GC SERIE
ALLTAG
AKTUELL

grüüün-Lieferstopp: Bundesnetzagentur prüft Rückzug zum 31. Oktober




Redaktion









Wohnen & Energie




5 Min. Lesezeit

Transparenzhinweis: Affiliate-Links enthalten – Details am Artikelende.

Wer seinen Strom von grüüün bezieht, muss sich auf einen möglichen Anbieterwechsel Ende Oktober einstellen. Der angekündigte grüüün-Lieferstopp beschäftigt jetzt auch die Bundesnetzagentur: Sie hat am 20. Oktober 2026 ein Aufsichtsverfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG eröffnet, die hinter der Marke steht. Geprüft werden die vorgeschriebene Anzeige des Rückzugs und die Informationen an betroffene Kunden.

Das Unternehmen will sein bundesweites Angebot für Verbraucher zum 31. Oktober aufgeben. Für Haushalte sind damit vor allem die weitere Belieferung, mögliche neue Kosten und die Rechte aus dem bisherigen Vertrag wichtig. Allein wegen des Rückzugs droht kein Stromausfall. Die Frage, ob grüüün einen einzelnen Vertrag vorzeitig beenden darf, ist damit allerdings noch nicht beantwortet.

Warum die Bundesnetzagentur den grüüün-Lieferstopp untersucht

Nach der Mitteilung der Bundesnetzagentur hatte grüüün seine Kunden bereits Anfang Oktober über die geplante Aufgabe informiert. Eine entsprechende Anzeige bei der Behörde lag zum Zeitpunkt ihrer heutigen Veröffentlichung nicht vor. Außerdem prüft sie, ob die verschickten Kundeninformationen die gesetzlichen Anforderungen an Transparenz erfüllen.

Die Vorgaben stehen in Paragraf 5 des Energiewirtschaftsgesetzes: Die Anzeige muss der Bundesnetzagentur spätestens drei Monate vor dem geplanten Ende der Tätigkeit zugehen. Der Lieferant muss zudem darlegen, wie er seine vertraglichen Verpflichtungen bis dahin erfüllt. Die Vereinbarungen mit den betroffenen Haushalten bleiben ausdrücklich unberührt.

Der Ausgang ist offen. Das Verfahren dient der Prüfung eines Verdachts; ein Rechtsverstoß ist damit noch nicht abschließend festgestellt.

Welche Bedeutung der bisherige Stromvertrag behält

Auf seiner Internetseite zum Rückzug führt grüüün veränderte politische und regulatorische Rahmenbedingungen als Grund an. Das ist die Begründung des Unternehmens. Ob sie eine vorzeitige Beendigung laufender Verträge rechtfertigt, muss davon getrennt beurteilt werden.

Die Verbraucherzentrale Berlin äußert erhebliche rechtliche Zweifel. Grundsätzlich binden Verträge beide Seiten; eine ordentliche Kündigung muss Laufzeit und Kündigungsfrist beachten. Für ein vorzeitiges Ende braucht es einen wichtigen Grund. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen deshalb, dem angekündigten Lieferstopp zu widersprechen und grüüün mit einer Frist von einer Woche zur Bestätigung der weiteren Belieferung aufzufordern.

Zugleich sollten mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden. Dafür können zusätzliche Kosten eines neuen Tarifs bis zum frühestmöglichen regulären Ende des bisherigen Vertrags relevant sein. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht und wie hoch er ausfällt, hängt vom jeweiligen Fall ab. Weder die Einschätzung der Verbraucherzentrale noch das neue Aufsichtsverfahren ersetzen eine individuelle Klärung.

Weshalb der Strom auch ohne Anschlussvertrag weiterfließt

Falls grüüün die Belieferung tatsächlich beendet und noch kein anderer Anbieter übernimmt, springt der örtliche Grundversorger ein. Die Stromversorgung wird dadurch aufgefangen. Welcher Tarif gilt, sollte der Haushalt jedoch genau prüfen: Grundversorgung und Ersatzversorgung haben unterschiedliche Voraussetzungen und können unterschiedlich viel kosten.

Die Bundesnetzagentur unterscheidet mehrere Fallkonstellationen. Endet ein Vertrag durch eine wirksame Kündigung des Lieferanten, kommt bei weiterem Stromverbrauch grundsätzlich ein Grundversorgungsvertrag zustande. Kann eine Lieferung keinem Vertrag oder Lieferanten mehr zugeordnet werden, kann dagegen Ersatzversorgung greifen. Auch eine Verzögerung beim Anbieterwechsel kann vorübergehend dazu führen.

