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Gefälschte Destatis-Schreiben: Diese Excel-Anhänge stammen nicht vom Bundesamt




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Warnungen & Rückrufe




5 Min. Lesezeit

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Gefälschte Destatis-Schreiben mit Datum vom 14. September 2026 fordern derzeit zu einer angeblichen Datenmeldung über internationale Wirtschaftsbeziehungen auf. Das Statistische Bundesamt warnt ausdrücklich vor diesen Briefen: Weder die darin genannte Studie noch die beigefügten Excel-Dateien stammen von Destatis. Auch Eurostat führt die behauptete Erhebung nicht durch. Empfänger sollten deshalb nicht antworten, keine Daten übermitteln und die Anhänge nicht öffnen.

Die Masche kann besonders glaubwürdig wirken, weil Unternehmen tatsächlich Post von Statistikbehörden erhalten und je nach Tätigkeit zu Meldungen verpflichtet sein können. Die aktuellen Fälschungen verbinden diesen vertrauten amtlichen Rahmen mit Druck. In den Schreiben werden rechtliche Schritte und Bußgelder angedroht, außerdem erscheint eine gefälschte Unterschrift der Destatis-Präsidentin Dr. Ruth Brand.

Woran gefälschte Destatis-Schreiben zu erkennen sind

Das Bundesamt nennt in seiner aktuellen Warnung vor den gefälschten Schreiben zwei Adressen, an die Daten geschickt werden sollen: daten@destatis-datenbank.eu und daten@liste-destatis.eu. Beide gehören nicht zu Destatis. Offizielle E-Mail-Adressen des Statistischen Bundesamtes enden immer auf @destatis.de. Eine ähnlich klingende Domain mit dem Namen der Behörde ist daher kein Echtheitsnachweis.

Auch die inhaltliche Behauptung ist falsch. Destatis und Eurostat führen keine gemeinsame Studie über internationale Wirtschaftsbeziehungen durch, für die auf diesem Weg Daten erhoben werden. Die Behörde erklärt außerdem, dass die angehängten Excel-Dateien nicht von ihr stammen. Ob diese Dateien Schadsoftware enthalten, geht aus der Warnung nicht hervor. Das sollte jedoch nicht als Entwarnung verstanden werden: Ein unerwarteter und nachweislich gefälschter Anhang darf nicht geöffnet oder zur Prüfung an Kolleginnen und Kollegen weitergeschickt werden.

Das verwendete Logo und die Unterschrift reichen ebenfalls nicht zur Prüfung aus. Ein Logo lässt sich kopieren, eine Unterschrift nachbilden und ein Absendername fälschen. Entscheidend sind daher die tatsächliche Domain, der genannte Erhebungszweck, der Übermittlungsweg und die formalen Merkmale des Schreibens.

So sehen echte Aufforderungen von Destatis aus

Eine erstmalige Aufforderung zur Übermittlung amtlicher Statistikdaten verschickt Destatis nach eigenen Angaben immer als Brief per Post. Darin muss stehen, auf welches Gesetz sich die Erhebung stützt. Die genannte Rechtsgrundlage lässt sich auf einer offiziellen Gesetzesseite des Bundes kontrollieren. Ist das Gesetz dort nicht auffindbar, spricht das nach Angaben der Behörde für eine Fälschung.

Für die eigentliche Datenübermittlung nutzt Destatis sichere Online-Systeme wie IDEV oder eSTATISTIK.CORE. Persönliche Daten sollen niemals per E-Mail an das Bundesamt geschickt werden. Eine echte erstmalige Aufforderung enthält zudem eine Rechtsbehelfsbelehrung. Sie erklärt, wie sich Empfänger gegen die Aufforderung wehren können. Mit einer Geldstrafe droht Destatis nicht unmittelbar im ersten Schreiben.

Die Behörde weist zugleich darauf hin, dass auch gefälschte Briefe ihr Logo tragen können. Eine vertraut aussehende Gestaltung ist deshalb nur ein Oberflächenmerkmal. Wer regelmäßig Meldungen für einen Betrieb bearbeitet, sollte die Erhebung im offiziellen Portal aufrufen und nicht über Kontaktdaten oder Dateiverweise aus einem verdächtigen Brief einsteigen.

