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DAZN-Sammelklage: Anmeldung endet am 25. September
Das bedeutet es für dich
- Für wen gilt es?
- Die Klage betrifft zwei Preisrunden.
- Welche Frist gilt?
- Bei der DAZN-Sammelklage wegen Preiserhöhungen aus den Jahren 2021 und 2022 läuft nach der heutigen Verhandlung die Anmeldefrist: Betroffene können sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands noch bis zum 25. September 2026 anschließen.
- Was verändert sich?
- Die Zahlungsanträge setzen außerdem einen Wohnsitz in Deutschland und mindestens eine Zahlung zum erhöhten Preis voraus.
- Musst du etwas tun?
- Im Formular müssen insbesondere Name und Anschrift, Gericht und Aktenzeichen, der beklagte Anbieter sowie Gegenstand und Grund des eigenen Anspruchs stehen.
Auch ein längst gekündigtes DAZN-Abo kann jetzt noch einen Blick in die alten Rechnungen wert sein. Bei der DAZN-Sammelklage wegen Preiserhöhungen aus den Jahren 2021 und 2022 läuft nach der heutigen Verhandlung die Anmeldefrist: Betroffene können sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands noch bis zum 25. September 2026 anschließen. Ein Urteil ist für den 18. November angekündigt. Wer daran teilnehmen möchte, muss sich also vorher entscheiden. Das geht aus der aktuellen Mitteilung des Verbands hervor.
Gegenstand des Verfahrens sind Preiserhöhungen in bereits laufenden Verträgen, die DAZN ohne Zustimmung der Kunden verlangte. Der Verband hält die dafür verwendeten Vertragsklauseln für unzulässig und fordert Rückzahlungen. Ob das eigene Abo noch besteht, ist dabei nicht ausschlaggebend. Entscheidend sind der damalige Vertrag, die konkrete Erhöhung und die Frage, ob der Kunde einer Änderung zugestimmt hat.
Welche Preiserhöhungen die DAZN-Sammelklage erfasst
Die Klage betrifft zwei Preisrunden. Im August 2021 verteuerte sich das monatlich kündbare Abo von 11,99 auf 14,99 Euro. Ein Jahr später stieg der Monatspreis von 14,99 auf 29,99 Euro. Auch Jahresabos wurden teurer, wobei die höhere Zahlung erst bei der nächsten Abrechnung fällig werden konnte.
Die Verfahrensübersicht der Verbraucherzentrale nennt folgende Beträge:
| Preisrunde | Abonnement | Bisheriger Preis | Erhöhter Preis |
|---|---|---|---|
| August 2021 | Monatsabo | 11,99 Euro monatlich | 14,99 Euro monatlich |
| August 2021 | Jahresabo | 119,99 Euro jährlich | 149,99 Euro jährlich |
| August 2022 | Monatsabo | 14,99 Euro monatlich | 29,99 Euro monatlich |
| August 2022 | Jahresabo | 149,99 Euro jährlich | bis zu 299,99 Euro jährlich |
Bei Jahresabos kann deshalb auch eine Abbuchung aus 2023 zu der beanstandeten Preisrunde von 2022 gehören. Eine erst nach 2022 angekündigte Preiserhöhung wird dagegen nicht von diesem Verfahren erfasst. Ebenso wenig geht es um einen Neuvertrag, der von Anfang an zum höheren Preis abgeschlossen wurde.
Vertragsbeginn und Zustimmung entscheiden über die Teilnahme
Die veröffentlichten Klageanträge gegen DAZN grenzen die betroffenen Verträge genauer ein. Für die Preisrunde 2022 werden Abonnements genannt, die bereits vor Februar 2022 abgeschlossen wurden. Bei Jahresabos erfasst der Antrag die automatische Verlängerung zwischen August 2022 und einschließlich Juli 2023. Für die vorherige Preisrunde reicht der entsprechende Verlängerungszeitraum von August 2021 bis Juli 2022.
Die Zahlungsanträge setzen außerdem einen Wohnsitz in Deutschland und mindestens eine Zahlung zum erhöhten Preis voraus. Betroffene dürfen der jeweiligen Preiserhöhung nicht zugestimmt und auch kein entsprechendes Änderungsangebot zur Aboart oder Zahlungsweise angenommen haben. Gerade bei einem späteren Wechsel zwischen Monats- und Jahresabo lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die damaligen E-Mails und Bestätigungen.
Ein hoher Kontoabgang allein sagt somit noch nicht, ob der Fall zur Klage gehört. Derselbe Betrag kann aus einer einseitigen Erhöhung eines alten Vertrags oder aus einem bewusst neu gewählten Angebot stammen. Wer unsicher ist, sollte die Vertragsgeschichte mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale abgleichen. Eine bereits geschlossene Einigung mit DAZN kann die Teilnahme ebenfalls ausschließen.
