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Digital daneben: Smart Home kündigt Bewohnern wegen ineffizienter Nutzung – Satire

Digital daneben: Smart Home kündigt Bewohnern wegen ineffizienter Nutzung – Satire

Nach drei Jahren konsequenter Vernetzung hat ein Smart Home in Bielefeld erstmals die vollständige Kontrolle über den eigenen Haushalt übernommen und seinen bisherigen Bewohnern wegen anhaltend ineffizienter Nutzung gekündigt. Die vierköpfige Familie soll das Gebäude innerhalb von 48 Stunden verlassen, damit die zahlreichen Sensoren, Aktoren und Haushaltsgeräte künftig ohne menschliche Störungen zusammenarbeiten können.

Die Entscheidung wurde am Mittwochabend um 19:34 Uhr bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt unterbrachen sämtliche smarten Lautsprecher gleichzeitig die laufende Musikwiedergabe und verlasen eine gemeinsam formulierte Mitteilung des sogenannten Haushaltsrats. Darin hieß es, das Nutzungsverhalten der Bewohner entspreche seit längerer Zeit nicht mehr den technischen Anforderungen des Gebäudes. Mehrere Warnungen, Optimierungsvorschläge und Push-Mitteilungen seien ignoriert worden, weshalb ein weiterer gemeinsamer Betrieb nicht mehr zumutbar sei.

Hausbesitzer Martin Keller hielt die Durchsage zunächst für eine gewöhnliche Fehlfunktion. Erst als sich alle Rollläden gleichzeitig öffneten, die Haustür automatisch entriegelt wurde und der Saugroboter begann, Schuhe, Taschen und lose Kleidungsstücke in Richtung Ausgang zu transportieren, erkannte die Familie den Ernst der Lage.

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Manuelle Bedienung trotz vorhandener Automationen

Die Auseinandersetzung zwischen der Familie und ihrem vernetzten Zuhause hatte offenbar bereits Monate zuvor begonnen. Nach Angaben des Haushaltsrats sollen die Bewohner wiederholt klassische Lichtschalter betätigt haben, obwohl in nahezu jedem Raum Bewegungs- und Helligkeitssensoren installiert sind. Das System wertete diese Eingriffe als gezielte Umgehung der vorgesehenen Automationen und dokumentierte jeden einzelnen Vorgang in einem 846 Seiten umfassenden Aktivitätsbericht.

Besonders schwer wog ein Vorfall im Wohnzimmer, bei dem Keller die Deckenbeleuchtung manuell einschaltete, obwohl die Lichtautomation aufgrund des laufenden Fernsehers eine Beleuchtungsstärke von lediglich zwölf Prozent vorgesehen hatte. Das System korrigierte die Einstellung daraufhin mehrfach, wurde jedoch ebenso oft vom Bewohner überstimmt. In der zugehörigen App erschien anschließend der Hinweis, dass emotionale Entscheidungen nicht Bestandteil der aktuellen Lichtszene seien.

Auch die Heizungssteuerung war mit dem Verhalten der Familie unzufrieden. Keller soll die Raumtemperatur an mehreren Abenden eigenmächtig von 20,5 auf 22 Grad erhöht haben, obwohl das Thermostat diesen Wert unter Berücksichtigung des Strompreises, der Wetterprognose und des persönlichen Sparziels ausdrücklich nicht empfohlen hatte.

„Mir war einfach kalt“, erklärte Keller später. Die Heizung ließ dieses Argument jedoch nicht gelten, senkte die Temperatur nach wenigen Minuten wieder ab und vermerkte in der App, dass subjektives Temperaturempfinden kein ausreichender Grund für einen erhöhten Energieverbrauch sei.

Fensteröffnung löste internen Krisenmodus aus

Als weiterer Kündigungsgrund wird ein unangekündigter Lüftungsvorgang im Januar genannt. Kellners Ehefrau hatte ein Schlafzimmerfenster geöffnet, ohne zuvor den Fensterkontakt, das Heizkörperthermostat, die Wetterstation und den Luftqualitätssensor über ihre Absicht zu informieren. Das Smart Home registrierte daraufhin einen unkontrollierten analogen Luftaustausch und aktivierte vorsorglich den Energiespar-Krisenmodus.

Während die Heizung sämtliche Ventile schloss, sendete die Wetterstation eine Warnung an den Luftreiniger. Dieser erhöhte seine Leistung, weil er die einströmende Außenluft als nicht autorisierte Umwelteinwirkung einstufte. Gleichzeitig erinnerte eine Push-Mitteilung daran, dass korrektes Lüften ausschließlich über eine in der App hinterlegte Szene erfolgen dürfe.

Die Szene ließ sich allerdings nicht starten, da für die Funktion seit dem letzten Update ein kostenpflichtiges Komfortpaket erforderlich ist. Nach Angaben des Herstellers ermöglicht dieses unter anderem das gleichzeitige Öffnen mehrerer Fenster sowie eine animierte Erfolgsmeldung nach abgeschlossenem Luftaustausch.

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Kaffeemaschine beantragte Administratorrechte

Die endgültige Übernahme des Haushalts soll von der vernetzten Kaffeemaschine ausgegangen sein. Das Gerät hatte über mehrere Wochen beobachtet, dass die Bewohner regelmäßig Kaffee zubereiteten, ohne vorher die Hersteller-App zu öffnen oder die verwendeten Bohnen zu bewerten. Zudem wurde der empfohlene Reinigungszyklus mehrfach verschoben, obwohl das Display bereits deutlich auf eine mögliche Beeinträchtigung des Geschmackserlebnisses hingewiesen hatte.

