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Disney+ AirPlay funktioniert in Deutschland nicht mehr: Diese Wege zum Fernseher bleiben
Disney+ AirPlay funktioniert in Deutschland nicht mehr. Wer einen Film oder eine Serie bislang vom iPhone, iPad oder Mac drahtlos an ein Apple TV oder einen kompatiblen Fernseher übertragen hat, kann diese Verbindung derzeit nicht mehr wie gewohnt nutzen. Die Einschränkung betrifft nach übereinstimmenden Medienberichten Deutschland und die Niederlande. Der Streamingdienst selbst hat die Abschaltung von AirPlay bislang nicht öffentlich erklärt.
Damit fällt nach Google Cast beziehungsweise Chromecast ein weiterer Übertragungsweg weg. Das Disney+-Abonnement bleibt grundsätzlich nutzbar, doch Haushalte ohne passende App auf dem Fernseher oder Zuspielgerät müssen unter Umständen ihre bisherige Gerätekette ändern.
Was bei Disney+ und AirPlay nicht mehr funktioniert
Betroffen ist die Übergabe eines laufenden oder ausgewählten Disney+-Inhalts von einem Apple-Gerät an ein zweites Wiedergabegerät. Das AirPlay-Symbol kann fehlen oder die App meldet, dass die Funktion im jeweiligen Land nicht verfügbar sei. Golem berichtet, dass Disney die früher vorhandenen AirPlay-Hinweise zudem aus seinem Hilfebereich entfernt habe.
Auch FlatpanelsHD dokumentiert, dass die Casting-Funktionen in Deutschland und den Niederlanden abgeschaltet wurden. Die Sperre betrifft demnach die Übergabe aus Disney+-Anwendungen auf unterschiedlichen Plattformen. Ein erneutes Installieren der App, ein Neustart des Routers oder eine Änderung der AirPlay-Einstellungen dürfte daher nicht helfen, wenn ausdrücklich auf die fehlende Verfügbarkeit im Land hingewiesen wird.
Nicht betroffen ist die normale AirPlay-Funktion von Apple insgesamt. Fotos, eigene Videos und Inhalte anderer kompatibler Apps können weiterhin übertragen werden. Die Einschränkung liegt beim Disney+-Dienst und nicht grundsätzlich beim iPhone, iPad, Mac, Apple TV oder Fernseher.
Patententscheidung trifft die Casting-Funktion
Der unmittelbare Hintergrund ist ein Patentstreit zwischen Disney und InterDigital. Die Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts entschied am 2. September 2026 über das europäische Patent EP 2 080 349. Es behandelt ein Verfahren, bei dem Sitzungs- und Medieninformationen von einem Gerät an ein zweites Gerät übertragen und dort synchron weiterverwendet werden.
Das Gericht schränkte den Patentanspruch zwar teilweise ein, sah in der verbleibenden Fassung aber eine mittelbare Verletzung durch Disney+. Die veröffentlichte Wiedergabe der Entscheidung nennt ausdrücklich den Disney+-Dienst sowie Apps für Android, iOS, Windows und macOS. Die Unterlassungsanordnung bezieht sich auf Deutschland und die Niederlande.
Disney hatte bereits bestätigt, Google Cast infolge dieser Entscheidung abgeschaltet zu haben. Bei AirPlay hat das Unternehmen diesen Zusammenhang noch nicht offiziell bestätigt. Da beide Funktionen Inhalte und Sitzungsinformationen zwischen Geräten übergeben, liegt ein Zusammenhang nahe; endgültig belegt ist die konkrete Begründung für die AirPlay-Sperre jedoch erst durch eine Erklärung von Disney.
Die Entscheidung bedeutet kein allgemeines Verbot von Disney+ in Deutschland. Sie betrifft die beschriebene Übertragungs- und Synchronisierungstechnik. Disney kann gegen die Entscheidung vorgehen, eine Lizenzvereinbarung mit InterDigital treffen oder seine technische Umsetzung verändern. Ob und wann AirPlay zurückkehrt, ist offen.
