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d-you EUDI-Wallet soll am 2. Januar 2027 starten: Das kann die erste Version




Redaktion









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5 Min. Lesezeit

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Die d-you EUDI-Wallet soll am 2. Januar 2027 in Deutschland starten. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat am 9. September den Namen der staatlichen digitalen Brieftasche vorgestellt und rund 40 Partner aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft angekündigt. Zum Auftakt sollen unter anderem Altersnachweise, Vertragsabschlüsse und bestimmte Bankgeschäfte möglich sein. Noch handelt es sich allerdings um einen Zieltermin für eine erste Ausbaustufe – nicht um den Start einer bereits vollständig ausgestatteten digitalen Dokumentenmappe.

Die Anwendung soll Menschen ermöglichen, ihre Identität gegenüber Behörden und Unternehmen mit dem Smartphone nachzuweisen und dafür nur die jeweils benötigten Daten freizugeben. Nach Angaben des Ministeriums bleibt die Nutzung kostenlos und freiwillig. Wer die Wallet nicht verwenden möchte oder kein geeignetes Smartphone besitzt, soll weiterhin auf andere Identifizierungswege zurückgreifen können.

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Was die d-you EUDI-Wallet zum Start können soll

Im Mittelpunkt der ersten Version stehen die digitale Ausweisfunktion und das Speichern beziehungsweise Vorzeigen ausgewählter Nachweise. Laut der aktuellen Projektbeschreibung des Bundes werden als erste unterstützte Dokumente voraussichtlich der digitale Führerschein, der Sozialpass und der Rentenausweis hinzukommen. Welche Nachweise am ersten Tag tatsächlich verfügbar sind, hängt jedoch auch von den Behörden und Organisationen ab, die sie digital ausstellen.

Das Ministerium nennt für den Start drei konkrete Einsatzbereiche: Nutzer sollen ihr Alter bestätigen, Verträge abschließen und Bankgeschäfte erledigen können. Dabei ist eine wichtige Unterscheidung nötig. Die angekündigten Bankanwendungen müssen noch keine Zahlungen über die Wallet ermöglichen. Eine Bank könnte d-you zunächst beispielsweise zur Identitätsprüfung bei einer Kontoeröffnung einsetzen. Die Autorisierung von Zahlungen zählt zu den Funktionen, die erst nach dem Start schrittweise ergänzt werden sollen.

Ähnlich sieht es bei Verträgen aus. Eine geprüfte digitale Identität kann bereits beim Abschluss eines Vertrages helfen. Die kostenlose qualifizierte elektronische Signatur, die in bestimmten Fällen eine handschriftliche Unterschrift ersetzen kann, gehört nach dem derzeitigen Projektstand jedoch noch nicht zwingend zum Funktionsumfang der ersten Version.

Was für die digitale Ausweisfunktion benötigt wird

Für d-you ist ein Smartphone mit Android oder iOS vorgesehen. Wer lediglich geeignete digitale Nachweise speichern möchte, benötigt grundsätzlich die App. Für die amtliche Ausweisfunktion ist zusätzlich eine einmalige Identitätsprüfung erforderlich. Dafür nennt das Projekt einen deutschen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

Die Wallet selbst soll kein Benutzerkonto bei Apple oder Google voraussetzen. Für den Download aus dem App Store oder aus Google Play ist in der Praxis normalerweise dennoch ein Konto beim jeweiligen Plattformbetreiber nötig. Alternative Vertriebswege werden nach Angaben des Projekts geprüft, sind aber noch nicht angekündigt.

Analoge Dokumente und bestehende Verfahren verschwinden mit dem Start nicht automatisch. Ob ein Führerschein, eine Bescheinigung oder eine andere Karte tatsächlich durch einen Wallet-Nachweis ergänzt werden kann, entscheidet sich auch danach, ob die zuständige Stelle diesen Nachweis digital ausstellt und ob die jeweilige Gegenstelle ihn akzeptiert.

Kostenlos heißt nicht, dass jedes Dokument gebührenfrei wird

Ausstellung, Nutzung und Widerruf der EUDI-Wallet müssen für Privatpersonen nach der europäischen EUDI-Verordnung kostenfrei sein. Das gilt auch für das Speichern, Vorzeigen und Prüfen digitaler Nachweise innerhalb der Wallet.

Davon zu unterscheiden sind mögliche Gebühren für das zugrunde liegende Dokument. Kostet beispielsweise eine amtliche Bescheinigung oder ein Führungszeugnis bereits heute Geld, kann die ausstellende Stelle diese Gebühr grundsätzlich weiterhin verlangen. Die Wallet macht also ihren eigenen Identitäts- und Nachweisdienst kostenlos, hebt aber nicht automatisch alle bestehenden Verwaltungsgebühren auf.

