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Datenschutz bei Smart Glasses: EDPB fordert klare Aufnahmesignale




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5 Min. Lesezeit

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Der Datenschutz bei Smart Glasses erhält eine neue europäische Einordnung. Der Europäische Datenschutzausschuss, kurz EDPB, hat am 13. Oktober 2026 eine vorläufige Stellungnahme zu vernetzten Brillen verabschiedet. Sie richtet sich an Nutzer, Hersteller sowie Anbieter verbundener Apps und KI-Dienste. Aufnahmefunktionen sollen für Umstehende eindeutig erkennbar sein, während Verantwortlichkeiten nach der Datenschutz-Grundverordnung nicht einfach auf die Person mit der Brille abgeschoben werden dürfen.

Die Stellungnahme führt kein neues Gesetz und kein pauschales Verbot von Smart Glasses ein. Sie konkretisiert vielmehr, wie die europäischen Aufsichtsbehörden bestehende Datenschutzregeln auf Geräte anwenden, die Kameras, Mikrofone, Lautsprecher und KI-Funktionen in einem kaum auffälligen Brillengestell verbinden. Besonders relevant ist dabei nicht nur die gespeicherte Foto- oder Videoaufnahme. Auch Übersetzungen, Objekterkennung und KI-Antworten können Bilder oder Gespräche unbeteiligter Personen verarbeiten.

Datenschutz bei Smart Glasses beginnt mit sichtbaren Signalen

Eine kleine Aufnahmeleuchte genügt nach Einschätzung des EDPB nicht automatisch. Ein optisches Signal müsse unter unterschiedlichen Lichtbedingungen auffallen, lange genug sichtbar bleiben und zur jeweiligen Funktion passen. Beim Fotografieren könne die Anzeige blinken, bei einer laufenden Video- oder Tonaufnahme müsse sie dagegen dauerhaft erkennbar sein. Wird der Hinweis verdeckt, soll das Gerät keine Informationen mehr aufzeichnen können.

Der EDPB empfiehlt deshalb eine Kombination mehrerer Hinweise. Neben einer sichtbaren Leuchte kommen ein Auslösegeräusch, hörbare Sprachbefehle, Benachrichtigungen auf Smartphones in der Nähe und ein erkennbares Gerätedesign infrage. Eine Smartphone-Warnung dürfe allerdings nicht der einzige Hinweis sein, weil nicht jeder eine passende App verwendet oder dauerhafte Näheerkennung akzeptiert. Sie dürfe außerdem nicht zur Verfolgung der Person mit der Brille missbraucht werden.

Entscheidend ist aus Sicht der Behörde, dass technische Warnungen wirksam, schwer zu umgehen und bei Bedarf aktualisierbar sind. Damit geht die Stellungnahme über die Frage hinaus, ob irgendwo am Rahmen eine LED vorhanden ist. Umstehende sollen verstehen können, dass ihre Daten gerade verarbeitet werden und welche Funktion dafür aktiv ist.

Wann Nutzer selbst nach der DSGVO verantwortlich werden

Ob eine Privatperson beim Einsatz der Brille unter die DSGVO fällt, hängt vom konkreten Zweck ab. Wer ein Foto ausschließlich mit Familienmitgliedern oder Freunden teilt oder eine Übersetzungsfunktion im privaten Umfeld nutzt, kann unter die sogenannte Haushaltsausnahme fallen. Der EDPB betont jedoch, dass diese Ausnahme eng auszulegen und jeder Fall einzeln zu bewerten ist.

Anders kann die Lage aussehen, wenn Aufnahmen öffentlich in sozialen Netzwerken geteilt werden oder die Brille für berufliche, politische, behördliche oder andere nicht rein persönliche Aufgaben eingesetzt wird. Dann kann der Nutzer selbst zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen oder Mitverantwortlichen werden. Dazu gehören Pflichten wie eine Rechtsgrundlage und transparente Informationen für betroffene Personen.

Eine sichtbare Aufnahmeleuchte ist dabei keine Einwilligung. Sie weist auf eine Datenverarbeitung hin, ersetzt aber weder die rechtliche Prüfung noch die Zustimmung, wenn diese erforderlich ist. Selbst wenn die DSGVO wegen einer rein persönlichen Nutzung nicht greift, können in Deutschland weiterhin Persönlichkeitsrechte sowie straf-, zivil-, arbeits- oder hausrechtliche Regeln gelten.

Hersteller und KI-Dienste behalten eigene Pflichten

Auch Hersteller, App-Anbieter und Betreiber verbundener KI-Dienste können nach der Einordnung des EDPBeigenständig oder gemeinsam verantwortlich sein. Maßgeblich ist, wer Zweck und Mittel einer Verarbeitung bestimmt. Ein Anbieter kann seine Pflichten deshalb nicht dadurch erfüllen, dass er sämtliche Verantwortung in den Nutzungsbedingungen auf den Brillenträger überträgt.

