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Widerspruch gegen KI-Training: Google, Microsoft und OpenAI planen gemeinsames Signal
Wer Texte, Fotos oder andere Inhalte auf einer eigenen Website veröffentlicht, soll den Widerspruch gegen KI-Training künftig einfacher erklären können. Google, Microsoft und OpenAI haben am 30. Oktober angekündigt, dafür ein gemeinsames Signal in der Datei robots.txt zu unterstützen. Es richtet sich an Webseitenbetreiber und Verlage, die ihre Entscheidung mehreren KI-Anbietern gleichzeitig mitteilen möchten. Die Umsetzung steht bei diesen Anbietern noch aus.
Der Ansatz kann die Pflege einzelner Anbieterregeln erleichtern. Er beantwortet allerdings nicht für jedes Unternehmen dieselbe Frage: Bei der Verwendung von Webinhalten für aktuelle KI-Antworten bleiben wichtige Unterschiede bestehen.
Ein gemeinsamer Widerspruch gegen KI-Training
Grundlage ist ein technischer Entwurf von Kevin Kelley aus dem Unternehmen Anthropic. Er beschreibt den Eintrag „__usage_ai-training“ innerhalb der robots.txt. Diese Datei enthält maschinenlesbare Regeln für automatisierte Zugriffe und soll damit zusätzlich eine gemeinsame Nutzungspräferenz transportieren.
Der Entwurf versteht unter KI-Training die Verwendung von Inhalten, um die erlernten Parameter eines generativen Modells zu verändern. Betreiber können ihre Präferenz für die gesamte Website oder einzelne Pfade ausdrücken. Eine allgemeine Regel für sämtliche Bots ersetzt den ausdrücklich benannten Trainingseintrag dabei nicht.
Das Signal regelt die spätere Verwendung von Inhalten; es ist selbst keine Anweisung, einen Seitenabruf zu unterlassen. Außerdem handelt es sich um einen individuellen Internet-Draft, der noch keinen von der IETF verabschiedeten Standard darstellt.
Die Anbieter nennen unterschiedliche Zeitpläne
OpenAI spricht von einer Umsetzung in den kommenden Monaten. Die bereits vorhandenen eigenen Crawler-Regeln sollen daneben weiter gelten. Ein genaues Startdatum nennt das Unternehmen nicht.
Google nennt in seiner technischen Dokumentation Anfang 2027 als Ziel. Microsoft will die neuen Präferenzen ab dem 1. Februar 2027 beim erneuten Erfassen von Seiten berücksichtigen. Eine Ankündigung bedeutet somit noch nicht, dass ein heute gesetzter Eintrag bereits bei allen drei Anbietern wirksam ist.
Bei Google kann auch die Nutzung für Antworten betroffen sein
Google will einen allgemeinen Trainingswiderspruch so behandeln, als hätte die Website Google-Extended gesperrt – sofern keine ausdrückliche Regel für Google-Extended vorliegt. Das erklärt das Unternehmen in seiner Ankündigung zum gemeinsamen Signal.
Google-Extended umfasst jedoch mehr als Modelltraining: Laut Dokumentation steuert der Eintrag auch die Nutzung von Webinhalten als aktuelle Quellen für Antworten in Gemini Apps und bei der Quellenanbindung über Google Search in Vertex AI. Betreiber sollten diese zusätzliche Wirkung berücksichtigen, wenn sie Training ablehnen, ihre Inhalte aber weiterhin als Antwortquellen anbieten möchten.
Die Aufnahme einer Website in die normale Google-Suche und deren Ranking werden durch Google-Extended laut Google nicht beeinflusst. Suchtreffer und die Verwendung als Quelle für bestimmte KI-Antworten sind hier unterschiedliche Dinge.
Microsoft trennt Training und aktuelle Antwortquellen
Microsoft kündigt getrennte Einstellungen für Training und Grounding an. Grounding bedeutet, dass Webinhalte beim Erstellen einer Antwort als zusätzliche Informationsgrundlage dienen. Wie Suche und Seitenabruf aktuelle Informationen in eine KI-Anwendung bringen können, zeigt auch unser Beitrag zur DeepSeek-Websuche.
Bei Microsoft sollen Betreiber Training ablehnen und Grounding gleichzeitig zulassen können. Die grundsätzliche Eignung für gewöhnliche Bing-Suchergebnisse bleibt davon unberührt.
Für Websites mit NoArchive oder NoCache steht zudem eine Umstellung an: Nach dem 1. März 2027 berücksichtigt Microsoft diese Angaben nicht mehr als Trainings- oder Groundingpräferenz. Wer bestehende Groundingbeschränkungen erhalten möchte, muss neue Seitenangaben hinterlegen und vor dem 1. März zusätzlich eine vorübergehende Präferenz in Bing Webmaster Tools erfassen. Diese Übergangsmöglichkeit öffnet am 15. Dezember 2026 für Websites, die an diesem Tag NoArchive oder NoCache verwenden. Sie gilt bis zum erneuten Seitenabruf, spätestens bis zum 30. September 2027.
Für eigene Websites bleiben Einzelregeln wichtig
Für Blogs, Unternehmensseiten und Verlage in Deutschland kann das gemeinsame Signal den Verwaltungsaufwand verringern. Vor einer Änderung sollten Verantwortliche dennoch prüfen, welche Regeln bereits bestehen und ob sie Modelltraining, aktuelle Antwortquellen oder den eigentlichen Zugriff begrenzen möchten.
Der gemeinsame Eintrag ist als freiwilliger Mechanismus angelegt. Seine praktische Reichweite hängt davon ab, welche Anbieter ihn tatsächlich umsetzen. Bestehende Regeln sollten deshalb nicht allein aufgrund der Ankündigung entfernt werden. Entscheidend werden die veröffentlichten Umsetzungshinweise der jeweiligen Unternehmen sein – insbesondere dort, wo ein Trainingswiderspruch weitere KI-Nutzungen berührt.
Stand der Recherche: 2. November 2026, 13:50 Uhr MEZ.
Hauptquellen
- IETF Datatracker: Individueller Entwurf zum maschinenlesbaren Trainingssignal
- OpenAI: Ankündigung zur Unterstützung des gemeinsamen Signals
- Google Search Central: Geplante Behandlung des gemeinsamen Widerspruchs
- Google: Dokumentation zu Google-Extended und den betroffenen Anwendungen
- Microsoft Bing: Neue Präferenzen für Training und Grounding samt Übergangsfristen
Transparenzhinweis: Der Beitrag beruht auf öffentlichen Anbieterankündigungen und technischer Dokumentation. gadgetChecks hat die angekündigte Umsetzung nicht selbst getestet und die spätere Beachtung des Signals nicht unabhängig überprüft.
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