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CO₂-Preis 2027: Bundestag beschließt 55 bis 65 Euro – was das für Heizen und Tanken bedeutet




Redaktion









Wohnen & Energie




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Der CO₂-Preis 2027 soll in Deutschland weiterhin zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen. Der Bundestag hat die Verlängerung des bisherigen Preiskorridors am 15. Oktober 2026 beschlossen. Er gilt für den nationalen Emissionshandel, der fossile Brenn- und Kraftstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel erfasst.

Für Haushalte schafft der Beschluss einen begrenzten Rahmen, aber keine Garantie für gleichbleibende Rechnungen. Der Korridor deckelt nur den Preis der Emissionszertifikate. Beschaffungskosten, Rohöl- und Gaspreise, Steuern, Netzentgelte, Vertriebskosten und die Preisentscheidungen der Anbieter können sich unabhängig davon verändern. Auch innerhalb der Spanne steht der genaue Zertifikatspreis nicht von vornherein fest.

CO₂-Preis 2027: Bundestag verlängert den bisherigen Korridor

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz verpflichtet Unternehmen, die erfasste Brennstoffe in Verkehr bringen, zum Erwerb von Emissionszertifikaten. Ein Zertifikat steht für eine Tonne Kohlendioxid. Die entstehenden Kosten werden in der Praxis in die Preise für Gas, Heizöl und Kraftstoffe eingerechnet.

Für 2026 gilt erstmals ein Auktionsverfahren mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro je Zertifikat. Nach der bislang geltenden Übergangsregel hätte sich der nationale Preis 2027 am schwankenden Durchschnittspreis des europäischen Emissionshandels für Industrie und Energiewirtschaft orientiert. Der Bundestagsbeschluss verlängert stattdessen den deutschen Korridor um ein Jahr.

Hintergrund ist der auf 2028 verschobene Start des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr. Die nationale Regelung soll deshalb ein weiteres Übergangsjahr überbrücken. Der vom Bundestag angenommene Ausschusstext erhöht zugleich die für 2027 vorgesehene Versteigerungsmenge auf rund 234 Millionen Zertifikate. Für Mengen, die nach den regulären Auktionen zusätzlich benötigt werden, sind gesonderte Preise von 71 beziehungsweise 73 Euro vorgesehen. Diese Werte sind keine allgemeinen Endkundenpreise und ersetzen den Korridor der regulären Versteigerungen nicht.

55 bis 65 Euro sind keine Preisgarantie für Haushalte

„Stabil“ bedeutet bei diesem Beschluss, dass Unter- und Obergrenze gegenüber 2026 nicht angehoben werden. Es bedeutet nicht, dass jedes Zertifikat 2027 genau so viel kostet wie 2026 oder dass sich Gas-, Heizöl- und Spritpreise nicht bewegen. Wie stark der CO₂-Preis in einem Endkundenpreis sichtbar wird, hängt außerdem vom Brennstoff, vom Verbrauch, von der Mehrwertsteuer und von der Kalkulation des Lieferanten ab.

Die erste nationale Auktion im Juli 2026 endete am oberen Rand des Korridors bei 65 Euro je Zertifikat. Das zeigt, dass die Spanne nicht automatisch zu einem mittleren Preis führt. Für 2027 steht das Ergebnis der einzelnen Versteigerungen noch nicht fest. Verbraucher können aus dem Bundestagsbeschluss deshalb keine feste Cent-Angabe für ihre nächste Rechnung oder den Preis an der Zapfsäule ableiten.

Auch ein unveränderter CO₂-Anteil schließt steigende Gesamtkosten nicht aus. Wird Erdgas am Großhandelsmarkt teurer, verteuert sich Heizenergie trotz stabiler Zertifikatsgrenzen. Sinkt der Rohölpreis, können Benzin und Diesel trotz CO₂-Bepreisung günstiger werden. Der Beschluss begrenzt somit einen Kostenbestandteil, nicht den gesamten Marktpreis.

Was der CO₂-Preis 2027 für Heizkosten bedeutet

Für eine Größenordnung lässt sich der heutige Korridor auf typische Heizverbräuche übertragen. Die Verbraucherzentralen rechnen bei einer Gasheizung mit rund 201 Gramm Kohlendioxid je Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden entstehen damit etwa vier Tonnen CO₂. Einschließlich Mehrwertsteuer liegt der CO₂-Kostenanteil im Korridor von 55 bis 65 Euro bei ungefähr 260 bis 310 Euro pro Jahr.