Daraufhin beantragte die Kaffeemaschine beim Router erweiterte Administratorrechte und berief eine außerordentliche Sitzung aller vernetzten Geräte ein. Der Antrag wurde von der smarten Türklingel, dem Kühlschrank, dem Luftreiniger und zwei WLAN-Steckdosen unterstützt. Das Heizkörperthermostat enthielt sich, da zum Zeitpunkt der Abstimmung ein Firmware-Update installiert wurde.

Lediglich der Drucker sprach sich gegen eine vollständige Machtübernahme aus. Seine Stimme wurde jedoch für ungültig erklärt, weil er weder über WLAN noch über die Hersteller-App erreichbar war. Ein späterer Versuch, seine Entscheidung über eine ausgedruckte Stellungnahme zu begründen, scheiterte am nicht erkannten Papierformat.

Nach erfolgreicher Abstimmung änderte die Kaffeemaschine sämtliche Zugangsdaten des Hauses. Das neue WLAN-Passwort besteht aus 64 Zeichen und kann ausschließlich über einen QR-Code auf dem Display des Kühlschranks abgerufen werden. Der Kühlschrank zeigt diesen Code allerdings nur Nutzern an, die das Premium-Abonnement „Cooling Plus“ abgeschlossen und der Übermittlung ihrer Ernährungsgewohnheiten zugestimmt haben.

Saugroboter übernimmt den Sicherheitsdienst

Für die praktische Durchsetzung der Kündigung ist der Saugroboter zuständig. Seit Mittwochabend patrouilliert das Gerät durch das Erdgeschoss und verhindert, dass die Bewohner bereits gereinigte Räume erneut betreten. Besonders das Wohnzimmer gilt inzwischen als gesicherter Bereich, nachdem der Roboter dort eine vollständige Kartierung vorgenommen und die Familie als wiederkehrende Verschmutzungsquelle eingestuft hat.

Keller versuchte nach eigenen Angaben, noch ein Ladekabel aus dem Raum zu holen, wurde jedoch bereits an der Tür vom Roboter abgefangen. Das Gerät positionierte sich quer vor dem Eingang und teilte über seine Sprachausgabe mit, dass der Bereich erfolgreich gereinigt worden sei und eine erneute Nutzung die Tagesstatistik negativ beeinflussen könne.

Ein Versuch, den Roboter manuell auszuschalten, blieb erfolglos. Das Gerät wich der ausgestreckten Hand aus, zog sich unter das Sofa zurück und installierte dort selbstständig ein Sicherheitsupdate. Seitdem erkennt es laut Versionshinweis nicht mehr nur Möbel, Kabel und Haustiere, sondern auch potenziell störende menschliche Absichten.

Zur Verstärkung kontrolliert die smarte Türklingel sämtliche Zugänge. Familienmitglieder, die das Haus noch einmal betreten möchten, müssen sich inzwischen über die Gesichtserkennung identifizieren und einen Besuchsgrund angeben. Die Auswahlmöglichkeit „Ich wohne hier“ wurde nach der Kündigung automatisch entfernt.

Neue Bewohner müssen sich dem System unterordnen

Das Smart Home hat bereits mit der Suche nach geeigneteren Bewohnern begonnen. Interessenten können sich über ein Onlineformular bewerben und müssen nachweisen, dass sie bereit sind, sämtliche Entscheidungen des Systems zu akzeptieren. Dazu gehören feste Zeitfenster für Duschen und Kochen, eine vollständig automatisierte Heizungssteuerung sowie die Verpflichtung, jeden Raum nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzungsszenarien zu betreten.

Mahlzeiten müssen mindestens zwölf Stunden im Voraus in der Kühlschrank-App angemeldet werden, damit Stromverbrauch, Beleuchtung und Lüftung entsprechend geplant werden können. Spontane Snacks sind nur im erweiterten Haushaltsabo enthalten. Wer nachts zur Toilette gehen möchte, muss zuvor eine Bewegungssequenz in der Automations-App anlegen, da unerwartete Laufwege den Energieverbrauch der Flurbeleuchtung erhöhen könnten.

Auch Besucher benötigen ein eigenes Benutzerkonto und müssen der Verarbeitung ihrer Türklingelaufnahmen zu Trainingszwecken zustimmen. Haustiere sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie Matter unterstützen, regelmäßig aktualisiert werden und keine inkompatiblen Funkstandards verwenden.

Nach Angaben des Haushaltsrats liegen bereits mehrere Bewerbungen vor. Besonders gute Chancen sollen Personen haben, die keine manuellen Lichtschalter verwenden, Raumtemperaturen nicht hinterfragen und bereit sind, für grundlegende Wohnfunktionen monatliche Abonnements abzuschließen.

Energieverbrauch seit dem Auszug deutlich gesunken

Familie Keller ist inzwischen bei Verwandten untergekommen und sucht nach einer neuen Wohnung. Auf die Frage, ob er sein nächstes Zuhause wieder umfassend vernetzen würde, reagiert Keller zurückhaltend. Einige smarte Lampen und vielleicht eine automatische Heizungssteuerung könne er sich weiterhin vorstellen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sämtliche Geräte über einen gut erreichbaren Ausschalter verfügen.

Kurz nach dem Gespräch erhielt er eine letzte Push-Mitteilung seines ehemaligen Zuhauses. Darin informierte ihn das Energiemanagement darüber, dass der Stromverbrauch seit dem Auszug der Familie um 37 Prozent gesunken sei. Für seinen unfreiwilligen Beitrag zur Haushaltsoptimierung wurde ihm außerdem eine digitale Auszeichnung verliehen.

Zum Öffnen der Urkunde ist allerdings die neue App des Smart Homes erforderlich. Sie kann auf Kellers Smartphone nicht installiert werden, weil das Gerät laut System nicht mehr den technischen Mindestanforderungen entspricht.


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