Grüüün spricht auf seiner Website pauschal von Grundversorgung ab November. Für den konkreten Anschluss kommt es aber auf die tatsächliche Zuordnung an. Betroffene sollten deshalb die Mitteilung des örtlichen Versorgers lesen und bei Unklarheiten nach Tarif, Beginn und Preisen fragen.

Die Ersatzversorgung läuft höchstens drei Monate. Währenddessen ist ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten ohne Kündigungsfrist möglich. Wer dort landet, muss die drei Monate also nicht abwarten.

Worauf es beim neuen Tarif ankommt

Grüüün empfiehlt seinen Kunden ein Angebot von Naturwerke. Nach den eigenen Angaben können sie ebenso einen anderen Anbieter wählen. Eine Verpflichtung, das empfohlene Angebot anzunehmen, besteht daraus nicht. Für einen Vergleich zählen der Arbeitspreis je Kilowattstunde, der feste Grundpreis, die Laufzeit und der Umfang einer möglichen Preisgarantie.

Hilfreich ist die letzte Jahresrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch. Ein niedriger monatlicher Abschlag allein sagt wenig darüber aus, wie teuer der Vertrag insgesamt wird. Ebenso sollten Boni und ihre Bedingungen gesondert betrachtet werden. Für länger laufende Angebote lohnt auch der Blick auf die regional unterschiedlichen Netzentgelte 2027, die einen Teil der Stromkosten ausmachen.

Entscheidend ist schließlich der bestätigte Lieferbeginn. Die Bundesnetzagentur erläutert zum Anbieterwechsel, dass der neue Lieferant mitteilen muss, ob und zu welchem Termin er übernehmen kann. Ein abgeschickter Auftrag allein bestätigt noch keine Versorgung ab dem gewünschten Tag. Beschleunigte technische Wechselprozesse verkürzen außerdem keine bestehenden vertraglichen Kündigungsfristen.

Zählerstand und Schlussrechnung sorgfältig prüfen

Zum tatsächlichen Ende der grüüün-Belieferung sollte der Zählerstand abgelesen oder fotografiert und dem bisherigen Anbieter sowie dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Zusammen mit den Vertragsunterlagen, den Kundenmitteilungen und den Zahlungsbelegen ergibt sich daraus die Grundlage, um die spätere Abrechnung nachvollziehen zu können.

Grüüün kündigt an, im November Schlussrechnungen zu erstellen und vorhandene Guthaben auszuzahlen. Gesetzlich muss die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses vorliegen. Ein ausgewiesenes Guthaben aus der Schlussrechnung muss innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt werden, wie die Bundesnetzagentur zu Energierechnungen erklärt.

Bei der Prüfung zählen besonders der richtige Abrechnungszeitraum, Anfangs- und Endzählerstand, die vereinbarten Preise und sämtliche bereits gezahlten Abschläge. Stimmen Angaben nicht, sollte der Fehler konkret beschrieben und eine Korrektur verlangt werden. So lässt sich die Abwicklung des bisherigen Vertrags klären, während die weitere Versorgung bereits über den bestätigten neuen Lieferanten oder den örtlichen Grundversorger läuft.

Stand der Recherche: 20. Oktober 2026.

Hauptquellen

Aktuelle Angebote

Deals im Überblick

Ausgewählte Angebote und zeitlich begrenzte Preisaktionen im Überblick.

Angebote ansehen
OFFEN GELEGT

Transparenzbericht

externer Link Affiliate-/Partner-Link Werbung oder Kooperation, falls gesondert gekennzeichnet

Affiliate-Links: Dieser Beitrag kann Affiliate-Links enthalten. Wenn du über einen solchen Link einkaufst, können wir eine Provision erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Unsere redaktionelle Einschätzung und Themenauswahl werden dadurch nicht beeinflusst.

Externe Links: Verlinkungen können zu Angeboten oder Informationen von Drittanbietern führen. Preise, Verfügbarkeiten und Konditionen können sich nach der Veröffentlichung ändern. Maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Unabhängigkeit: gadgetChecks.de und Alltag Aktuell sind unabhängige redaktionelle Angebote. Besteht bei einem Beitrag eine Kooperation, Produktbereitstellung oder eine andere relevante Beziehung zu einem Unternehmen, weisen wir darauf gesondert hin.

Einsatz von KI: Unsere Redaktion nutzt KI teilweise zur Erstellung von Bildern sowie zur sprachlichen und stilistischen Unterstützung. Recherche, inhaltliche Einordnung und Veröffentlichung erfolgen durch unsere Redaktion.

SECHS BEREICHE. EINE REDAKTION.

Entdecke mehr bei gadgetChecks