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Netzentgelte 2027 steigen im Schnitt – regional gibt es Entlastungen
Die Netzentgelte 2027 steigen laut einer aktuellen Verivox-Auswertung im bundesweiten Durchschnitt. Für die Nutzung von Stromleitungen und Gasnetzen werden damit vielerorts höhere Gebühren erwartet. Regional gibt es allerdings auch Entlastungen.
Eine entsprechend höhere Strom- oder Gasrechnung steht damit noch nicht fest. Die bisher veröffentlichten Netzentgelte sind vorläufig und sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Sie betreffen nur einen Bestandteil des Energiepreises. Für den einzelnen Haushalt kommt es darauf an, wie sich die Kosten im örtlichen Netz entwickeln und welche Preise der Lieferant tatsächlich berechnet.
Netzentgelte 2027: Welche Mehrkosten die Auswertung zeigt
Die Verivox-Auswertung vergleicht Modellhaushalte. Die Eurobeträge enthalten die Mehrwertsteuer und betreffen ausschließlich die Netzkosten:
| Energie und angenommener Jahresverbrauch | Veränderung der Netzentgelte | Rechnerische Mehrkosten pro Jahr |
|---|---|---|
| Strom, 4.000 Kilowattstunden | plus 1,9 Prozent | rund 8 Euro |
| Gas, 20.000 Kilowattstunden | plus rund 3 Prozent | rund 19 Euro |
Beim Strom stehen rund 52 Euro Mehrkosten in Hamburg einer Entlastung von etwa elf Euro in Thüringen gegenüber, jeweils bei 4.000 Kilowattstunden.
Die erfassten Netze decken laut Verivox 84 Prozent der Haushalte beim Strom und 81 Prozent beim Gas ab. Gewichtet wurde nach der Haushaltszahl im Netzgebiet. Die Auswertung der vorläufigen Preisblätter ist damit noch unvollständig.
Warum der Bundeszuschuss noch eine Rolle spielt
Beim Strom wirken die Kosten der großen Übertragungsnetze auf die regionalen Verteilnetze. Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben für 2027 ein durchschnittliches Entgelt von 3,54 Cent je Kilowattstunde netto auf Höchst- und Umspannungsebene angekündigt. Für 2026 beträgt der Vergleichswert 2,86 Cent netto. Diese Werte sind weder der vollständige Haushaltsstrompreis noch das gesamte Netzentgelt eines privaten Anschlusses.
In ihrer gemeinsamen Mitteilung vom 1. Oktober rechnen die Betreiber bereits mit einem Bundeszuschuss von 5,525 Milliarden Euro. Für 2026 sind es 6,5 Milliarden Euro. Die niedrigere Förderung ist somit in die vorläufige Kalkulation eingeflossen; auch Investitionen, Betrieb und die Sicherung der Netzstabilität verursachen Kosten.
Über die Förderhöhe wird jedoch noch beraten. Der Bundesrat hat am 16. Oktober gefordert, den jährlichen Zuschuss für 2027 bis 2029 bei 6,5 Milliarden Euro zu belassen. Das geht aus dem amtlichen Sitzungsbericht der sächsischen Landesvertretung hervor. Die Stellungnahme ändert das Gesetz und die angekündigten Entgelte noch nicht. Der Regierungsentwurf war am 8. Oktober im Bundestag zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen worden.
Die Netzbetreiber stellen ihre vorläufigen Werte ausdrücklich unter den Vorbehalt der gesetzlichen Absicherung des Zuschusses. Fehlt bis zum 7. Dezember Rechtssicherheit, rechnen sie mit höheren endgültigen Übertragungsnetzentgelten. Die derzeit veröffentlichten Zahlen sind deshalb keine verbindliche Zusage für jede Rechnung ab Januar.
Warum sich die Gebühren von Ort zu Ort unterscheiden
Mit den Netzentgelten werden die Strom- und Gasnetze finanziert. Nach den Erläuterungen der Bundesnetzagenturberechnen die Netzbetreiber ihre Entgelte auf Grundlage regulierter Erlösobergrenzen. Die regionalen Kosten und die Verteilung auf die Netznutzer führen zu unterschiedlichen Preisen. Bei den Stromübertragungsnetzen gilt dagegen ein bundeseinheitliches Entgelt.
