GC SERIE
ALLTAG
AKTUELL

LemonSwan-Sammelklage wird geprüft: Wer sich jetzt melden sollte




Redaktion









Verbraucher & Recht




5 Min. Lesezeit

Transparenzhinweis: Affiliate-Links enthalten – Details am Artikelende.

Die LemonSwan-Sammelklage ist noch kein laufendes Gerichtsverfahren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft derzeit, ob er gegen die Online-Partnervermittlung vorgeht, und sucht dafür Menschen, denen nach dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft 139,95 Euro für ein sogenanntes Starterpaket berechnet wurden. Im Mittelpunkt stehen Fälle, in denen Betroffene das Paket nach eigener Aussage nicht bewusst bestellt hatten oder LemonSwan die Gebühr trotz eines Widerrufs verlangte.

Wer einen solchen Fall erlebt hat, kann ihn jetzt in einer kurzen Umfrage schildern. Das ist auch anonym möglich. Wichtig ist jedoch die richtige Erwartung: Mit der Teilnahme wird noch kein Anspruch bei einem Gericht angemeldet; sie stoppt keine individuelle Frist und garantiert keine Erstattung. Die Angaben liefern der Verbraucherzentrale zunächst Informationen für die Entscheidung, ob eine Sammelklage eingereicht werden kann.

ANZEIGE

LemonSwan-Sammelklage: Die Umfrage ist noch keine Klageanmeldung

Der Aufruf des Verbraucherzentrale Bundesverbands richtet sich an Menschen, die bei LemonSwan eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen haben und mit zusätzlichen Kosten konfrontiert wurden. Dazu gehören insbesondere die Gebühr für das Starterpaket nach einem Widerruf, weitere Wertersatzforderungen und eine Servicepauschale nach einer automatischen Vertragsverlängerung.

Nach Angaben des Verbands wurden von Januar 2024 bis Juli 2026 mehr als 750 Beschwerden zu LemonSwan in den Verbraucherzentralen erfasst. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 habe sich das Beschwerdeaufkommen gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdoppelt. Diese Zahlen bilden nur die bei den Beratungsstellen dokumentierten Anliegen ab und lassen keinen Rückschluss darauf zu, wie viele Kundinnen und Kunden insgesamt betroffen sind.

Die Umfrage kann ohne Namensangabe ausgefüllt werden. Wer zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlässt, soll informiert werden, falls der Verband tatsächlich eine Sammelklage einreicht. Erst dann würden die Voraussetzungen, das zuständige Gericht und mögliche Anmeldeschritte feststehen. Anders als bei der bereits laufenden DAZN-Sammelklage mit einer konkreten Anmeldefrist existiert für LemonSwan derzeit noch kein Klageregister, in das sich Betroffene eintragen könnten.

Worum es beim Starterpaket für 139,95 Euro geht

Nach der Darstellung der Verbraucherzentralen berichten Kundinnen und Kunden, sie hätten den Preis des Starterpakets erst nach dem Vertragsabschluss bemerkt. Zu dem Paket zählen nach den von den Beratungsstellen veröffentlichten Angaben unter anderem ein Willkommensgespräch, ein Persönlichkeits-E-Book und ein hervorgehobenes Profil. LemonSwan soll die Gebühr auch nach einem Widerruf verlangt oder bereits gezahltes Geld nicht erstattet haben. Teilweise seien anschließend Forderungen durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht worden.

LemonSwan beschreibt das Starterpaket in seinen aktuell veröffentlichten Geschäftsbedingungen als Leistung, die bei Vertragsschluss beauftragt und sofort ausgeführt werde. Das Unternehmen führt dort zugleich ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Vertrag auf, behandelt das Starterpaket jedoch als vom Widerruf ausgeschlossen. Genau diese Trennung und die dafür vorausgesetzten Erklärungen der Kundinnen und Kunden gehören zu den Punkten, die rechtlich umstritten sind.

Dass der Anbieter die Gebühr in seinen Bedingungen vorsieht, beantwortet deshalb noch nicht, ob sie in jedem Einzelfall wirksam vereinbart wurde und nach einem Widerruf geschuldet ist. Umgekehrt bedeutet die Kritik der Verbraucherzentralen nicht, dass die Forderung bereits durch ein rechtskräftiges Urteil für alle Betroffenen aufgehoben wurde.

ANZEIGE

Was Widerruf und Wertersatz rechtlich unterscheidet

Bei einem online geschlossenen Verbrauchervertrag beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage. Der Widerruf muss den Entschluss zur Lösung vom Vertrag eindeutig erkennen lassen; eine Begründung ist nach Paragraf 355 BGB nicht erforderlich.

Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde. Bei einem kostenpflichtigen Vertrag verlangt Paragraf 356 BGB dafür unter anderem, dass der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, den Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung zu kennen. Für einen Wertersatz bis zum Widerruf stellt Paragraf 357a BGB ebenfalls Voraussetzungen auf: Der vorzeitige Leistungsbeginn muss ausdrücklich verlangt worden sein, außerdem muss eine ordnungsgemäße Information erfolgt sein.