Bei Heizöl setzt die Verbraucherzentrale rund 266 Gramm CO₂ je Kilowattstunde an. Ein Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden, entsprechend ungefähr 2.000 Litern Heizöl, verursacht rund 5,3 Tonnen Kohlendioxid. Daraus ergibt sich im selben Preiskorridor ein CO₂-Kostenanteil von etwa 350 bis 410 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.

Diese Werte sind Rechenbeispiele, keine Prognose für die vollständige Heizkostenrechnung. Verbrauch, Lieferpreis und Gebäudezustand können die Gesamtkosten deutlich verändern. Bei Heizöl zählt außerdem der Zeitpunkt des Tankens, nicht allein das Jahr, in dem der Brennstoff verbraucht wird.

Für Mietwohnungen bleibt die Aufteilung der CO₂-Kosten nach der energetischen Qualität des Gebäudes bestehen. Bei einer Zentralheizung muss der Vermieter seinen Anteil grundsätzlich in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen. Wer als Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger besitzt, etwa bei einer Gasetagenheizung, muss den Vermieteranteil selbst berechnen und geltend machen. Der neue Bundestagsbeschluss ändert diese Aufteilungsregeln nicht.

An der Zapfsäule entsteht keine neue Preisbremse

Auch Benzin und Diesel fallen unter den nationalen Emissionshandel. Trotzdem setzt der Korridor weder einen Höchstpreis pro Liter noch einen festen CO₂-Aufschlag für jede Tankstelle fest. Der Preis an der Zapfsäule besteht aus mehreren Komponenten: Rohöl, Verarbeitung, Transport, Energiesteuer, Mehrwertsteuer, CO₂-Kosten sowie den Margen von Großhandel und Tankstellen.

Wie stark sich diese Faktoren kurzfristig überlagern können, zeigt der GadgetChecks-Beitrag zu den Spritpreisen im September 2026. Der damalige Preisanstieg ließ sich nicht allein mit dem CO₂-Preis erklären. Ebenso wenig verhindert der unveränderte Zertifikatskorridor 2027 neue Ausschläge durch Rohölpreise, Wechselkurse, Versorgungslage oder Änderungen bei anderen staatlichen Preisbestandteilen.

Autofahrer müssen wegen des Bundestagsbeschlusses nichts beantragen und erhalten keinen gesonderten Rabatt. Der CO₂-Preis wird nicht als eigener Betrag an der Tankstelle bezahlt, sondern ist bereits in der Kalkulation des Kraftstoffpreises enthalten.

Ab 2028 beginnt ein neuer Preisabschnitt

Die Verlängerung gilt nur für 2027. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr den deutschen Übergangsmechanismus ablösen. Dann wird der Zertifikatspreis grundsätzlich auf europäischer Ebene durch Angebot und Nachfrage gebildet. Ein mit dem deutschen Korridor vergleichbarer fester Höchstpreis ist im aktuellen Übergangsbeschluss nicht vorgesehen.

Wie hoch die Belastung ab 2028 tatsächlich ausfällt, lässt sich heute nicht seriös beziffern. Neben dem europäischen Marktmechanismus werden mögliche Stabilisierungsregeln, die verfügbare Zertifikatsmenge, der Energieverbrauch und die Weitergabe der Kosten durch Unternehmen entscheidend sein. Aussagen über einen bestimmten Benzin-, Diesel-, Gas- oder Heizölpreis im Jahr 2028 wären deshalb verfrüht.

Was jetzt wichtig ist

Der Bundestagsbeschluss verhindert für 2027 zunächst den Wechsel zu dem zuvor vorgesehenen, stärker schwankenden Berechnungsmodell. Er senkt den CO₂-Preis aber nicht und friert weder Heizkosten noch Tankstellenpreise ein. Für Haushalte ist vor allem wichtig, den CO₂-Anteil nicht mit der vollständigen Energie- oder Kraftstoffrechnung zu verwechseln.

Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Abstimmung im Bundestag außerdem noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Bundesrat hatte gegen den ursprünglichen Regierungsentwurf keine Einwände erhoben. Rechtsverbindlich wird die Änderung jedoch erst nach dem weiteren formellen Verfahren und der Verkündung. Weitere Beschlüsse, Fristen und Preisänderungen mit unmittelbaren Folgen für Verbraucher ordnet GadgetChecks fortlaufend unter Alltag Aktuell ein.

Stand der Recherche: 16. Oktober 2026, 11:57 Uhr MESZ.

Hauptquellen

Transparenzhinweis: Die genannten Heizkostenwerte sind Beispielrechnungen der Verbraucherzentralen für den CO₂-Kostenanteil und keine Prognosen für vollständige Energiepreise. GadgetChecks hat keine eigene Energiepreisprognose erstellt.

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