Auch die Freiwilligkeit ist europarechtlich abgesichert. Der Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten darf Menschen nicht allein deshalb erschwert oder verweigert werden, weil sie keine EUDI-Wallet nutzen. Andere vorhandene Identifizierungs- und Anmeldeverfahren müssen verfügbar bleiben.

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Welche Daten d-you weitergeben soll

Nach der Beschreibung des Bundesdigitalministeriums sollen persönliche Nachweise verschlüsselt auf dem Smartphone liegen. Eine zentrale Datenbank, in der sämtliche Wallet-Inhalte und Nutzungen zusammengeführt werden, ist nicht vorgesehen. Vor jeder Übermittlung soll die App anzeigen, welche Organisation die Anfrage stellt und welche Daten sie verlangt.

Die Nutzer müssen die Freigabe ausdrücklich bestätigen. Danach sollen nur die ausgewählten Datenfelder übertragen werden. Für einen Altersnachweis könnte es beispielsweise genügen, die Aussage „über 18“ zu bestätigen, ohne Namen und vollständiges Geburtsdatum offenzulegen. Wie wichtig diese Beschränkung bei digitalen Alterskontrollen ist, zeigt auch die ausführliche GadgetChecks-Einordnung zur Altersprüfung als digitale Eintrittskarte.

Anfragen und erfolgte Übermittlungen sollen in der Wallet nachvollziehbar sein. Der dazugehörige Verlauf wird nach Projektangaben ebenfalls lokal gespeichert. Ob diese Vorgaben in der fertigen App zuverlässig und verständlich umgesetzt werden, lässt sich erst anhand der veröffentlichten Version und unabhängiger Prüfungen beurteilen.

Was die 40 Partner tatsächlich bedeuten

Zu den angekündigten Partnern gehören unter anderem die Deutsche Post, Vodafone, Rossmann, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, die Bankenverbände BVR und DSGV, mehrere Länder und Kommunen sowie Hochschulen wie die Technische Universität München und die Freie Universität Berlin.

Die Beteiligung dieser Organisationen bedeutet nicht, dass vom 2. Januar an sämtliche Angebote der genannten Partner über d-you funktionieren. Die Organisationen entwickeln unterschiedliche Anwendungen und Schnittstellen. Welche davon pünktlich einsatzbereit sind, welche Nachweise sie verlangen und ob ein Dienst zunächst nur getestet oder bereits regulär angeboten wird, muss für jedes Angebot einzeln bekannt gegeben werden.

Auch die europaweite Verwendung dürfte schrittweise wachsen. Die gemeinsamen EU-Standards schaffen die technische und rechtliche Grundlage für grenzüberschreitende Nachweise. Sie garantieren aber nicht, dass jeder Dienst in jedem Mitgliedstaat unmittelbar nach dem deutschen Start vollständig mit d-you verbunden ist.

Der Starttermin bleibt von mehreren Schritten abhängig

Der europäische Rechtsrahmen ist bereits in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, mindestens eine EUDI-Wallet bereitzustellen. Für Zuständigkeiten, Aufsicht, Zertifizierung und die Ausgabe deutscher Identitätsdaten sind jedoch ergänzende nationale Regeln vorgesehen.

Der deutsche Regierungsentwurf liegt dem Bundestag seit dem 29. Juli 2026 als Drucksache 21/7408 vor. Das Dokument ist ein Gesetzentwurf und kein abschließender Gesetzesbeschluss. Ein vollständig abgeschlossenes nationales Gesetzgebungsverfahren konnte bis zum Datenstand dieses Artikels nicht bestätigt werden.

Auch der Bundestag bezeichnet den 2. Januar 2027 ausdrücklich als Zieltermin für die Bereitstellung. Nutzer müssen derzeit nichts beantragen und können die endgültige App noch nicht einrichten. Entscheidend werden nun die Verabschiedung der nationalen Regeln, die technische Fertigstellung, die Zertifizierung und die tatsächlich verfügbaren Nachweise der beteiligten Partner sein.

d-you kann Behördengänge, Kontoeröffnungen und andere Identitätsprüfungen vereinfachen, wenn die angekündigten Schnittstellen zuverlässig funktionieren. Zum Start sollte die App dennoch als erste Stufe betrachtet werden. Weitere aktuelle Änderungen bei digitalen Diensten, Verträgen und öffentlichen Angeboten ordnet Alltag Aktuell fortlaufend ein.

Stand der Recherche: 10. September 2026, 14:10 Uhr MESZ.

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