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Tabaksteuer 2027: Bundesrat lässt höhere Abgaben auf Zigaretten und Liquids passieren




Redaktion









Geld & Verträge




4 Min. Lesezeit

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Die Tabaksteuer 2027 hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat ließ die Gesetzesänderung am 16. Oktober ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren. Damit ist der Weg für höhere Abgaben auf Zigaretten, Drehtabak und Flüssigkeiten für E-Zigaretten frei. Die ersten neuen Steuersätze sollen ab Januar gelten, weitere Erhöhungen folgen bis 2030. Die sächsische Landesvertretung dokumentiert den Bundesratsbeschluss in ihrer Sitzungszusammenfassung.

Für Käufer bedeutet das voraussichtlich steigende Ausgaben. Einen einheitlichen neuen Preis für eine Schachtel oder ein Liquid legt das Gesetz allerdings nicht fest. Wie stark einzelne Produkte tatsächlich teurer werden, hängt auch von der Preisgestaltung der Hersteller und von der Packungsgröße ab.

Die Tabaksteuer 2027 startet je nach Produkt zu unterschiedlichen Terminen

Für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Tabaksubstitute wie E-Zigaretten-Liquids sind die ersten höheren Tarife zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Bei Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak beginnt die neue Besteuerung dagegen erst am 1. März 2027. Diese Unterscheidung gehört zu den Änderungen, die während der parlamentarischen Beratung vorgenommen wurden.

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 15. Oktober mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Einen Tag später verzichtete der Bundesrat auf ein Vermittlungsverfahren. Anschließend folgen Ausfertigung und Verkündung. Der Gesetzestext unterscheidet dabei zwischen seinem formellen Inkrafttreten nach der Verkündung und den späteren Terminen für die neuen Steuertarife.

Für Verbraucher entsteht durch den Beschluss keine Antrags- oder Meldepflicht. Die Belastung soll sich beim Einkauf bemerkbar machen. Wer seine Ausgaben für das kommende Jahr plant, sollte deshalb die tatsächlich angekündigten Produktpreise im Blick behalten.

Warum knapp zwölf Euro pro Schachtel kein festgelegter Preis sind

Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck nennt in seiner Mitteilung vom 16. Oktober eine erwartete Entwicklung von heute rund acht auf knapp zwölf Euro je Schachtel im Jahr 2030. Dabei handelt es sich um eine Berechnung für den Durchschnitt, nicht um einen verbindlichen Preis für jede Marke.

Auch der Zeitpunkt ist entscheidend: Die Größenordnung von knapp zwölf Euro bezieht sich auf das Ende der vorgesehenen Erhöhungsstufen. Sie beschreibt keinen flächendeckenden Schachtelpreis ab Januar 2027.

Die Tabaksteuer auf Zigaretten setzt sich aus einem festen Betrag je Zigarette und einem Anteil am Kleinverkaufspreis zusammen. Zusätzlich greifen Regeln zur Mindestbesteuerung. Deshalb lässt sich die Änderung nicht für jede Packung mit einem einzigen pauschalen Aufschlag beschreiben. Der Deutsche Zigarettenverband erläutert diesen Aufbau; als Branchenverband vertritt er zugleich die Interessen der Hersteller.

Für einen sinnvollen Preisvergleich müssen außerdem gleich große Packungen gegenübergestellt werden. Ein höherer Packungspreis allein sagt wenig darüber aus, wie stark der Preis je Zigarette gestiegen ist.

Für Liquids steigt die Steuer zunächst auf 38 Cent je Milliliter

Bei Flüssigkeiten für E-Zigaretten ist der Mengenbezug übersichtlicher. Die beschlossene Fassung sieht folgende Steuersätze für Tabaksubstitute vor:

Jahr Steuer je Milliliter Steueranteil bei zehn Millilitern
2027 0,38 Euro 3,80 Euro
2028 0,40 Euro 4,00 Euro
2029 0,42 Euro 4,20 Euro
2030 0,44 Euro 4,40 Euro

Die Beträge ergeben sich aus der vom Bundestag angenommenen Ausschussfassung. Der bislang geltende Satz beträgt nach Paragraf 2 des Tabaksteuergesetzes seit Januar 2026 32 Cent je Milliliter.

Für zehn Milliliter steigt die reine Tabaksteuer damit 2027 rechnerisch um 60 Cent gegenüber 2026. Im Jahr 2030 beträgt der Unterschied 1,20 Euro. Diese Rechnung beschreibt ausschließlich den Tabaksteueranteil. Sie ist keine Vorhersage des vollständigen Ladenpreises.

Besteuert wird hier die Flüssigkeit nach ihrer Menge. Aus dieser Änderung lässt sich deshalb auch kein pauschaler Preisaufschlag auf jedes E-Zigaretten-Gerät ableiten.

Der ursprüngliche Entwurf enthält andere Zahlen

Während der Beratungen wurde die Reform erheblich verändert. Wer ältere Meldungen liest, stößt deshalb teilweise auf niedrigere Steuersätze und andere Einnahmeerwartungen.

Nach der Zusammenfassung des Bundestagsbeschlusses werden für 2027 inzwischen zusätzliche Tabaksteuereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro erwartet. Das sind etwa 750 Millionen Euro mehr als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Für 2030 liegt die Erwartung bei rund 4,46 Milliarden Euro.

Auch die Liquid-Steuer wurde nachgeschärft: Der ursprüngliche Entwurf sah für 2027 lediglich 33 Cent je Milliliter vor, die angenommene Fassung enthält 38 Cent. Für die praktische Einordnung zählt daher die beschlossene Fassung.

Die Einnahmezahlen bleiben Prognosen. Wie viel Geld tatsächlich zusammenkommt, hängt unter anderem davon ab, wie sich Absatz und Konsum entwickeln.

Was beim Einkauf jetzt wichtig wird

Die Steuererhöhung betrifft mehrere Produktgruppen, verteilt sich aber über unterschiedliche Termine und mehrere Jahre. Daraus folgt weder ein einheitlicher neuer Preis noch ein identischer Aufschlag für alle Käufer.

Für das persönliche Budget hilft eine einfache Rechnung mit dem tatsächlichen Mehrpreis: Kostet ein regelmäßig gekauftes Produkt künftig beispielsweise einen Euro mehr und werden davon 20 Packungen im Monat gekauft, entstehen 20 Euro zusätzliche Monatsausgaben. Das ist ein Rechenbeispiel, keine Preisprognose für eine bestimmte Marke.

Entscheidend bleiben die konkreten Herstellerpreise und vergleichbare Packungsmengen. Die politische Entscheidung über höhere Steuern ist gefallen; die vollständige Preisentwicklung im Handel steht damit noch nicht fest. Weitere Änderungen bei Kosten, Verträgen und Verbraucherrechten bündelt Alltag Aktuell.

Stand der Recherche: 17. Oktober 2026.

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