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Himemaru-Rückruf: Reiscracker mit gültigem MHD nicht mehr essen




Redaktion









Warnungen & Rückrufe




4 Min. Lesezeit

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Der Himemaru-Rückruf betrifft die 98-Gramm-Packungen der „Himemaru Japanese Rice Cracker“ mit allen noch gültigen Mindesthaltbarkeitsdaten. Bei untersuchter Ware mit dem Datum 3. April 2027 wurden nach Angaben des Importeurs Glycidyl-Fettsäureester oberhalb des gesetzlichen Grenzwerts festgestellt. Wer das Knabbergebäck zu Hause hat, sollte es nicht weiter essen. Das amtliche Portal lebensmittelwarnung.de hat die Warnung am 29. Oktober 2026 veröffentlicht.

Verantwortlich für den Rückruf ist die SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH aus Dietzenbach. Ihr Rückrufschreiben trägt das Datum 20. Oktober 2026. Es unterscheidet zwischen dem konkret beanstandeten Mindesthaltbarkeitsdatum und der vorsorglich weiter gefassten Rücknahme. Für den Vorratscheck reicht es deshalb nicht, ausschließlich nach dem 3. April zu suchen.

Welche Packungen der Himemaru-Rückruf erfasst

Maßgeblich sind der Produktname „Himemaru Japanese Rice Cracker“ und der Inhalt von 98 Gramm. Im Originalschreiben von SSP wird außerdem die Artikelnummer N300 genannt. Eine zusätzliche Einschränkung auf bestimmte Losnummern enthält die Information nicht.

Auch ein anderes, noch gültiges Mindesthaltbarkeitsdatum nimmt eine passende Packung nicht vom Rückruf aus. Das ist der wesentliche Unterschied zu Warnungen, die lediglich ein einzelnes Datum oder eine bestimmte Charge betreffen. Umgekehrt lässt sich aus dieser Meldung kein Rückruf sämtlicher Reiscracker oder aller Produkte des Importeurs ableiten.

Wo die Reiscracker verkauft wurden

Die amtliche Meldung führt 14 Bundesländer auf. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden nicht genannt; alle übrigen Bundesländer sind erfasst. Einzelne Handelsketten oder Filialen nennt das Portal nicht. Wer die Packung besitzt, sollte daher die Produktangaben vergleichen und sich nicht allein am Wohnort orientieren. Einkäufe können schließlich auch unterwegs erfolgt sein.

Auf der Warnseite sind Fotos der Vorder- und Rückseite hinterlegt. Sie helfen beim Abgleich, wenn der englische Produktname auf der Verpackung nicht sofort auffällt. Eine ähnlich aussehende Snacktüte genügt allerdings nicht zur Identifizierung: Entscheidend bleibt die Kombination aus Produktbezeichnung und Packungsgröße.

Warum Glycidyl-Fettsäureester problematisch sind

Glycidyl-Fettsäureester können vor allem bei der Raffination pflanzlicher Fette und Öle entstehen. Dabei werden unerwünschte Begleitstoffe entfernt. Es handelt sich um Verunreinigungen, die während der Verarbeitung entstehen können. Aus dem Nachweis folgt deshalb nicht, dass der Stoff dem Knabbergebäck absichtlich zugesetzt wurde.

Bei der Verdauung kann aus den Verbindungen Glycidol freigesetzt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertungbeschreibt dessen erbgutschädigende und krebserzeugende Eigenschaften. Verschiedene wissenschaftliche Gremien haben Glycidol als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft. Eine gesundheitlich unbedenkliche Aufnahmemenge lässt sich nach der Bewertung des Instituts nicht festlegen.

Was der Befund über das persönliche Risiko aussagt

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet solche Stoffe anhand der aufgenommenen Menge und ihres Abstands zu toxikologischen Referenzwerten. Die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes und das konkrete Risiko nach einer bestimmten Verzehrmenge sind somit unterschiedliche Fragen.

Für die zurückgerufenen Cracker nennen weder die amtliche Warnseite noch das Unternehmensschreiben den gemessenen Gehalt. Daraus lässt sich keine verlässliche persönliche Risikozahl berechnen. Ebenso wenig belegt die Warnung, dass jemand nach dem Verzehr tatsächlich erkrankt ist. Die praktische Konsequenz bleibt dennoch eindeutig: Betroffene Packungen sollen nicht weiterverwendet werden, damit keine weitere Aufnahme erfolgt.

Wie sich Rückgabe und Erstattung klären lassen

Wer eine passende Packung findet, sollte sie zunächst getrennt von anderen Snacks aufbewahren. Ein Foto von Vorderseite, Rückseite und Mindesthaltbarkeitsdatum erleichtert die Anfrage bei der Verkaufsstelle. Ein vorhandener Kaufbeleg kann ebenfalls hilfreich sein.

Das veröffentlichte Schreiben richtet sich erkennbar auch an den Handel: Verkaufsstellen sollen den Verkauf stoppen, ihre Kunden informieren und vorhandene Mengen melden. Die anschließende Abholung beziehungsweise eine mögliche Entsorgung wird nach Absprache organisiert. Daraus ergibt sich jedoch keine ausdrücklich zugesagte Erstattung ohne Kassenbon für private Käufer. Das weitere Vorgehen lässt sich beim Händler oder unter info@ssp-trade.com mit SSP klären.

Was beim Vorratscheck jetzt zählt

Für Haushalte ist vor allem die Reichweite des Rückrufs wichtig. Der auffällige Laborbefund betrifft das Datum 3. April 2027; die Rücknahme umfasst darüber hinaus alle noch gültigen Mindesthaltbarkeitsdaten des genannten Produkts. Eine solche Packung sollte deshalb auch dann aussortiert werden, wenn ein anderes Datum aufgedruckt ist.

Weitere aktuelle Produktwarnungen und Verbraucherinformationen stehen in Alltag Aktuell. Die Originalmeldung bleibt die passende Anlaufstelle, um Produktfotos und mögliche spätere Ergänzungen abzugleichen.

Stand der Recherche: 29. Oktober 2026.

Hauptquellen

Hinweis: Ein konkreter Messwert und eine pauschale Rückgaberegelung für private Käufer werden in den veröffentlichten Rückrufinformationen nicht genannt. Ein individuelles Erkrankungsrisiko lässt sich daraus nicht beziffern.

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