KOMPAKT
Apple soll zwei MacBook-Pläne streichen – iPhone-Preise geraten unter Druck
Während der heutige Apple Daily zeigt, wie iOS 27 zwei iPhones über eine gemeinsame Mobilfunknummer enger verbinden und Apples Kontrolle über Modem, eSIM und Betriebssystem ausbauen könnte, geraten an anderer Stelle die langfristigen MacBook-Pläne des Konzerns in Bewegung. Neue Prognosen betreffen nicht nur die Geräte, die Apple entwickeln soll, sondern auch Modelle, die offenbar nicht mehr erscheinen werden.
Zugleich wird die wirtschaftliche Seite des bevorstehenden iPhone-Jahrgangs konkreter. TrendForce erwartet deutlich höhere Verkaufspreise, während in Großbritannien eine neue Milliardenklage die Frage aufwirft, ob Apples Datenschutzregeln für App-Anbieter und das eigene Werbegeschäft tatsächlich nach demselben Maßstab funktionieren.
Apple soll zwei MacBook-Pläne gestrichen haben
Apple soll seine MacBook-Pläne neu sortiert und zwei bislang nicht angekündigte Geräte aus der internen Produktplanung entfernt haben. Die Display-Marktforscher von Omdia rechnen nicht mehr mit einem faltbaren MacBook, das im geöffneten Zustand zwischen 16,1 und 18 Zoll gemessen hätte. Auch ein weiterer OLED-Laptop mit einer Diagonale zwischen 14,4 und 16,1 Zoll soll nicht mehr vorgesehen sein. Offiziell bestätigt ist keine dieser Entscheidungen, denn Apple hatte keines der beiden Produkte öffentlich angekündigt.
Der Rückzug wäre deshalb weniger als klassische Produktabsage zu verstehen, sondern als Korrektur einer noch unveröffentlichten Roadmap. Omdia geht weiterhin davon aus, dass Apple OLED schrittweise in seine iPad- und MacBook-Familien bringt. An die Stelle der gestrichenen Modelle soll langfristig ein 13,8 Zoll großes MacBook treten, das zwischen dem MacBook Air mit LCD und den höher positionierten OLED-Modellen des MacBook Pro liegen könnte. Für dieses Gerät nennt Omdia unter anderem LTPO+, eine unter dem Display verborgene Kamera und weitere neue Paneltechniken. Als möglicher Zeitraum wird jedoch erst 2029 genannt – ausreichend weit entfernt, damit sich Planung, Ausstattung und Marktstart noch mehrfach ändern können.
Konkreter wirkt Omdias Prognose für das MacBook Pro. Die 14,3- und 16,3-Zoll-Varianten mit Hybrid-OLED sollen demnach noch Ende 2026 erscheinen, während die bisherigen Modelle mit Mini-LED parallel weiterverkauft werden könnten. Omdia rechnet damit, dass diese günstigere Displaylinie mindestens bis 2028 im Sortiment bleibt. OLED wäre damit zunächst keine vollständige Ablösung, sondern eine zusätzliche Premiumstufe.
Besonders vorsichtig ist die Chipfrage zu behandeln. Omdia hält einen M5 Ultra im OLED-MacBook Pro für sehr wahrscheinlich und leitet dies daraus ab, dass Apple die aktuelle LCD-Generation bereits mit M5, M5 Pro und M5 Max anbietet. Das ist eine Analystenschlussfolgerung, kein Fund in Firmware, Lieferpapieren oder Apple-Unterlagen. Ein Ultra-Chip in einem Notebook wäre wegen Leistungsaufnahme und Kühlung ein erheblicher Schritt. Bis Apple ein entsprechendes Gerät vorstellt, beschreibt „MacBook Ultra“ daher allenfalls eine mögliche Positionierung – kein bestätigtes Produkt.
Quelle: Omdia
iPhone 18: Aus höheren Kosten könnte ein echter Preissprung werden
Bei den iPhone-18-Modellen verschiebt sich die Diskussion von steigenden Herstellungskosten zu möglichen Ladenpreisen. TrendForce erwartet für die kommende Generation einen Aufschlag von etwa 10 bis 20 Prozent. Das wäre ein deutlich stärkerer Schritt als frühere Analysteneinschätzungen, nach denen Apple die Preise stabil halten oder nur moderat anheben könnte. Den bereits bei GadgetChecks eingeordneten Anstieg der Bauteilkosten ergänzt die neue Prognose damit um die entscheidende Verbraucherfrage: Wie viel davon reicht Apple tatsächlich weiter?
Als Hauptgrund nennt TrendForce den anhaltenden Preisschub bei Speicherbausteinen. Der Speicher für ein Pro-Modell mit 256 GB soll im dritten Quartal 2026 nahezu viermal so viel kosten wie ein Jahr zuvor. Einsparungen bei anderen Komponenten könnten diesen Effekt nach Einschätzung der Marktforscher nicht vollständig ausgleichen. Gleichzeitig soll Apple einen Teil der Mehrkosten über eine geringere Marge auffangen, weil die Kaufbereitschaft in einem angespannten Markt nicht beliebig belastbar ist. Die genannten 10 bis 20 Prozent bleiben dennoch eine Prognose; Apple hat weder die neuen Geräte noch deren Preise bestätigt.
