verträgen

Beim Gewaltschutz im Familienverfahren sieht das Deutsche Institut für Menschenrechte Lücken im Regierungsentwurf. Geplant sind unter anderem ein besserer Schutz des Aufenthaltsorts und klarere Vorgaben zum Umgang mit Gewaltvorwürfen. Das Institut vermisst insbesondere verbindliche Gefährdungsanalysen und ein abgestimmtes Gefahrenmanagement. Die Reform ist noch nicht abgeschlossen. Bereits bestehende Schutzmöglichkeiten hängen davon nicht ab: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen lassen sich beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote beantragen. Schutzanordnungen, Polizeidokumentation und ärztliche Unterlagen können für die rechtliche Prüfung wichtig sein. Wer seinen Aufenthaltsort geheim halten muss, sollte diesen Bedarf früh gegenüber anwaltlicher Vertretung und Gericht ansprechen. Aus dem Entwurf folgt keine automatische Entscheidung über Sorge, Umgang oder Scheidung.

→ Gewaltschutz im Familienverfahren: Institut sieht Lücken im Gesetzentwurf

Für Familien beginnt Unterstützung manchmal mit einer Nachricht auf dem Handy. klicksafe warnt vor Halloween-Kettenbriefen und verstörenden Kurzvideos, die Kinder zum Weiterleiten drängen. Auch wenn die Geschichte erfunden ist, kann die Angst sehr real sein. Hilfreich sind Zuhören, gemeinsames Einordnen und die klare Vereinbarung, solche Inhalte nicht weiterzuschicken. Ein angedrohtes Unglück tritt nicht dadurch ein, dass die Kette unterbrochen wird. Unbekannte Links, Downloads und die Weitergabe persönlicher Daten sollten unterbleiben; problematische Inhalte lassen sich melden und Absender blockieren. Konkrete Drohungen realer Personen müssen davon getrennt ernst genommen und nötigenfalls dokumentiert werden. Bei anhaltender Verunsicherung können Familien Unterstützung bei der Schulsozialarbeit oder einer Beratungsstelle suchen.

→ Halloween-Kettenbriefe: klicksafe warnt vor Druck zum Weiterleiten

Was von KW 43 bleibt

Für grüüün-Kunden rückt die Versorgung ab November in den Mittelpunkt. Bei den betroffenen Bahn-Abos liegt das maßgebliche Vertragsende dagegen erst im kommenden Juni. In beiden Fällen helfen die eigenen Unterlagen mehr als ein pauschaler Termin aus der Überschrift: Lieferbeginn, Geltungsdauer, bisherige Kosten und mögliche Erstattungen müssen zusammenpassen. Ähnlich ist es bei den Netzentgelten und den Ferienpreisen der Bahn. Ein statistischer Vergleich liefert Orientierung, ersetzt aber kein konkretes Angebot.

Bei Schufa und Riester lohnt sich jetzt vor allem eine nachvollziehbare Dokumentation. Welche Entscheidung fiel wann, welche Daten wurden übermittelt und welche Kosten wurden verlangt? Für Familien zählen wiederum andere nächste Schritte: vorhandene Schutzmöglichkeiten nutzen, bei drohendem Wohnungsverlust früh Hilfe suchen und Kinder mit beängstigenden Nachrichten nicht alleinlassen. Weitere Meldungen zu Verträgen, Fristen und Verbraucherrechten stehen im fortlaufenden AlltagsCheck.

Datenstand: 25. Oktober 2026. Quellenbasis: Die verlinkten GadgetChecks-Beiträge aus der KW 43.

Hauptquellen

Transparenzhinweis: Die genannten Studien beschreiben die jeweils untersuchten Haushalte und Verbindungen. Ihre Ergebnisse lassen sich nicht unverändert auf jeden Haushalt oder jede Reise übertragen. Offene Verfahren und politische Vorhaben begründen für sich genommen keine Auszahlung oder neue Leistung.

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