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EU-Kids-Gesetz für Social Media: Unter 13 keine eigenen Konten geplant




Redaktion









Familie & Bildung




4 Min. Lesezeit

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Die EU-Kommission hat am 17. September 2026 den Entwurf für ein EU-Kids-Gesetz für Social Media vorgestellt. Danach sollen Kinder unter 13 Jahren keine eigenen Konten bei sozialen Netzwerken und bestimmten Videoportalen mehr führen dürfen. Für 13- und 14-Jährige wären nur betreute Profile vorgesehen, ab 15 Jahren ein selbstständiges Konto. Noch handelt es sich allerdings um einen Gesetzesvorschlag: Für Familien und bestehende Konten ändert sich zunächst nichts.

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EU-Kids-Gesetz für Social Media: Drei Altersstufen vorgesehen

Der von der EU-Kommission vorgestellte EU KIDS Act sieht ein abgestuftes System vor:

  • Unter 13 Jahren: Kinder sollen kein eigenes Konto bei sozialen Netzwerken oder Videoportalen mit nachweislich riskanten Funktionen erhalten. Als enge Ausnahme könnten Eltern über ihr eigenes Konto Zugang zu speziellen Kinderangeboten freigeben. Personalisierte Empfehlungen und Suchfunktionen müssten dabei ausgeschaltet bleiben. Die Nutzungszeit dürfte höchstens eine Stunde pro Tag betragen.
  • Mit 13 und 14 Jahren: Sorgeberechtigte könnten ein eingeschränktes Konto für das Kind einrichten. Schutz- und Kontrollfunktionen blieben ständig aktiv. Eltern müssten unter anderem neuen Kontakten zustimmen und könnten die tägliche Nutzung begrenzen.
  • Ab 15 Jahren: Jugendliche dürften grundsätzlich ein selbstständiges Konto führen. Die Anbieter müssten ihre Dienste dennoch altersgerecht und sicher gestalten.

Die Altersgrenzen würden insbesondere soziale Netzwerke und Video-Sharing-Dienste betreffen, deren Funktionen als riskant für Minderjährige eingestuft werden. Plattformen dürften weiterhin ein höheres Mindestalter festlegen.

Auch Spiele, App-Stores und KI-Begleiter wären betroffen

Der Entwurf geht über klassische soziale Netzwerke hinaus. Vorgaben zur altersgerechten Gestaltung sollen auch für Online-Spiele, App-Stores, Betriebssysteme sowie KI-Chatbots und digitale Begleiter gelten.

Ausgenommen wären unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Online-Enzyklopädien, Bildungsangebote, journalistische Nachrichtenmedien und grundlegende Informationsdienste. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Internetdienste künftig erst ab 15 Jahren zugänglich wären. Die eigentlichen Kontobeschränkungen richten sich vor allem gegen soziale Netzwerke und Videoangebote mit riskanten Funktionen.

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Feeds und Kontakte sollen sich grundlegend ändern

Für Minderjährige müssten Plattformen nach dem Vorschlag mehrere besonders bindende Funktionen einschränken. Dazu gehören endloses Abspielen und Scrollen ohne wirksame Unterbrechungen, manipulative Benachrichtigungen sowie Belohnungssysteme, die zu ständigem Posten oder täglicher Nutzung drängen.

Empfehlungsfeeds sollen vorrangig Beiträge bereits abonnierter Konten anzeigen. Eine auf umfassender Verhaltensbeobachtung beruhende Personalisierung wäre standardmäßig ausgeschaltet. Minderjährige müssten den Feed zurücksetzen und eine nicht personalisierte Ansicht auswählen können.

Wie stark automatische Feeds das Aufhören erschweren können, zeigt der GadgetChecks-Hintergrundartikel über endloses Scrollen und seine psychologischen Mechanismen.

Auch die Kontaktaufnahme würde strenger geregelt. Unbekannte Nutzer dürften Minderjährigen nicht ohne Weiteres vorgeschlagen werden, sie zu Gruppen hinzufügen oder deren Inhalte herunterladen. Livestreams wären zunächst deaktiviert. KI-Begleiter dürften nicht gezielt emotionale Abhängigkeit erzeugen und frühere Gespräche nicht standardmäßig dauerhaft fortschreiben.

