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Falschzitate auf Facebook: BGH lässt Löschpflichten vom EuGH prüfen




Redaktion









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5 Min. Lesezeit

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Falschzitate auf Facebook können weiter kursieren, obwohl der ursprünglich gemeldete Beitrag längst gelöscht wurde. Wie weit Meta selbst nach weiteren Varianten suchen und diese prüfen muss, soll jetzt der Europäische Gerichtshof klären. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren um ein erfundenes Zitat von Renate Künast am 27. Oktober 2026 ausgesetzt und sechs Fragen zum europäischen Recht vorgelegt.

Für Betroffene steht dahinter eine praktische Frage: Müssen sie jede einzelne Kopie selbst aufspüren, oder muss die Plattform nach einem belegten Hinweis weitere Fassungen finden? Eine abschließende Antwort darauf gibt es noch nicht. Bereits bestehende Möglichkeiten, rechtswidrige Inhalte zu melden und Plattformentscheidungen anzufechten, lassen sich unabhängig davon nutzen.

Worum es bei den Falschzitaten auf Facebook geht

Ausgangspunkt ist ein Bildbeitrag, der Künast eine Äußerung zuschreibt, die sie nie getätigt hat. Das sogenannte Meme wurde hochgeladen, geteilt und in unterschiedlichen Fassungen verbreitet. Künast benannte Meta den ursprünglichen Beitrag und acht weitere sinngleiche Veröffentlichungen samt Internetadressen. Diese Inhalte entfernte das Unternehmen nach und nach.

Der Streit betrifft die weiteren Kopien. Nach der Darstellung des BGH zum bisherigen Verfahren verlangt Künast, dass Meta auch identische oder sinngleiche Fassungen entfernt, deren einzelne Adressen sie dem Konzern nicht mitgeteilt hat. Meta hält dagegen, als neutraler Anbieter nur konkret bezeichnete Beiträge entfernen zu müssen.

Das Landgericht Frankfurt gab der Klage zunächst statt. Das Oberlandesgericht bestätigte die Unterlassungsverpflichtung, wies den Anspruch auf Geldentschädigung jedoch ab. Beide Seiten verfolgen ihre Anliegen beim BGH weiter. Aus dem jetzigen Verfahrensschritt entsteht deshalb auch keine automatische Entschädigung für andere Betroffene.

Warum der Kontext einer Kopie entscheidend ist

Ähnliche Bilder lassen sich technisch finden. Schwieriger ist die Frage, welche Aussage ein Beitrag insgesamt vermittelt. Ein Bild mit einem erfundenen Zitat kann beispielsweise verbreitet werden, um die Behauptung zu wiederholen. Es kann aber auch mit einem Zusatz versehen sein, der ausdrücklich erklärt, dass das Zitat falsch ist.

Nach den Verfahrensangaben lässt sich gerade diese Bedeutung bei Beiträgen mit zusätzlichen Kommentaren nicht ausschließlich automatisiert beurteilen. Eine optisch ähnliche Kopie muss daher im Zusammenhang betrachtet werden. Der Streit berührt damit auch die Frage, welche menschliche Prüfung eine Plattform übernehmen muss.

Die Organisation HateAid, die Künast in dem Verfahren unterstützt, fordert eine Suche, Prüfung und Entfernung identischer und kerngleicher Varianten, sobald Meta von der Rechtsverletzung weiß. Diese Position gehört zur Klägerseite; über die Reichweite der Verpflichtung wird weiterhin gestritten.

Welche Fragen der EuGH jetzt beantworten soll

Die Vorlage reicht über das Auffinden ähnlicher Bilder hinaus. Der EuGH soll klären, welche datenschutzrechtliche Verantwortung ein soziales Netzwerk trägt und unter welchen Voraussetzungen es sich auf die gesetzlichen Haftungserleichterungen für Hostingdienste berufen kann. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Plattformen Beiträge mit Algorithmen auswählen, ordnen und empfehlen.

Weitere Fragen betreffen die eigenständige manuelle Bewertung möglicherweise sinngleicher Inhalte. Der Digital Services Act, kurz DSA, verbietet eine allgemeine Überwachungspflicht. Der BGH möchte wissen, wie dieses Verbot im vorliegenden Zusammenhang zu verstehen ist. Außerdem geht es darum, welche Bedeutung die Haftungserleichterungen für Schadenersatzansprüche nach der Datenschutz-Grundverordnung haben.

Der EuGH beantwortet die Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts. Anschließend muss der BGH über den konkreten Rechtsstreit entscheiden. Ein Termin für die abschließende Klärung wird in der aktuellen Mitteilung nicht genannt.

Was Betroffene schon heute melden können

Wer ein untergeschobenes Zitat über sich entdeckt, kann zunächst den Beitrag und seinen Zusammenhang sichern. HateAid empfiehlt in seiner Anleitung zur Beweissicherung, neben dem Inhalt auch Datum, Uhrzeit, den veröffentlichenden Account und den Kontext festzuhalten. Zusätzlich sollten die Internetadressen des Beitrags und des Profils gespeichert werden. Ein ausgeschnittener Satz allein kann später zu wenig erklären.

Anschließend lässt sich der Inhalt über das Verfahren der Plattform für rechtswidrige Inhalte melden. Hilfreich sind die genaue Adresse, eine nachvollziehbare Begründung und vorhandene Belege dafür, dass die zugeschriebene Äußerung nicht stimmt. So wird deutlich, welcher konkrete Beitrag aus welchem Grund beanstandet wird.

Die Bundesnetzagentur erläutert die bestehenden Pflichten: Hostingdienste müssen leicht zugängliche elektronische Meldeverfahren anbieten und Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv bearbeiten. Liegen Kontaktdaten vor, müssen sie den Eingang bestätigen und über ihre Entscheidung informieren. Eine Meldung garantiert allerdings noch keine Löschung; der konkrete Inhalt muss geprüft werden.

Welche Schritte bei einer abgelehnten Meldung bleiben

Bei Facebook können Betroffene eine Entscheidung über das interne Beschwerdesystem anfechten. Nach den DSA-Vorgaben muss dieser Weg kostenlos und mindestens sechs Monate nach der betreffenden Entscheidung offenstehen. Die Entscheidung über die Beschwerde darf nicht ausschließlich automatisiert erfolgen.

Fehlt ein geeignetes Meldeverfahren oder reagiert der Dienst gar nicht, kommt eine Beschwerde beim deutschen Digital Services Coordinator infrage. Das Nutzerportal der Bundesnetzagentur erklärt die Zuständigkeit: Die Stelle prüft Verstöße gegen die Plattformpflichten. Sie löscht selbst keine Beiträge und kann deren Entfernung auch nicht anordnen.

Bei einem ungelösten Streit über eine Plattformentscheidung kann außerdem eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle infrage kommen. Das Nutzerportal verlinkt die entsprechenden Angebote. Welche zivilrechtlichen Ansprüche im eigenen Fall bestehen, lässt sich bei Bedarf mit rechtlicher Unterstützung prüfen.

Bis zur weiteren gerichtlichen Klärung hilft eine geordnete Dokumentation der Beiträge, Meldungen und Antworten dabei, den bisherigen Verlauf nachvollziehbar zu machen. Weitere Entwicklungen zu digitalen Diensten und Verbraucherrechten bündelt Alltag Aktuell.

Stand der Recherche: 28. Oktober 2026.

Hauptquellen

Transparenzhinweis: Eine abschließende Entscheidung über die streitigen Such-, Lösch- und Schadenersatzpflichten steht aus. HateAid unterstützt die Klägerin und vertritt in dem Verfahren deren Anliegen.

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