Ob diese Anforderungen im konkreten Bestellvorgang erfüllt wurden, hängt von den tatsächlich angezeigten Informationen und den abgegebenen Erklärungen ab. Ein Häkchen, eine Bestellbestätigung oder eine allgemeine AGB-Passage sollte daher nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist die vollständige Dokumentation des Abschlusses.

Zwei Unterlassungsklagen laufen bereits

Die jetzt geprüfte LemonSwan-Sammelklage ist von zwei bereits eingereichten Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu unterscheiden. Im Verfahren 406 HKO 26/26 vor dem Landgericht Hamburg geht es unter anderem um Preiswerbung, die Darstellung des Gesamtpreises einschließlich Starterpaket und Anforderungen im Kündigungsprozess. Die Klage wurde am 21. April 2026 eingereicht.

Ein weiteres Verfahren zum Starterpaket, Widerruf und Wertersatz ist seit dem 28. Juli 2026 beim Landgericht Hamburg anhängig. Die Verbraucherzentrale will damit unter anderem klären lassen, ob LemonSwan sich unter den beanstandeten Bedingungen darauf berufen darf, Leistungen aus dem Paket seien bereits vollständig erbracht worden.

Unterlassungsklagen zielen darauf, bestimmte Geschäftspraktiken oder Formulierungen für die Zukunft zu stoppen. Sie verschaffen einzelnen Kundinnen und Kunden nicht automatisch eine Rückzahlung. Eine mögliche Sammelklage hätte dagegen gerade das Ziel, Geld für eine größere Gruppe Betroffener zurückzuholen. Ob der Verband diesen Schritt geht, ist noch offen.

Was Betroffene jetzt sichern und prüfen sollten

Wer die Gebühr von 139,95 Euro bestreiten oder seinen Fall melden möchte, sollte zuerst die vorhandenen Unterlagen zusammenstellen. Dazu gehören die Bestellbestätigung, die zum Abschluss geltenden Preis- und Vertragsinformationen, der Widerruf samt Versand- oder Zugangsbeleg, Rechnungen, Zahlungsnachweise und die gesamte Korrespondenz mit LemonSwan oder einem Inkassounternehmen. Auch Bildschirmfotos aus dem Bestellvorgang können wichtig sein, sofern sie noch vorhanden sind.

Liegt der Vertragsabschluss weniger als 14 Tage zurück, kann der Widerruf vorsorglich eindeutig und nachweisbar erklärt werden. LemonSwan stellt dafür eine eigene Widerrufsseite bereit und nennt in seinen Geschäftsbedingungen zusätzlich den Widerruf per E-Mail oder Brief. Wer bereits widerrufen hat, sollte den Nachweis nicht durch eine bloße neue Erklärung ersetzen, sondern die bisherige Chronologie unverändert sichern.

Eine bestrittene Forderung oder Inkassopost sollte nicht ignoriert werden. Betroffene können schriftlich festhalten, dass und warum sie die Gebühr nicht für berechtigt halten, und eine nachvollziehbare Vertrags- und Forderungsgrundlage verlangen. Welche weiteren Schritte sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab; bei einem gerichtlichen Schreiben oder unklaren Fristen ist individuelle Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt sinnvoll.

Zusätzlich kann der Fall über den Fragebogen des Verbraucherzentrale Bundesverbands gemeldet werden. Die Teilnahme ersetzt jedoch weder den Widerruf noch eine Reaktion auf eine Zahlungsaufforderung. Weitere neue Verfahren, Vertragsänderungen und Verbraucherfristen ordnet GadgetChecks fortlaufend unter Alltag Aktuell ein.

Stand der Recherche: 16. September 2026, 11:55 Uhr MESZ.

Hauptquellen

Aktuelle Angebote

Deals im Überblick

Ausgewählte Angebote und zeitlich begrenzte Preisaktionen im Überblick.

Angebote ansehen
OFFEN GELEGT

Transparenzbericht

externer Link Affiliate-/Partner-Link Werbung oder Kooperation, falls gesondert gekennzeichnet

Affiliate-Links: Dieser Beitrag kann Affiliate-Links enthalten. Wenn du über einen solchen Link einkaufst, können wir eine Provision erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Unsere redaktionelle Einschätzung und Themenauswahl werden dadurch nicht beeinflusst.

Externe Links: Verlinkungen können zu Angeboten oder Informationen von Drittanbietern führen. Preise, Verfügbarkeiten und Konditionen können sich nach der Veröffentlichung ändern. Maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Unabhängigkeit: gadgetChecks.de und Alltag Aktuell sind unabhängige redaktionelle Angebote. Besteht bei einem Beitrag eine Kooperation, Produktbereitstellung oder eine andere relevante Beziehung zu einem Unternehmen, weisen wir darauf gesondert hin.

Einsatz von KI: Unsere Redaktion nutzt KI teilweise zur Erstellung von Bildern sowie zur sprachlichen und stilistischen Unterstützung. Recherche, inhaltliche Einordnung und Veröffentlichung erfolgen durch unsere Redaktion.

VIER BEREICHE. EINE REDAKTION.

Entdecke mehr bei gadgetChecks