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Schufa-Auskunft: BGH erleichtert Nachweis nach Vertragsablehnung
Wer nach einer Bonitätsprüfung keinen Vertrag bekommt, soll den Einfluss des Schufa-Scores leichter nachweisen können. Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2026 präzisiert, wann eine ausführlichere Schufa-Auskunft über die Berechnung eines solchen Werts verlangt werden kann. Entscheidend ist, ob der übermittelte Score die Vertragsentscheidung eines Unternehmens maßgeblich beeinflusst hat.
Die vier Verfahren sind damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Der BGH hob die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden auf, soweit die Schufa zu weiteren Auskünften und zur Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten verurteilt worden war. Das OLG muss erneut entscheiden. Für Betroffene kommt es deshalb darauf an, eine abgelehnte oder nachteilige Vertragsentscheidung und die dazugehörige Scoreübermittlung möglichst genau festzuhalten.
Worum es in den vier Verfahren ging
Die Kläger hatten 2023 Datenkopien der Schufa erhalten. Darin standen unter anderem gespeicherte personenbezogene Daten sowie Scorewerte, die während der vorangegangenen zwölf Monate auf Bonitätsanfragen hin übermittelt worden waren. Die Kläger wollten genauer erfahren, wie ihre Werte zustande gekommen waren.
Das OLG Dresden hatte ihnen teilweise recht gegeben und zusätzliche Erläuterungen verlangt. Nach der Mitteilung des Bundesgerichtshofs, die der Betriebs-Berater vollständig wiedergibt, fehlten jedoch ausreichende Feststellungen dazu, ob die jeweiligen Scores für Vertragsentscheidungen tatsächlich maßgeblich waren. Auch die Bestimmtheit der Klageanträge und der Umfang der zugesprochenen Auskünfte müssen erneut geprüft werden.
Die Entscheidungen tragen die Aktenzeichen I ZR 227/25, I ZR 228/25, I ZR 229/25 und I ZR 230/25. Sie bedeuten weder eine endgültige Abweisung sämtlicher Ansprüche noch eine pauschale Verpflichtung, jedem Interessierten die vollständige Berechnungsformel offenzulegen.
Wann eine ausführlichere Schufa-Auskunft verlangt werden kann
Ein Bonitätsscore ist eine statistische Einschätzung des voraussichtlichen Zahlungsverhaltens. Relevant wird er beispielsweise, wenn ein Unternehmen entscheidet, ob es einen Kredit gewährt oder einen Vertrag abschließt. Für den hier geprüften besonderen Auskunftsanspruch genügt die bloße Existenz eines solchen Werts jedoch nicht.
Hintergrund ist die Schufa-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Dezember 2023. Danach kann bereits die automatisierte Erstellung eines Scores als automatisierte Entscheidung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung gelten, wenn ein anderes Unternehmen seine Vertragsentscheidung maßgeblich davon abhängig macht.
Es geht also um die tatsächliche Wirkung im Einzelfall. Ein Unternehmen kann zusätzliche Informationen berücksichtigen; daraus folgt aber noch nicht, dass der Score für seine Entscheidung unerheblich war. Umgekehrt beweist eine Vertragsablehnung für sich genommen noch keinen maßgeblichen Einfluss der Schufa.
Welche Erleichterung der BGH beim Nachweis vorsieht
Grundsätzlich müssen die klagenden Verbraucher darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die Voraussetzungen ihres Anspruchs vorliegen. Der BGH verlangt dafür aber keinen vollständigen Einblick in die internen Entscheidungsabläufe von Banken oder anderen Unternehmen.
Es genügt zunächst, eine Scoreübermittlung an ein Unternehmen und eine zeitlich damit zusammenhängende nachteilige Vertragsentscheidung dieses oder eines verbundenen Unternehmens darzulegen. Werden diese Umstände erforderlichenfalls bewiesen, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Entscheidung maßgeblich auf dem Score beruhte.