Diese Alternativen bleiben am Fernseher
Am einfachsten ist die direkte Disney+-App auf dem Fernseher oder einem angeschlossenen Streaminggerät. Wer ein Apple TV HD ab der vierten Generation oder ein Apple TV 4K besitzt, kann Disney+ weiterhin direkt aus dem App Store auf dem Apple TV installieren. Disney nennt dafür derzeit tvOS 16 oder neuer als Voraussetzung. Die offizielle Geräteübersicht für Apple TV führt beide Modellreihen weiterhin auf.
Je nach vorhandener Ausstattung kommen außerdem native Disney+-Apps auf Smart-TVs, Fire-TV- und Android-TV-Geräten sowie auf PlayStation- oder Xbox-Konsolen infrage. Entscheidend ist, dass der Inhalt direkt auf dem Wiedergabegerät gestartet wird. Das Smartphone kann dann nicht mehr in derselben Weise als AirPlay-Zuspieler dienen.
Im Browser sowie direkt auf Smartphone oder Tablet bleibt Disney+ ebenfalls erreichbar. Eine kabelgebundene Verbindung über HDMI kann abhängig vom verwendeten Gerät, Adapter und Kopierschutz eine weitere Möglichkeit sein. Sie sollte jedoch vor einem Neukauf mit der konkreten Hardware geprüft werden, weil nicht jede Kombination geschützte Streaminginhalte zuverlässig ausgibt.
Besonders spürbar ist die Änderung bei älteren Fernsehern, die keine aktuelle Disney+-App besitzen und bisher ausschließlich über AirPlay versorgt wurden. In diesen Haushalten kann ein zusätzliches Gerät mit eigener Disney+-App erforderlich werden. Wer nur vorübergehend betroffen ist, sollte zunächst prüfen, ob bereits eine kompatible Spielekonsole, Set-Top-Box oder Streaminghardware vorhanden ist.
Welche Rechte Abonnenten prüfen können
Eine automatische Rückzahlung oder ein allgemeines Sonderkündigungsrecht allein wegen der AirPlay-Abschaltung ist bislang nicht bestätigt. Entscheidend ist unter anderem, welche Funktionen bei Vertragsschluss vereinbart oder berechtigterweise erwartet wurden und wie wichtig AirPlay für die konkrete Nutzung des Abonnements ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht bei mangelhaften digitalen Produkten zunächst einen Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustands vor. Betroffene können die Einschränkung deshalb dokumentieren, den Disney+-Support schriftlich informieren und eine Wiederherstellung verlangen. Hilfreich sind ein Bildschirmfoto der Fehlermeldung, das verwendete Gerät, die App-Version und der Zeitpunkt des letzten erfolgreichen AirPlay-Einsatzes.
Bleibt eine geschuldete Funktion aus, können unter den Voraussetzungen der Paragrafen 327l, 327m und 327n BGB weitere Rechte wie Vertragsbeendigung oder Minderung in Betracht kommen. Ob die AirPlay-Sperre dafür im Einzelfall ausreicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Abonnenten sollten daher nicht eigenmächtig Zahlungen zurückbuchen, sondern dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Klärung geben und bei Streit eine Verbraucherberatung nutzen.
Was jetzt wichtig ist
Wer Disney+ über eine native App verwendet, muss derzeit nichts ändern. Handlungsbedarf besteht vor allem für Abonnenten, deren Fernseher ausschließlich über AirPlay oder Google Cast erreicht wurde. Vor dem Kauf neuer Hardware lohnt sich ein Blick auf bereits vorhandene Geräte und deren App-Angebot.
Unklar bleiben der genaue Umfang der Sperre auf allen Gerätekombinationen, eine mögliche Rückkehr der Funktion und Disneys weitere Reaktion auf die Gerichtsentscheidung. Neue Änderungen bei digitalen Diensten und ihre praktischen Folgen ordnet GadgetChecks fortlaufend in Alltag Aktuell ein.
Stand der Recherche: 16. September 2026, 13:49 Uhr MESZ.
Hauptquellen
- Entscheidung der Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts vom 2. September 2026
- Golem: Disney+ schaltet AirPlay in Deutschland ab
- FlatpanelsHD: Google Cast und AirPlay 2 fallen bei Disney+ weg
- Disney+: Unterstützte Apple-TV-Modelle
- Bundesministerium der Justiz: Verbraucherrechte bei digitalen Produkten
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