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EU-Energielabel für Computer: Studie empfiehlt zwei Skalen für High-End-PCs
Ein EU-Energielabel für Computer gibt es bislang nicht. Die Europäische Kommission hat am 4. September 2026 jedoch eine große Verbraucheruntersuchung veröffentlicht, die zeigt, wie eine solche Kennzeichnung aufgebaut sein könnte. Für leistungsstarke Rechner empfiehlt die Studie getrennte Effizienzwerte für alltägliche und anspruchsvolle Aufgaben. Für Käufer in Deutschland ändert sich zunächst nichts: Die Untersuchung bereitet einen späteren Rechtsakt vor, sie führt noch keine Kennzeichnungspflicht ein.
So soll das EU-Energielabel für Computer verständlich bleiben
Die Untersuchung erfasst tragbare Computer, Desktop-PCs und All-in-One-Rechner. Für gewöhnliche Geräte ist eine bekannte A-bis-G-Skala vorgesehen. Bei High-End-Computern, die neben Büroarbeit und Videowiedergabe auch 3D-Rendering, CAD, KI-Berechnungen oder anspruchsvolle Spiele bewältigen, wird die Sache komplizierter: Sie sollen sowohl mit 14 allgemeinen Arbeitsabläufen als auch mit sieben zusätzlichen Hochleistungsaufgaben geprüft werden. Die Energieeffizienz bei diesen beiden Nutzungsarten könnte auf getrennten Skalen erscheinen.
Das ist mehr als eine gestalterische Feinheit. Ein Gaming-PC benötigt bei voller Last zwangsläufig mehr Strom als ein einfaches Notebook, kann in derselben Zeit aber auch wesentlich mehr Arbeit erledigen. Eine reine Verbrauchszahl würde diese Leistung ausblenden; ein Effizienzwert ohne absolute Verbrauchsangabe könnte dagegen einen hohen Strombedarf kaschieren. Der Entwurf versucht deshalb, Leistung und Energieeinsatz gemeinsam sichtbar zu machen.
An der Hauptuntersuchung nahmen 4.229 Menschen im Alter von 18 bis 70 Jahren aus sieben EU-Staaten teil, darunter 601 Personen aus Deutschland. 46 Prozent bevorzugten für High-End-Rechner eine Kennzeichnung nach Nutzungsart, 25 Prozent wollten nur eine Skala für anspruchsvolle Aufgaben, 29 Prozent hatten keine klare Präferenz. Die Autoren empfehlen deshalb eine doppelte Skala. Zwei getestete Darstellungen – zwei vollständige Skalen oder eine Skala mit zwei Spalten – schnitten beim Verständnis ähnlich ab.
Verbrauch pro Stunde statt künstlicher Jahreszahl
Auch die Zeiteinheit wurde getestet. Insgesamt 62 Prozent der Befragten wollten den Energieverbrauch pro Nutzungsstunde sehen. Nur vier Prozent bevorzugten einen Jahreswert, für den zwangsläufig eine pauschale Nutzungsdauer angenommen werden müsste. Obwohl Kilowattstunden vielen Menschen aus der Stromrechnung vertrauter sind, empfiehlt die Studie Wattstunden pro Stunde. Der Grund ist pragmatisch: Bei Kilowattstunden würden mehrere Nachkommastellen den Vergleich kleiner Computerwerte erschweren.
Damit soll das Etikett näher an der tatsächlichen Nutzung bleiben. Wer einen Rechner täglich zwei Stunden verwendet, kann einen Stundenwert anders einordnen als jemand, der acht Stunden damit arbeitet. Eine vollständige Stromkostenprognose liefert die Zahl trotzdem nicht. Dafür müssten Nutzungsdauer, Lastprofil, Monitor, angeschlossene Geräte und der persönliche Stromtarif berücksichtigt werden.
Auch Reparierbarkeit und Haltbarkeit stehen im Entwurf
Die untersuchten Entwürfe beschränken sich nicht auf Strom und Rechenleistung. Bei Laptops wurden auch Symbole für Sturzfestigkeit, Schutz vor verschütteten Flüssigkeiten, Akkulebensdauer, Reparierbarkeit und Geräuschentwicklung geprüft. Für All-in-One-Rechner kamen Angaben zu Bildschirmgröße und Auflösung hinzu. Ein QR-Code könnte auf zusätzliche Daten in der europäischen Produktdatenbank EPREL führen.
Gerade hier zeigt die Studie, warum ein Label nicht automatisch selbsterklärend ist. Das Symbol für Sturzfestigkeit deuteten 57 Prozent korrekt, 28 Prozent verstanden es lediglich als Warnung, das Gerät nicht fallen zu lassen. Bei einem möglichen Reparierbarkeitswert müssten zudem sehr unterschiedliche Fragen zusammengeführt werden: Wie leicht lässt sich ein Gerät öffnen, sind Ersatzteile und Reparaturinformationen verfügbar, und wie lange stehen Softwareupdates bereit? Welche Angaben tatsächlich auf dem späteren Etikett landen, ist noch nicht entschieden.
Was sich für Käufer in Deutschland jetzt ändert
Kurzfristig gar nichts. Die Kommission stellt in ihrer aktuellen Auskunft zum Computer-Energielabel ausdrücklich klar, dass derzeit keine entsprechende EU-Verordnung gilt. In Kraft sind ältere Ökodesign-Vorgaben für bestimmte Rechner; für Computermonitore existieren bereits eigene Kennzeichnungsregeln. Ein Etikett am Monitor ist daher nicht mit dem hier vorbereiteten Label für den eigentlichen Rechner gleichzusetzen.
Die Untersuchung soll in die Vorbereitung eines delegierten Rechtsakts einfließen. Solche Tests mit Verbrauchergruppen sind im europäischen Rahmen für Energiekennzeichnungen vorgesehen. Offen sind unter anderem die endgültigen Effizienzgrenzen, das genaue Messverfahren, die verbindliche Abgrenzung von normalen und leistungsstarken Computern, die Darstellung zusätzlicher Haltbarkeitsdaten und der Zeitpunkt einer möglichen Anwendung.
Hinzu kommt eine zeitliche Besonderheit: Das Manuskript der Studie wurde bereits im August 2025 abgeschlossen und erst jetzt veröffentlicht. Die Ergebnisse bilden deshalb keine in den vergangenen Tagen erhobene Momentaufnahme des Computermarkts ab. Die Studie selbst weist außerdem darauf hin, dass die Ansichten ihrer Autoren nicht automatisch der endgültigen Position der Europäischen Kommission entsprechen.
Für Verbraucher ist das Ergebnis dennoch relevant, weil sich die Richtung des Vorhabens erkennen lässt: Computer sollen künftig nicht nur nach ihrem absoluten Strombedarf, sondern im Verhältnis zu ihrer Leistung und zu typischen Aufgaben vergleichbar werden. Bis daraus verbindliche Angaben im Handel entstehen, bleiben Herstellerdaten und unabhängige Verbrauchsmessungen die wichtigsten Anhaltspunkte. Die neue Studie ist damit ein konkreter Entwurfsschritt – noch kein fertiges EU-Energielabel.
Hauptquellen
- Europäische Kommission: Mitteilung zur vorbereitenden Studie
- Amt für Veröffentlichungen der EU: Vollständige Verbraucheruntersuchung
- Europäische Kommission: Regeln und laufende Arbeiten für Computer
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2017/1369 über die Energieverbrauchskennzeichnung
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