Für das erste faltbare iPhone, das TrendForce vorläufig „iPhone 18 Fold“ nennt und das in anderen Berichten als iPhone Ultra gehandelt wird, fällt die Schätzung noch drastischer aus. Erwartet wird ein US-Einstiegspreis zwischen 2.099 und 2.299 Dollar, während besonders große Speichervarianten die Marke von 3.000 Dollar überschreiten könnten. TrendForce rechnet zugleich mit begrenzten Stückzahlen und einem vergleichsweise späten Verkaufsstart. Das Gerät wäre damit zunächst eher ein technischer und preislicher Grenztest als ein Produkt für den Massenmarkt.
Auch die übrigen Angaben bleiben Vorhersagen: Für die drei im Herbst erwarteten Modelle nennt TrendForce den A20 Pro aus einem 2-Nanometer-Verfahren, eine veränderte Speicheranbindung zur besseren Wärmeabfuhr, sparsamere LTPO+-Displays und größere Akkus. Bei den Pro-Modellen soll eine mechanisch variable Kamerablende hinzukommen; das Foldable soll dagegen mit einer Doppelkamera und einem kapazitiven Fingerabdrucksensor einen pragmatischen Weg wählen. Welche dieser Punkte Apple beim angekündigten Event tatsächlich bestätigt, entscheidet sich erst mit der Vorstellung.
Quellen: TrendForce · Apple
Neue Milliardenklage zielt auf Apples App-Tracking-Regeln
In London sieht sich Apple mit einer neuen Sammelklage über zwei Milliarden Pfund konfrontiert. Reuters zufolge wurde das Verfahren im Namen von App-Entwicklern beim britischen Competition Appeal Tribunal eingereicht. Der zentrale Vorwurf lautet, Apple habe mit App Tracking Transparency strengere Tracking-Regeln für Drittanbieter geschaffen, während die eigenen Werbedienste nicht denselben Beschränkungen unterlägen. Die Klage beziffert den möglichen Schaden auf umgerechnet rund 2,7 Milliarden Dollar.
App Tracking Transparency verpflichtet Apps seit iOS 14.5 dazu, vor dem Tracking über Angebote anderer Unternehmen hinweg die Zustimmung des Nutzers einzuholen. Wird sie verweigert, darf der Entwickler nicht auf die Werbekennung IDFA zugreifen und das Tracking auch nicht über andere identifizierende Informationen ersetzen. Aus Nutzersicht ist das eine leicht verständliche Datenschutzfunktion. Der wettbewerbsrechtliche Streit beginnt dort, wo Apple festlegt, welche Datenverknüpfung als Tracking gilt und welche Verarbeitung innerhalb des eigenen Ökosystems davon ausgenommen bleibt.
Entscheidend ist der frühe Stand des Verfahrens. Das Competition Appeal Tribunal muss die Sammelklage zunächst zulassen, bevor sie inhaltlich verhandelt werden kann. Weder die genannte Schadenssumme noch der Vorwurf einer unfairen Behandlung sind damit gerichtlich bestätigt. Auch an der ATT-Einstellung auf iPhone und iPad ändert die Einreichung zunächst nichts. Für Entwickler ist die Klage dennoch relevant, weil sie nicht den Datenschutz als solchen angreift, sondern eine gleichmäßige Anwendung der Regeln verlangt.
Genau darin liegt die größere Bedeutung. Apple kann Datenschutz als Qualitätsmerkmal seiner Plattform positionieren, muss aber erklären können, weshalb die daraus entstehenden Einschränkungen für konkurrierende Werbeangebote und die eigenen Dienste sachlich gerechtfertigt sind. Wird dieselbe Schutzidee je nach Anbieter unterschiedlich umgesetzt, entsteht aus einer Privatsphäre-Funktion zugleich eine Frage der Marktmacht.
Quellen: Reuters · Apple Support
Apple Kompakt
Die drei Entwicklungen zeigen Apple in einer Phase, in der technische Ambition und wirtschaftliche Kontrolle immer enger zusammengehören. Neue Geräteklassen müssen nicht nur funktionieren, sondern sich auch in ein klar abgestuftes Sortiment einfügen; höhere Komponentenpreise lassen sich nicht unbegrenzt verstecken; und selbst eine populäre Datenschutzfunktion wird angreifbar, sobald ihre Regeln zugleich den Wettbewerb ordnen.
Für Nutzer wird deshalb wichtiger, zwischen Apples bestätigten Produkten, belastbaren Marktprognosen und bloßen Ableitungen zu unterscheiden. Ein gestrichenes internes Konzept ist kein verlorenes Kaufversprechen, ein prognostizierter Preis noch kein Preisschild und eine eingereichte Klage noch kein Urteil. Zusammengenommen zeigen die Meldungen jedoch, wie stark Apple seine nächste Produktphase über Auswahl, Abgrenzung und Kontrolle gestalten dürfte. Weitere Entwicklungen abseits der großen Tagesanalyse findest du in unserer Serie Apple Kompakt.
Technik-Deals im Überblick
Ausgewählte Angebote und zeitlich begrenzte Preisaktionen rund um Technik und Gadgets.