AKTUELL
Riester-Kosten bei Sparkassen: Verbraucherzentrale prüft Sammelklagen
Zusätzliche Riester-Kosten können das angesparte Guthaben ausgerechnet dann schmälern, wenn die Rente beginnen soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft deshalb Sammelklagen gegen Sparkassen und sucht Betroffene, denen beim Übergang ihres Banksparplans in die Auszahlung Abschluss-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten berechnet wurden. In seiner Mitteilung vom 22. Oktober 2026 nennt der Verband Belastungen von teilweise mehr als 1.000 Euro.
Angesprochen sind Menschen, die bereits eine Rente aus einem solchen Vertrag beziehen oder kurz vor der Auszahlung stehen. Eine Teilnahme an der Fallsammlung kann die Prüfung unterstützen. Ob und gegen welche Sparkassen der Verband tatsächlich klagt, steht noch nicht fest. Eine Rückzahlung ist damit bislang nicht zugesagt.
Welche Riester-Kosten im Mittelpunkt stehen
Bei einem Riester-Banksparplan wird zunächst über Jahre Guthaben aufgebaut. Für die anschließende Rentenzahlung erhalten Sparer ein Verrentungsangebot. Dabei kann ein Versicherer hinzukommen, mit dem die Bank die Auszahlung organisiert. Genau an diesem Übergang tauchen die umstrittenen Kosten auf.
Auf ihrer Informationsseite zur Fallsammlung berichtet die Verbraucherzentrale von Anbietern, die dafür sogar fünf Prozent des angesammelten Kapitals verlangen. Bei einem Guthaben von 25.000 Euro wären das rechnerisch 1.250 Euro. Das ist ein Rechenbeispiel; wie hoch eine konkrete Belastung ausfällt, ergibt sich aus den jeweiligen Unterlagen.
Eine einheitliche Gebühr für sämtliche Sparkassen gibt es in dem Aufruf nicht. Ebenso wenig ist damit festgestellt, dass jeder ausgewiesene Kostenposten unzulässig ist.
Wen der aktuelle Aufruf betrifft
Die aktuelle Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands richtet sich gezielt an Menschen mit einem Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse. Wer bereits seit einigen Jahren Auszahlungen erhält, kann ebenso angesprochen sein wie jemand, dem gerade erst ein Angebot für den Rentenbeginn vorliegt.
Entscheidend ist, ob in den Informationen zur Auszahlung zusätzliche Abschluss-, Vermittlungs-, Verwaltungs- oder sonstige Kosten auftauchen. Wer noch mitten in der Ansparphase steckt und kein entsprechendes Angebot erhalten hat, gehört nicht zur ausdrücklich beschriebenen Zielgruppe. Der Aufruf ist auch keine allgemeine Überprüfung sämtlicher Riester-Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Bausparverträge.
Was der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat
Den rechtlichen Hintergrund bildet ein BGH-Urteil vom 21. November 2023, Aktenzeichen XI ZR 290/22. Das Gericht erklärte eine Klausel der damaligen Sparkasse Günzburg-Krumbach für unwirksam. Darin waren mögliche Abschluss- und Vermittlungskosten bei der Vereinbarung einer Leibrente vorgesehen, ohne die Belastung hinreichend klar und verständlich zu regeln.
Das Urteil betrifft die Transparenz dieser Vertragsbestimmung. Daraus lässt sich nicht ohne weitere Prüfung ableiten, dass jede Sparkasse jedem Riester-Sparer alle Kosten der Auszahlungsphase erstatten muss.
Wie umstritten die Folgen weiterhin sind, zeigt ein weiteres Verfahren: Das Oberlandesgericht Stuttgart wies am 22. Januar 2026 eine Klage gegen die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch ab. Nach seiner Beurteilung schließt die unwirksame Klausel einen Ersatz bestimmter fremder Kosten nicht grundsätzlich aus. Nach dem veröffentlichten Verfahrensstand der Verbraucherzentrale liegt die Sache inzwischen beim BGH unter dem Aktenzeichen I ZR 39/26.
Für Betroffene kommt es deshalb auf den ursprünglichen Vertrag, das spätere Angebot und die Grundlage der einzelnen Abzüge an. Eine unklare Klausel und ein konkreter Rückzahlungsanspruch sind rechtlich getrennt zu prüfen.
Was die Teilnahme an der Umfrage bewirkt
Die Fallsammlung soll zeigen, welche Institute Kosten berechnet haben und ob genügend vergleichbare Fälle für Sammelklagen vorliegen. Wer möchte, kann eine E-Mail-Adresse hinterlassen und sich über eine spätere Klageeinreichung informieren lassen.
