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1&1-Preiserhöhung für Bestandskunden: Bis zu drei Euro mehr ab Oktober




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5 Min. Lesezeit

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Die 1&1-Preiserhöhung für Bestandskunden erreicht derzeit ausgewählte DSL- und Glasfaserverträge. Der Anbieter hat gegenüber Inside Digital bestätigt, dass er bei einem Teil seiner laufenden Breitbandverträge die monatliche Grundgebühr um bis zu drei Euro anhebt. In mehreren dokumentierten Schreiben sollen die neuen Preise im Oktober 2026 wirksam werden. Nicht jeder 1&1-Anschluss ist betroffen, und eine vollständige Liste der einbezogenen Tarife hat das Unternehmen bislang nicht veröffentlicht.

Damit entscheidet das persönliche Schreiben darüber, ob und wann sich die Rechnung erhöht. Wer eine Mitteilung erhalten hat, sollte deshalb nicht nur den neuen Betrag, sondern auch den genannten Stichtag, den genauen Tarif und das ausgewiesene Kündigungsrecht prüfen. Ohne eine solche Nachricht lässt sich aus allgemeinen Berichten nicht ableiten, dass der eigene Vertrag automatisch teurer wird.

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Welche 1&1-Bestandskunden mehr zahlen sollen

1&1 begründet die Anpassung mit gestiegenen Energie- und Betriebskosten sowie höheren Vorleistungspreisen bei lokalen Ausbaupartnern. Nach der Bestätigung des Unternehmens gegenüber Inside Digital betrifft die Maßnahme größtenteils Verträge, deren bisherige Grundgebühr unter dem Preisniveau vergleichbarer Neuverträge liegt. Wie viele der 1&1-Breitbandkunden ein Schreiben erhalten, welche Tarifgenerationen vollständig erfasst sind und ob weitere Wellen folgen, blieb offen.

Die bislang öffentlich dokumentierten Fälle zeigen deshalb Beispiele, aber keinen abschließenden Tarifkatalog. Teltarif hat zwei Kundenschreiben ausgewertet: Bei einem Anschluss mit 1&1 DSL 50 steigt die monatliche Grundgebühr demnach von 29,99 auf 32,99 Euro, bei 1&1 Glasfaser 300 von 39,99 auf 42,99 Euro. Als Starttermine werden in diesen Fällen der 9. beziehungsweise der 3. Oktober 2026 genannt. Drei Euro im Monat entsprechen 36 Euro im Jahr.

Auch einzelne Verträge weiterer Konzernmarken können laut der von Inside Digital veröffentlichten Unternehmensantwort vergleichbar angepasst werden. Daraus folgt jedoch nicht, dass sämtliche Anschlüsse einer Marke oder jedes DSL- und Glasfaserprodukt teurer werden. Maßgeblich bleiben immer Absender, Vertragsbezeichnung, alter und neuer Preis sowie der Termin in der individuellen Mitteilung.

Was die 1&1-Preiserhöhung für Bestandskunden rechtlich bedeutet

1&1 verweist nach den dokumentierten Schreiben auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf Paragraf 57 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes. Die Vorschrift regelt bei einseitigen Vertragsänderungen grundsätzlich ein Recht zur Kündigung ohne Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten. Sie verlangt außerdem, dass der Anbieter mindestens einen und höchstens zwei Monate vor dem Wirksamwerden klar und verständlich über Inhalt, Zeitpunkt und Kündigungsrecht informiert.

Wichtig ist dabei die Trennung zweier Fragen. Das Sonderkündigungsrecht erklärt, wie Betroffene aus dem Vertrag kommen können. Es entscheidet nicht automatisch, ob jede verwendete Preisanpassungsklausel wirksam ist. Der Europäische Gerichtshof hat diese Grenze gerade im Streit um eine frühere Vodafone-Preiserhöhung hervorgehoben. Die Einordnung des Vodafone-Urteils bei GadgetChecks betrifft Erhöhungen aus dem Jahr 2023 und eine laufende Sammelklage; sie macht die aktuellen 1&1-Schreiben weder pauschal unwirksam noch begründet sie automatisch einen Rückzahlungsanspruch.

