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Kraftwerksausschreibung 2026 bringt elf Zuschläge für die Stromversorgung




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Wohnen & Energie




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Wenn Windräder und Solaranlagen über längere Zeit wenig Strom liefern, sollen zusätzliche Kraftwerke einspringen können. Die Bundesnetzagentur hat am 3. November die ersten elf Zuschläge aus der Kraftwerksausschreibung 2026 veröffentlicht. Die bezuschlagte Leistung soll ab November 2031 bereitstehen. Ob und in welcher Höhe Stromkundinnen und Stromkunden dafür eine Umlage zahlen, ist noch offen.

Was bei der Kraftwerksausschreibung 2026 vergeben wurde

Nach den Ergebnissen der Bundesnetzagentur haben elf Gebote mit zusammen rund 5.160 Megawatt reduzierter Leistung einen Zuschlag erhalten. Ausgeschrieben waren 4.500 Megawatt. Die Differenz kommt daher, dass das Gebot, mit dem die Grenze erstmals überschritten wurde, vollständig zum Zug kam.

Die reduzierte Leistung gibt an, wie viel von der angebotenen Leistung für die Versorgungssicherheit angerechnet wird. Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz sieht dafür je nach Anlagentyp unterschiedliche Abschläge vor. Für diese Runde mussten Anlagen technisch in der Lage sein, mindestens zehn Stunden am Stück Strom mit 80 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einzuspeisen.

Wo die Anlagen geplant sind

Die amtliche Bekanntgabe mit Zuschlagsliste führt Vorhaben in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg auf. Auf Nordrhein-Westfalen und Brandenburg entfallen zusammen knapp vier der gut fünf Gigawatt. In Nordrhein-Westfalen gingen alle drei Zuschläge an RWE. Die LEAG kommt nach eigenen Angaben mit sieben Gaskraftwerksblöcken in Jänschwalde, Boxberg und Leipheim zum Zug. Ein weiterer Zuschlag ging an die Stadtwerke Karlsruhe.

Die Betreiber sollen die zugesagte Leistung ab dem 1. November 2031 für 15 Jahre bereithalten. Schon vorher müssen sie belegen, dass ihre Anlagen die Anforderungen erfüllen. Als Erstes müssen die erfolgreichen Bieter bis zum 8. Dezember 2026 eine finanzielle Sicherheit hinterlegen.

Was die Zuschläge für die Stromrechnung bedeuten

Die Betreiber erhalten Geld dafür, dass sie Leistung bereithalten. Die Bundesnetzagentur nennt einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 155.296 Euro pro Jahr und angerechnetem Megawatt. Der Durchschnitt ist nach der bezuschlagten Leistung gewichtet. Multipliziert mit den rund 5.160 Megawatt ergibt das für diese Runde rechnerisch rund 801 Millionen Euro Vergütung pro Jahr. Wie viel tatsächlich ausgezahlt wird, hängt unter anderem von der Verfügbarkeit der Anlagen ab.

Nach den Erläuterungen der Bundesregierung soll ein weiteres Gesetz die Finanzierung regeln. Eine Umlage ab 2031 kommt infrage. Wie sie berechnet und aufgeteilt würde, steht noch aus. Aus der Vergütung für diese erste Runde lässt sich deshalb derzeit kein Betrag pro Kilowattstunde für Haushalte ableiten.

Wie es nach der ersten Runde weitergeht

Am 10. November will die Bundesnetzagentur die zweite Runde offiziell bekannt machen. Das Gesetz sieht den 29. Dezember 2026 als Gebotstermin vor. Weil in der ersten Runde mehr Leistung als vorgesehen einen Zuschlag erhielt, fällt die ausgeschriebene Menge in der zweiten entsprechend kleiner aus.

Für Haushalte ergibt sich aus den Zuschlägen derzeit kein Handlungsbedarf. Wer wissen möchte, was den eigenen Tarif schon im kommenden Jahr beeinflussen kann, findet im Beitrag zu den Netzentgelten 2027 die regionalen Unterschiede bei den angekündigten Netzgebühren.

Stand der Recherche am 4. November 2026.

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