Das erleichtert die Durchsetzung, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Falls. Wer lediglich vermutet, wegen eines schlechten Scores abgelehnt worden zu sein, sollte deshalb die vorhandenen Unterlagen zusammentragen und nachfragen, welche Bonitätsprüfung stattgefunden hat.
Was Betroffene jetzt dokumentieren können
Hilfreich sind die Vertragsanfrage, die Ablehnung oder das Angebot zu ungünstigeren Bedingungen, das jeweilige Datum und vorhandene Hinweise auf eine Bonitätsabfrage. Ebenso wichtig ist eine Auskunft darüber, welcher Wert wann an welches Unternehmen übermittelt wurde. So lässt sich der zeitliche Zusammenhang nachvollziehbar beschreiben.
Die Verbraucherzentralen empfehlen, zunächst beim Anbieter nach dem eingesetzten Scoring zu fragen. War ein Schufa-Score maßgeblich, lässt sich anschließend gezielt bei der Auskunftei nachfragen, welcher Score verwendet wurde und wie er sich zusammensetzte. Eine allgemeine Datenkopie und die Erklärung einer konkreten Vertragsentscheidung erfüllen dabei unterschiedliche Zwecke.
Die kostenlose Datenkopie dient weiterhin dazu, die gespeicherten Angaben zu kontrollieren. Für das Auskunftsrecht ist kein kostenpflichtiges Bonitätsprodukt erforderlich. Finden sich fehlerhafte Daten, können Betroffene deren Berichtigung verlangen und den Fehler möglichst mit Unterlagen belegen. Ein richtiger Datensatz garantiert allerdings noch keinen Vertragsabschluss: Über das Angebot entscheidet weiterhin das jeweilige Unternehmen.
Warum der neue Schufa-Score den Streit nicht erledigt
Die Verfahren betreffen Auskünfte aus dem Jahr 2023 und damit ältere Berechnungsmodelle. Seit März 2026 führt die Schufa einen neuen Score ein. Nach den Hinweisen der Verbraucherzentralen erfolgt die Umstellung schrittweise; für eine konkrete Ablehnung kann deshalb weiterhin ein anderer Wert relevant gewesen sein.
In ihrer Stellungnahme zum heutigen Urteil begrüßt die Schufa die Aufhebung der Dresdner Entscheidungen. Das Unternehmen kündigt an, die Vorgaben zu analysieren und seine Datenkopie gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Den neuen Score will es bis Ende 2028 als zentralen Bonitätsscore etablieren.
Für Betroffene bleibt deshalb die konkrete Nachfrage wichtig: Welcher Wert wurde zum damaligen Zeitpunkt verwendet? Ein heute angezeigter Score erklärt eine frühere Entscheidung nicht automatisch.
Was weiterhin offenbleibt
Über die Ansprüche der vier Kläger muss das OLG Dresden erneut befinden. Der BGH hat zugleich klargestellt: Besteht der besondere Auskunftsanspruch, waren die Schreiben aus dem Jahr 2023 zu seiner Erfüllung nicht ausreichend. Welche ergänzenden Informationen im jeweiligen Fall geschuldet sind, ist im weiteren Verfahren zu bestimmen.
Davon getrennt ist der Streit um historische Schufa-Daten und deren Speicherung. Die heutigen Entscheidungen klären die Voraussetzungen einer näheren Erklärung von Scorewerten. Sie führen für sich genommen weder zur Löschung eines Eintrags noch zu einem besseren Score oder zur Bewilligung eines zuvor abgelehnten Kredits.
Stand der Recherche: 21. Oktober 2026.
Hauptquellen
- Bundesgerichtshof: Mitteilung Nr. 198/2026 vom 21. Oktober 2026, vollständiger Abdruck beim Betriebs-Berater
- Europäischer Gerichtshof: Schufa-Scoring und automatisierte Entscheidungen, Mitteilung vom 7. Dezember 2023
- Verbraucherzentralen: Auskunft, Score-Erklärung und Berichtigung falscher Daten
- Schufa: Stellungnahme zu den BGH-Entscheidungen vom 21. Oktober 2026
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