Für die 1&1-Anpassung bleibt öffentlich ungeklärt, auf welche konkrete AGB-Klausel sich das Unternehmen bei jedem betroffenen Tarif stützt. Auf die Frage, weshalb Berichten zufolge auch Verträge innerhalb ihrer Mindestlaufzeit einbezogen werden, veröffentlichte 1&1 gegenüber Inside Digital keine nähere Begründung. Wer die Vertragsgrundlage bestreiten möchte, sollte deshalb Unterlagen sichern und individuellen Rat einholen, statt lediglich Zahlungen zurückzubuchen. Ein Widerspruch allein ist nach dem bisherigen öffentlichen Informationsstand nicht nachweisbar mit einer Fortsetzung zum alten Preis verbunden.

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So funktioniert die Sonderkündigung

Nach Paragraf 57 TKG kann die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang einer ordnungsgemäßen Unterrichtung erklärt werden. Der Vertrag endet dadurch frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung wirksam werden soll. Für die Frist zählt deshalb nicht das Veröffentlichungsdatum eines Medienberichts, sondern der tatsächliche Zugang der Mitteilung beim jeweiligen Kunden.

Die Bundesnetzagentur erklärt zu Vertragsänderungen, dass die Kündigung grundsätzlich ohne Kosten möglich ist. Ausnahmen vom gesetzlichen Sonderkündigungsrecht gelten bei Änderungen, die ausschließlich zum Vorteil der Nutzer sind, rein administrativ bleiben und keine negativen Auswirkungen haben oder unmittelbar durch geltendes Recht vorgeschrieben werden. Eine höhere monatliche Grundgebühr fällt nicht unter diese drei genannten Ausnahmen.

Teltarif berichtet, dass 1&1 in den ausgewerteten Schreiben auch eine telefonische Kündigung ermöglicht. Für die eigene Dokumentation ist eine nachweisbare Bestätigung mit Vertragsnummer und Beendigungsdatum dennoch sinnvoll. Wer zu einem anderen Anbieter wechseln und die Rufnummer behalten möchte, sollte den Anschlusstermin und die Portierung mit dem neuen Unternehmen abstimmen, bevor der bisherige Zugang endet.

Ist die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen und hat sich der Vertrag stillschweigend verlängert, besteht daneben grundsätzlich die reguläre Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von einem Monat. Welche Variante günstiger ist, hängt vom gewünschten Endtermin und von einem möglichen Anbieterwechsel ab.

Vor der Entscheidung zählt der Gesamtpreis

Wer den Vertrag behalten möchte, muss nach den dokumentierten Mitteilungen nichts aktiv bestätigen; der Anschluss läuft zum höheren Grundpreis weiter. Zugesagte Startrabatte sollen nach Angaben von 1&1 während ihres vereinbarten Zeitraums bestehen bleiben. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die erste Rechnung nach dem Stichtag, damit Rabatt und Grundpreis korrekt zusammenspielen.

Vor einer Kündigung sollte nicht nur die beworbene Grundgebühr eines Alternativangebots verglichen werden. Routermiete, Bereitstellungsentgelt, Preis nach einer Aktionsphase, Mindestlaufzeit, verfügbare Geschwindigkeit und mögliche Kosten für Zusatzleistungen können den vermeintlichen Vorteil verändern. Auch ein Rückgewinnungsangebot von 1&1 kann eine neue Mindestlaufzeit auslösen; entscheidend ist die schriftliche Vertragszusammenfassung, nicht eine unverbindliche Aussage im Gespräch.

Besonders sorgfältig sollten Betroffene Unterlagen aufbewahren, wenn ihr Vertrag mit einem dauerhaft festen Preis beworben wurde oder noch innerhalb der Mindestlaufzeit liegt. Solche Angaben führen nicht automatisch zu einem bestimmten rechtlichen Ergebnis, können aber für die Prüfung der konkreten Vertragsgrundlage wichtig sein.

Die 1&1-Preiserhöhung für Bestandskunden ist damit keine pauschale Verteuerung aller Anschlüsse. Wer kein Schreiben erhalten hat, muss nicht aufgrund fremder Tarifbeispiele reagieren. Wer informiert wurde, hat dagegen einen konkreten Entscheidungszeitraum: neuen Gesamtpreis prüfen, Alternativen realistisch vergleichen und bei Bedarf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht fristgerecht nutzen. Weitere Änderungen bei Verträgen, Kosten und digitalen Diensten ordnet GadgetChecks fortlaufend unter Alltag Aktuell ein.

Stand der Recherche: 14. September 2026, 12:45 Uhr MESZ.

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