Eine echte Meldepflicht kann trotzdem bestehen

Die aktuelle Warnung bedeutet nicht, dass jede Aufforderung zu einer Außenhandelsstatistik gefälscht ist. Für den Warenverkehr innerhalb der EU gibt es die reale Intrahandelsstatistik. Meldepflichtige Unternehmen übermitteln ihre Angaben über die offiziellen Systeme von Destatis. Beim Handel mit Staaten außerhalb der EU erhält das Bundesamt die Daten dagegen weitgehend von der Zollverwaltung.

Diese Unterscheidung ist wichtig: Ignoriert werden soll die konkrete falsche Aufforderung zur angeblichen Studie, nicht automatisch eine davon unabhängige, rechtmäßig begründete Meldepflicht. Unternehmen, die parallel eine echte Statistikmeldung erwarten, sollten sich ausschließlich über die offiziellen Informationen zur Außenhandelsmeldungorientieren oder die Behörde über deren reguläre Kontaktseite ansprechen.

Was Empfänger jetzt tun sollten

Wer eines der aktuellen Schreiben erhält, sollte weder die genannten E-Mail-Adressen verwenden noch die beigefügte Excel-Datei öffnen. Auch eine Antwort mit der Bitte um Aufklärung würde bestätigen, dass die angeschriebene Adresse aktiv genutzt wird, und sie führt weiterhin zu den Urhebern der Fälschung statt zur Behörde.

Für eine Echtheitsprüfung empfiehlt Destatis das Kontaktformular auf seiner selbst aufgerufenen Internetseite. Dort wird das Thema „Daten übermitteln“ gewählt. Falls im Schreiben eine Statistik sowie eine Kenn- oder Identnummer angegeben sind, helfen diese Angaben bei der Prüfung. Die Kontaktdaten werden dabei nicht aus dem verdächtigen Brief übernommen, sondern direkt über die offizielle Destatis-Seite aufgerufen.

In Unternehmen sollte die Nachricht außerdem an die zuständige IT- oder Sicherheitsstelle gemeldet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät grundsätzlich dazu, bei ungewöhnlichen Nachrichten nicht die darin genannten Kontaktwege zu nutzen, sondern den vermeintlichen Absender über einen unabhängigen, bekannten Kanal zu erreichen. Unerwartete Dateianhänge sollten ungeöffnet bleiben.

Wenn die Excel-Datei bereits geöffnet wurde

Das Öffnen der Datei beweist noch nicht, dass ein Rechner infiziert wurde. Es sollte aber auch nicht folgenlos abgehakt werden. Wer den Anhang geöffnet, Inhalte freigegeben, Makros aktiviert oder Daten eingetragen hat, informiert möglichst sofort die interne IT oder einen beauftragten IT-Dienstleister. Die Originalnachricht, der Zeitpunkt und die ausgeführten Schritte sollten dokumentiert werden, damit der Vorfall gezielt geprüft werden kann.

Wurden bereits Daten an eine der falschen Adressen geschickt, ist zusätzlich festzuhalten, welche Informationen betroffen sind. Je nach Inhalt müssen im Unternehmen die Geschäftsleitung, die IT-Sicherheitsverantwortlichen und gegebenenfalls der Datenschutzbeauftragte einbezogen werden. Eine pauschale Aussage über einen Datenabfluss oder eine Meldepflicht ist ohne Kenntnis der übermittelten Informationen nicht möglich.

Druck ersetzt keinen Echtheitsnachweis

Die angedrohten rechtlichen Schritte sollen eine schnelle Reaktion auslösen. Gerade bei amtlich wirkender Post ist jedoch eine kurze Prüfung über den offiziellen Internetauftritt sicherer als eine Antwort an die im Brief genannte Adresse. Für die aktuellen Schreiben ist die Lage eindeutig: Die Studie ist erfunden, die beiden E-Mail-Adressen gehören nicht zu Destatis und die Excel-Anhänge stammen nicht vom Bundesamt.

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Stand der Recherche: 15. September 2026, 14:39 Uhr MESZ.

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