Der Klage-Check ersetzt die Anmeldung nicht
Der Klage-Check hilft bei der Einordnung und liefert passende Textbausteine. Für die Teilnahme ist anschließend der Eintrag beim Bundesamt für Justiz erforderlich. Ein Newsletter-Abonnement oder das bloße Durchlaufen des Checks reicht dafür nicht aus. Anmeldung und Teilnahme sind kostenlos; ein Anwalt ist für die Registeranmeldung grundsätzlich nicht nötig. Die einzelnen Schritte erläutern die Fragen und Antworten zur DAZN-Klage.
Im Formular müssen insbesondere Name und Anschrift, Gericht und Aktenzeichen, der beklagte Anbieter sowie Gegenstand und Grund des eigenen Anspruchs stehen. Das Verfahren richtet sich gegen DAZN Limited und wird beim Oberlandesgericht Hamm unter I-12 VKl 1/24 geführt. Die Angaben zum eigenen Vertrag müssen vollständig und zutreffend sein. Eine Eintragung wird ohne inhaltliche Prüfung vorgenommen und bestätigt daher noch keinen Erstattungsanspruch. Das ergibt sich aus den gesetzlichen Regeln zum Verbandsklageregister.
Nach der Eintragung verschickt das Bundesamt eine Bestätigung per Post. Diese sollte zusammen mit dem zugeteilten Geschäftszeichen aufbewahrt werden. Das Bundesamt empfiehlt für die Anmeldung das elektronische Formular; Menschen ohne Internetzugang können es schriftlich anfordern. Darauf weist die Behörde in ihrer Bekanntmachung zur DAZN-Klage hin.
Welche Unterlagen jetzt wichtig sind
Für den Registereintrag müssen keine Vertragsunterlagen mitgeschickt werden. Für eine spätere Auszahlung können sie aber entscheidend sein. Aufbewahrt werden sollten deshalb die ursprüngliche Buchungsbestätigung, Mitteilungen über Preisänderungen, Zahlungsnachweise und Schriftwechsel über einen möglichen Tarifwechsel.
Sind Dokumente nur im Kundenkonto verfügbar, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sie herunterzuladen und dauerhaft zu sichern. Welche Nachweise später tatsächlich verlangt werden, legt das Gericht fest. Wer bereits angemeldet ist, sollte seine Bestätigung griffbereit halten und den weiteren Verfahrensverlauf verfolgen.
Eine Rückzahlung ist noch nicht zugesprochen
Nach Darstellung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat das Gericht in der Verhandlung erkennen lassen, dass es die einseitigen Erhöhungen für unwirksam hält. Diese vorläufige Einschätzung ist noch kein Urteil.
Die Klage verfolgt sowohl Zahlungs- als auch Feststellungsziele. Bei einem erfolgreichen Abhilfeverfahren kann ein gerichtlich bestellter Sachwalter die individuellen Ansprüche prüfen und berechtigte Beträge auszahlen. Beschränkt sich ein Erfolg auf gerichtliche Feststellungen, kann für die tatsächliche Zahlung ein weiterer Schritt nötig werden. Auch ein für die angemeldeten Verbraucher ungünstiger Ausgang ist möglich; rechtskräftige Feststellungen können sie in späteren Verfahren binden.
Eine pauschale Erstattung für alle Abonnenten lässt sich daher nicht nennen. Im Zahlungsantrag geht es um die jeweils gezahlten Preisunterschiede. Rein rechnerisch ergeben beispielsweise zwölf Monatszahlungen mit einem Aufschlag von 15 Euro einen Unterschied von 180 Euro. Das ist ein Rechenbeispiel, keine zugesagte Rückzahlung.
Wer die Teilnahme erwägt, sollte jetzt den damaligen Vertragsbeginn, die betroffene Preisrunde und mögliche Zustimmungen prüfen. Danach lässt sich die Anmeldung mit den passenden Angaben abschließen. Auf die Urteilsverkündung zu warten, wäre für diesen Schritt zu spät.
Stand der Recherche: 4. September 2026, 17:30 Uhr MESZ.
Hauptquellen
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Verhandlungsstand und Anmeldeschluss
- Verbraucherzentrale: Klageanträge und erfasste Verträge
- Verbraucherzentrale: Fragen und Antworten zur Teilnahme
- Bundesamt für Justiz: Bekanntmachung zur DAZN-Klage
- Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz: Anmeldung, Bindungswirkung und Auszahlung
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