Besonders schwierig ist die Rechtsgrundlage bei Umstehenden, zu denen der Anbieter keine Beziehung hat. Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein und bereits vor der Verarbeitung vorliegen. Erst nach einer Aufnahme um Erlaubnis zu bitten, genügt dafür nicht. Auch ein berechtigtes Interesse verlangt eine Abwägung mit den Rechten und vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen. Für kommerzielle Weiternutzung oder KI-Training hält der EDPB diese Begründung bei unbemerkten Aufnahmen für besonders schwer.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kam bei einer technischen und rechtlichen Untersuchung der Ray-Ban Meta Wayfarer der ersten Generation zu einer ähnlich strengen Einschätzung. Nach dem Prüfbericht sind Aufnahmen von Menschen außerhalb des engen Familien- und Freundeskreises nur in seltenen Konstellationen über ein berechtigtes Interesse zu rechtfertigen; für eine Nutzung der Daten zum KI-Training fehle regelmäßig eine Rechtsgrundlage. Diese Bewertung bezieht sich auf das geprüfte Modell und ersetzt keine Einzelfallprüfung anderer Geräte.

Weniger Aufzeichnung soll zum Standard werden

Die europäischen Datenschützer empfehlen außerdem, Datensparsamkeit direkt in die Technik einzubauen. Daueraufnahmen, Livestreams und lange Speicherfristen sollen begrenzt werden. Dient eine Brille vor allem der unmittelbaren Hilfe, etwa bei Navigation, Übersetzung oder Objekterkennung, müsse das erfasste Material nicht automatisch dauerhaft gespeichert bleiben.

Wo es technisch möglich ist, sollen Gesichter unbeteiligter Personen bereits auf dem Gerät unkenntlich gemacht oder Daten vor einer Weitergabe anonymisiert werden. Für besonders sensible Orte nennt der EDPB auch standortabhängige Einschränkungen als mögliche Schutzmaßnahme. Zusätzliche Reibung vor dem Teilen in sozialen Netzwerken könnte verhindern, dass Aufnahmen unbedacht veröffentlicht werden.

Dabei handelt es sich um Empfehlungen einer vorläufigen Stellungnahme, nicht um eine fertige technische Produktnorm. Der EDPB kündigt weitere Analysen und möglicherweise zusätzliche Hinweise an. Hersteller erhalten damit trotzdem einen deutlichen Maßstab dafür, welche Schutzfunktionen europäische Aufsichtsbehörden künftig erwarten könnten.

Was sich für Nutzer in Deutschland ändert

Unmittelbar wird durch die Stellungnahme keine Brille abgeschaltet und keine allgemeine Trageverbotszone geschaffen. Für Nutzer bleibt entscheidend, Aufnahme- und KI-Funktionen nur bewusst einzusetzen, Personen in der Nähe zu informieren und örtliche Regeln zu beachten. In Krankenhäusern, Schulen, am Arbeitsplatz, in Umkleiden, Schwimmbädern oder anderen besonders sensiblen Bereichen können Aufnahmen unangebracht oder untersagt sein.

Die Debatte ist längst praktisch. Die Meta Ray-Ban Display ist seit dem 13. Oktober in Deutschland erhältlich, während ein früheres Softwareupdate bei Meta-Brillen bereits verhindern soll, dass Videos mit verdeckter LED weiterlaufen. Der EDPB greift genau dieses technische Prinzip auf, erweitert es aber um Audiohinweise, Gerätdesign, Datenminimierung und die Verantwortung der verbundenen Dienste.

Für Umstehende bleibt die Lage dennoch schwierig: Sie können eine Aufnahmeleuchte sehen, kennen aber weder Speicherdauer noch Empfänger oder den späteren Verwendungszweck. Genau deshalb fordert der EDPB mehrere Schutzebenen statt eines einzelnen Symbols am Brillenrahmen. Ob daraus verbindlichere Vorgaben oder gemeinsame Industriestandards entstehen, bleibt offen.

Stand der Recherche: 14. Oktober 2026, 14:50 Uhr CEST.

Hauptquellen

Transparenzhinweis: gadgetChecks hat die beschriebenen Smart Glasses und Aufnahmesignale für diesen Beitrag nicht selbst getestet. Die rechtliche und technische Einordnung beruht auf der vorläufigen EDPB-Stellungnahme, den verlinkten Behördenunterlagen und dem Hamburger Prüfbericht. Die begleitende SPE-Studie wurde von externen Fachleuten erstellt und gibt nicht in allen Punkten die offizielle Position des EDPB wieder.

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