Mit dem Ausfüllen des Fragebogens wird noch kein Anspruch in einem gerichtlichen Klageregister angemeldet. Diese Unterscheidung zwischen Fallsammlung und Klageanmeldung ist auch beim Verbraucheraufruf zu LemonSwan wichtig. Die Teilnahme liefert zunächst Informationen für die Entscheidung des Verbands über das weitere Vorgehen.
Die Informationsseite zur Riester-Umfrage trägt bereits den Stand 15. Oktober 2026. Die Mitteilung vom 22. Oktober macht auf die laufende Prüfung aufmerksam; sie verkündet keinen abgeschlossenen Prozesserfolg.
Welche Unterlagen jetzt hilfreich sind
Für eine nachvollziehbare Prüfung sollten der ursprüngliche Riester-Vertrag, die dazugehörigen Sonderbedingungen und das Angebot zur Auszahlung zusammenliegen. Hilfreich sind außerdem Schreiben, aus denen die berechneten Kosten hervorgehen, sowie bereits vorhandene Abrechnungen.
Dabei lohnt es sich, die Posten einzeln anzusehen: Welche Summe wird wofür verlangt? Wer erhält sie? Und wo wurde diese Belastung im ursprünglichen Vertrag erläutert? Eine Kostenübersicht aus dem neuen Angebot beantwortet noch nicht von selbst, ob die Forderung wirksam vereinbart wurde.
Wer Unterlagen lieber per Post einreichen möchte, kann Kopien an den Verbraucherzentrale Bundesverband, Sammelklagen: Riester, Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin schicken. Der Verband bittet ausdrücklich darum, keine Originale einzusenden.
Was vor einer Zusage zum Rentenangebot wichtig ist
Wer sein Verrentungsangebot noch nicht angenommen hat, sollte strittige Kosten möglichst vorher klären. Die Verbraucherzentralen erläutern dazu verschiedene Handlungsmöglichkeiten, darunter eine Nachbesserung des Angebots oder eine rechtliche Prüfung. Welche Möglichkeit passt, hängt vom Vertrag und der persönlichen Situation ab.
Bei Streit empfiehlt die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, zunächst das betroffene Institut anzusprechen. Für teilnehmende Institute kann anschließend ein Schlichtungsverfahren infrage kommen. Ein Schlichtungsvorschlag wird erst verbindlich, wenn beide Seiten ihn annehmen.
Wer bereits Kosten gezahlt hat oder wegen möglicher Fristen unsicher ist, sollte die eigene Situation unabhängig von der Umfrage prüfen lassen. Die laufende Fallsammlung ist ein Ansatz für gemeinsames Vorgehen. Ob daraus eine Klage und später eine Erstattung werden, bleibt offen.
Stand der Recherche: 23. Oktober 2026.
Hauptquellen
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Prüfung von Sammelklagen zu Sparkassen-Riester-Verträgen, 22. Oktober 2026
- Sammelklagen.de: Riester-Verbraucheraufruf, Zielgruppe und benötigte Unterlagen
- Bundesgerichtshof: Urteil XI ZR 290/22 vom 21. November 2023, veröffentlicht bei der Verbraucherzentrale
- Oberlandesgericht Stuttgart: Urteil 2 U 158/24 vom 22. Januar 2026, veröffentlicht bei der Verbraucherzentrale
- Verbraucherzentrale: Rechtslage, weitere Verfahren und Möglichkeiten bei Riester-Abschlusskosten
Deals im Überblick
Ausgewählte Angebote und zeitlich begrenzte Preisaktionen im Überblick.
Mehr auf gadgetChecks
Transparenzbericht
Affiliate-Links: Dieser Beitrag kann Affiliate-Links enthalten. Wenn du über einen solchen Link einkaufst, können wir eine Provision erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Unsere redaktionelle Einschätzung und Themenauswahl werden dadurch nicht beeinflusst.
Externe Links: Verlinkungen können zu Angeboten oder Informationen von Drittanbietern führen. Preise, Verfügbarkeiten und Konditionen können sich nach der Veröffentlichung ändern. Maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Anbieters.
Unabhängigkeit: gadgetChecks.de und Alltag Aktuell sind unabhängige redaktionelle Angebote. Besteht bei einem Beitrag eine Kooperation, Produktbereitstellung oder eine andere relevante Beziehung zu einem Unternehmen, weisen wir darauf gesondert hin.
Einsatz von KI: Unsere Redaktion nutzt KI teilweise zur Erstellung von Bildern sowie zur sprachlichen und stilistischen Unterstützung. Recherche, inhaltliche Einordnung und Veröffentlichung erfolgen durch unsere Redaktion.