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Booking.com: EU prüft Betrugsschutz und bezahlte Suchplatzierungen




Redaktion









Verbraucher & Recht




4 Min. Lesezeit

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Die Europäische Kommission untersucht, ob Booking.com Reisende ausreichend vor gefälschten Unterkunftsangeboten und Phishing schützt. Am 21. Oktober 2026 hat sie dazu ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) eröffnet. Außerdem geht es darum, ob gegen Bezahlung besser platzierte Angebote in der Suche deutlich genug als Werbung erkennbar sind.

Für Reisende stehen damit zwei Fragen im Raum: Wie verlässlich sind Unterkunftsangebote und Nachrichten zur eigenen Reservierung? Und wie stark beeinflussen Zahlungen der Anbieter die angezeigte Reihenfolge? Ob Booking.com gegen seine gesetzlichen Pflichten verstoßen hat, ist noch offen. Die EU-Kommission nennt drei Untersuchungsschwerpunkte.

Was die EU bei Booking.com untersucht

Beim Betrugsschutz geht es unter anderem um Angebote von Personen, die sich als Eigentümer einer Unterkunft ausgeben, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Die Untersuchung soll klären, ob die Plattform solche Risiken ausreichend erfasst und wirksame Gegenmaßnahmen trifft.

Ein weiterer Schwerpunkt sind manipulierte Nachrichten an Gäste. Eine Sprecherin der Kommission erläuterte gegenüber The Register, dass Kriminelle Konten von Unterkunftsanbietern übernehmen und anschließend zusätzliche Zahlungen verlangen können. Die Verbindung zu einer tatsächlich bestehenden Reservierung macht solche Aufforderungen besonders überzeugend.

Booking.com erklärte dem Fachmedium The Register, vollständig mit der Kommission zusammenzuarbeiten. Sicherheit, Vertrauen und der Schutz persönlicher Informationen hätten hohe Priorität. Das Unternehmen verwies außerdem auf die Zusammenarbeit mit Behörden und Partnern gegen Onlinebetrug. Ob seine Maßnahmen den Anforderungen des DSA genügen, wird nun untersucht.

Warum richtige Buchungsdaten kein Echtheitsnachweis sind

Eine Nachricht kann den korrekten Namen, die Unterkunft und den Reisezeitraum enthalten und trotzdem von Kriminellen stammen. Die Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert einen Fall, in dem ein Gast nach einer echten Buchung über WhatsApp zur erneuten Bestätigung seiner Daten aufgefordert wurde. Dabei verlor er rund 500 Euro.

Verdächtige Aufforderungen können auch über den Chat einer Buchungsplattform eintreffen. Deshalb genügt es nicht, eine Nachricht lediglich in der App wiederzufinden. Entscheidend bleibt, was darin verlangt wird und ob die Forderung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen passt.

Besonders aufmerksam sollten Reisende werden, wenn plötzlich Kreditkartendaten erneut eingegeben werden sollen oder eine angebliche Stornierung unmittelbar bevorsteht. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor diesem Zusammenspiel aus echten Reservierungsdaten und Zeitdruck.

Auch bezahlte Suchplatzierungen stehen im Fokus

Neben Betrugsangeboten prüft die Kommission die Kennzeichnung von Werbung. Im Mittelpunkt stehen Unterkunftseinträge, deren Anbieter für eine bessere Position in den Suchergebnissen zahlen. Solche Platzierungen müssen für Nutzer als Werbung erkennbar sein.

Für die Suche nach einem Hotel ist dieser Unterschied relevant: Eine weit oben angezeigte Unterkunft kann durch eine kommerzielle Vereinbarung hervorgehoben werden. Die Position allein beantwortet daher weder die Frage nach dem günstigsten Preis noch nach der besten Eignung für die eigene Reise.

Die Untersuchung betrifft die Transparenz dieser Darstellung. Eine abschließende Feststellung, dass die konkrete Kennzeichnung bei Booking.com rechtswidrig ist, liegt damit noch nicht vor.

Was Reisende vor einer zusätzlichen Zahlung prüfen sollten

Die ursprüngliche Buchungsbestätigung ist der wichtigste Vergleichspunkt. Dort stehen die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Eine Vorauszahlung, die bereits bei der Reservierung vorgesehen war, ist anders zu beurteilen als eine unerwartete Forderung mit neuen Kontodaten oder einem zusätzlichen Link.

Booking.com erklärt in seinen Sicherheitshinweisen für Reisende, keine Kreditkartenangaben per E-Mail, Telefon, SMS oder WhatsApp anzufordern. Ebenso werde keine Banküberweisung verlangt, die von der Zahlungsrichtlinie in der Buchungsbestätigung abweicht.

Bei Zweifeln sollte die Unterkunft über eine bereits bekannte oder unabhängig recherchierte Telefonnummer kontaktiert werden. Auch der Kundenservice der Plattform kommt infrage. Die Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht sollten dafür nicht verwendet werden. Bis die Aufforderung geklärt ist, sollten weder weitere Zahlungsdaten eingegeben noch zusätzliche Beträge überwiesen werden.

Was nach weitergegebenen Daten wichtig ist

Wer bereits Kartendaten auf einer verdächtigen Seite eingegeben hat, sollte sich unverzüglich an seine Bank oder den Kartenausgeber wenden. Booking.com empfiehlt, betroffene Karten sperren und ersetzen zu lassen sowie unbekannte Belastungen umgehend zu melden. Der Vorfall sollte außerdem an den Kundenservice der Plattform gehen.

Wurden Zugangsdaten für das Buchungskonto weitergegeben, sollten das Passwort über den selbst aufgerufenen Originalzugang geändert und die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden. Nachrichten, Buchungsbestätigung und Zahlungsbelege sollten für die weitere Klärung aufbewahrt werden.

Ob eine betrügerische Belastung erstattet werden muss, hängt unter anderem davon ab, ob die Zahlung autorisiert war. Der Überblick zu den Rechten bei nicht autorisierten Phishing-Zahlungen erklärt diese Unterscheidung und die Bedeutung des genauen Zahlungsablaufs.

Wie es mit dem Verfahren weitergeht

Die Kommission kann im DSA-Verfahren weitere Informationen anfordern, Befragungen durchführen und Geschäftsräume überprüfen. Bevor sie einen Verstoß abschließend feststellt oder eine Geldbuße verhängt, muss das betroffene Unternehmen Gelegenheit erhalten, zu den vorläufigen Ergebnissen Stellung zu nehmen.

Bei festgestellten Verstößen sind nach dem Durchsetzungsrahmen des DSA Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Das ist eine gesetzliche Obergrenze, keine bereits gegen Booking.com verhängte Strafe.

Für eine anstehende Reise bleibt die konkrete Buchung maßgeblich. Aus der Verfahrenseröffnung allein folgt kein zusätzlicher Erstattungsanspruch. Verdächtige Zahlungsforderungen sollten unabhängig vom Ausgang der Untersuchung sofort geprüft werden – auch dann, wenn die Nachricht alle Angaben zur eigenen Reservierung richtig wiedergibt.

Stand der Recherche: 22. Oktober 2026.

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