Für einen üblichen Haushaltsanschluss setzt sich die Netzgebühr meist aus einem festen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Wer weniger verbraucht, spart deshalb nicht im selben Verhältnis bei allen Bestandteilen. Ebenso lässt sich ein Landesdurchschnitt nicht unverändert auf jede einzelne Adresse übertragen.
Üblicherweise zieht der Energieanbieter die Netzentgelte über die Rechnung ein und gibt sie an den Netzbetreiber weiter. Die regionalen Entgelte enthalten dabei bereits Anteile vorgelagerter Netzkosten. Der veröffentlichte Wert für das Übertragungsnetz darf also nicht einfach noch einmal auf die örtliche Netzgebühr aufgeschlagen werden.
Was das für Strom- und Gasverträge bedeutet
Aus einer höheren Netzgebühr folgt nicht automatisch eine gleich hohe prozentuale Erhöhung des gesamten Tarifs. Neben den Netzkosten zählen unter anderem Einkauf, Vertrieb, Steuern und Umlagen. Wie sich diese Bestandteile zusammen entwickeln und welche vertraglichen Bedingungen gelten, entscheidet über die tatsächliche Belastung.
Beim Heizen mit Gas kommt ein weiterer Kostenbestandteil hinzu: die CO₂-Bepreisung. Was der Bundestag dazu für das kommende Jahr beschlossen hat, erklärt der Beitrag zum CO₂-Preis 2027 und seinen Folgen für Heizen und Tanken. Netzgebühren und CO₂-Kosten haben unterschiedliche Grundlagen; eine begrenzte Entwicklung beim einen Posten schützt nicht vor Veränderungen beim anderen.
Für den eigenen Kostenvergleich sind der bisherige und der angekündigte Grund- und Arbeitspreis des Lieferanten maßgeblich. Mit demselben Jahresverbrauch lässt sich nachvollziehen, wie stark sich die vollständigen Jahreskosten verändern. Unterschiedliche Abschläge allein liefern diesen Vergleich nicht, weil sie auch auf anderen Verbrauchsannahmen beruhen können.
Welche Rechte bei einer Preiserhöhung wichtig werden
Wenn der Lieferant die vertraglichen Preise erhöht, sollte das Schreiben Anlass, Umfang und Zeitpunkt verständlich nennen. Außerhalb der Grundversorgung müssen Haushaltskunden in der Regel spätestens einen Monat vorher informiert werden. In der Grundversorgung gelten eine öffentliche Bekanntgabe mindestens sechs Wochen im Voraus und weitere Informationspflichten.
Bei einer entsprechenden Vertragsänderung besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der neuen Preise. Wer es nutzen möchte, sollte die Kündigung selbst rechtzeitig erklären und ihren Zugang dokumentieren. Die Verbraucherzentrale erläutert die Voraussetzungen und typische Fehler bei Preiserhöhungen.
Ein veröffentlichtes Netzpreisblatt allein ist noch keine Änderung des persönlichen Liefervertrags. Entscheidend sind deshalb die Mitteilungen des eigenen Anbieters. Wer eine Erhöhung für unzulässig hält, sollte sie prüfen lassen, bevor Zahlungen gekürzt werden. Für die Planung des kommenden Jahres helfen vor allem die letzte Jahresrechnung, der tatsächliche Verbrauch und ein Vergleich der vollständigen Tarifkosten.
Stand der Recherche: 19. Oktober 2026.
Hauptquellen
- Verivox: Auswertung der vorläufigen Strom- und Gasnetzentgelte 2027, Stand 19. Oktober 2026
- Übertragungsnetzbetreiber: Vorläufige Netzentgelte 2027 und Vorbehalt zum Bundeszuschuss
- Sächsische Landesvertretung: Bundesratsstellungnahme vom 16. Oktober 2026, Tagesordnungspunkt 24
- Bundesnetzagentur: Zusammensetzung, Berechnung und Abrechnung der Netzentgelte
- Verbraucherzentrale: Rechte und Informationspflichten bei Preiserhöhungen für Strom und Gas
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