Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten auswerten: So funktioniert der Widerspruch
Diagnosen, Behandlungen und verschriebene Medikamente hinterlassen bei gesetzlichen Krankenkassen Abrechnungsdaten. Diese Informationen dürfen Kranken- und Pflegekassen auch ohne vorherige Einwilligung auswerten, um Versicherte auf bestimmte individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Vielen Betroffenen ist das nicht bewusst: …