Wie die Altersprüfung funktionieren soll

Eine bloße Eingabe des Geburtsdatums würde künftig nicht mehr ausreichen. Vorgesehen sind zertifizierte Verfahren, die lediglich bestätigen, ob eine Altersgrenze erreicht wurde. Die Plattform soll dabei weder den Ausweis noch Namen, Anschrift oder das vollständige Geburtsdatum erhalten.

Die EU arbeitet dafür an einer kostenlosen Altersnachweis-App. Später soll der Nachweis auch über die europäische digitale Identitäts-Wallet möglich sein. Jeder Mitgliedstaat müsste mindestens eine kostenlose Lösung anbieten – auch für Menschen ohne digitale Identität.

Bei Erwachsenen könnte eine zusätzliche Prüfung entfallen, wenn der Anbieter das Alter bereits mit hoher Sicherheit einschätzen kann, beispielsweise aufgrund eines langjährig bestehenden Kontos oder einer hinterlegten Zahlungsmethode.

Datenschützer sehen dennoch Risiken. Die Bürgerrechtsorganisation EDRi kritisierte bereits die technische Grundlage der EU-Altersprüfung. Schlecht umgesetzte Systeme könnten ihrer Einschätzung nach eine Verknüpfung verschiedener Nutzungsvorgänge oder eine nachträgliche Identifizierung ermöglichen. Der neue Entwurf verlangt zwar zertifizierte und datensparsame Verfahren, die konkrete technische Umsetzung ist aber noch nicht abschließend festgelegt.

Was mit bestehenden Konten passieren könnte

Sollte das Gesetz in der vorgeschlagenen Form gelten, müssten Anbieter auch bestehende Konten überprüfen. Innerhalb von sechs Monaten nach Anwendbarkeit der entsprechenden Regeln wäre festzustellen, ob ein Nutzer jünger als 15 Jahre ist.

Ein Konto müsste deaktiviert werden, wenn der Nutzer die vorgeschriebene Altersgrenze unterschreitet oder das Alter nicht verlässlich festgestellt werden kann. Für 13- und 14-Jährige wäre anschließend ein von den Eltern eingerichtetes betreutes Konto möglich. Fotos, Nachrichten oder andere persönliche Inhalte sollten nach einer Deaktivierung nicht automatisch verloren gehen; der Entwurf sieht Möglichkeiten zum Herunterladen und Übertragen der Daten vor.

Aktuell müssen Familien weder Ausweisdokumente hochladen noch bestehende Konten vorsorglich löschen. Unaufgeforderte Nachrichten oder Webseiten, die schon jetzt mit dem geplanten Gesetz einen Identitätsnachweis verlangen, sollten besonders kritisch geprüft werden.

Wann könnten die neuen Regeln gelten?

Ein konkretes Anwendungsdatum gibt es noch nicht. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen den Entwurf beraten und sich auf einen endgültigen Gesetzestext verständigen. Dabei können Altersgrenzen, Ausnahmen, technische Anforderungen und Fristen noch verändert werden.

Nach dem derzeitigen Vorschlag würden die meisten Pflichten sechs Monate nach dem formellen Inkrafttreten anwendbar. Für die Überprüfung vorhandener Konten wäre anschließend ein weiterer Übergangszeitraum von bis zu sechs Monaten vorgesehen.

Die Bundesregierung hatte die angekündigte europäische Lösung am 16. September grundsätzlich begrüßt. Sie will den vollständigen Entwurf jedoch erst prüfen und schließt ergänzende nationale Maßnahmen bislang nicht aus.

Damit bleibt vorerst entscheidend, den Unterschied zwischen Vorschlag und geltendem Recht zu beachten. Weitere neue Regeln mit unmittelbaren Folgen für Verbraucher ordnet GadgetChecks fortlaufend in der Serie Alltag Aktuell ein.

Stand der Recherche: 17. September 2026, 15:12 Uhr MESZ.

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