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Mixed Herbal Blend Paste: Bundesweite Warnung vor verstecktem Sildenafil




Redaktion









Warnungen & Rückrufe




5 Min. Lesezeit

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Vor der „Pro Naturious Natural Products, Mixed Herbal Blend Paste“ wird bundesweit gewarnt. In der 240-Gramm-Packung wurde das nicht deklarierte, verschreibungspflichtige Arzneimittel Sildenafil nachgewiesen. Der Wirkstoff ist nicht für die Herstellung oder Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Betroffene Packungen dürfen deshalb nicht verzehrt werden.

Die amtliche Lebensmittelwarnung nennt einen konkreten Artikel: die Charge 20251511 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. November 2028 und der EAN 8 683672 505190. Die Vertriebswege sind der Behörde bislang nicht bekannt. Da alle 16 Bundesländer als betroffen aufgeführt werden, geht sie von einem bundesweiten Vertrieb aus.

Mixed Herbal Blend Paste erkennen: Diese Angaben müssen übereinstimmen

Die Warnung bezieht sich auf die „Mixed Herbal Blend Paste“ des auf der Packung genannten Anbieters Pro Naturious Natural Products. Entscheidend sind die folgenden Merkmale:

  • Packungsinhalt: 240 Gramm
  • Charge beziehungsweise Los-Kennzeichnung: 20251511
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.11.2028
  • EAN: 8 683672 505190
  • Hersteller laut Kennzeichnung: Atci Gida San. ve Tic. Ltd. Şti. in Istanbul

Auf der Vorderseite der nahezu quadratischen Faltschachtel sind ein großes Herzmotiv und mehrere kleinere Herzformen zu sehen. Außerdem steht dort die deutschsprachige Bezeichnung „Paste mit Gewürzmischung“. Für die Entscheidung zählt dennoch nicht allein das Aussehen: Produktname, Füllmenge, Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum sollten gemeinsam geprüft werden.

Andere Chargen oder äußerlich ähnliche Kräuterpasten werden von dieser konkreten Meldung nicht automatisch erfasst. Umgekehrt ist eine ungeöffnete oder unauffällig aussehende Packung mit den genannten Daten nicht sicher. Sildenafil lässt sich weder durch eine Sichtprüfung noch zuverlässig an Geruch oder Geschmack erkennen.

Warum das nicht deklarierte Sildenafil ein Gesundheitsrisiko ist

Sildenafil wird als Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen eingesetzt. Es gehört deshalb nicht unkontrolliert in ein Lebensmittel. Wer die Paste verwendet, kann weder erkennen, dass ein Arzneistoff enthalten ist, noch die aufgenommene Menge verlässlich einschätzen. Die amtliche Warnung veröffentlicht keine Konzentration des nachgewiesenen Wirkstoffs.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur nennt bei zugelassenen Sildenafil-Arzneimitteln unter anderem Kopfschmerzen, Gesichtsrötung, Verdauungsbeschwerden, Sehstörungen, eine verstopfte Nase, Schwindel und Übelkeit als häufige Nebenwirkungen. Besonders wichtig sind mögliche Wechselwirkungen: Sildenafil darf nicht zusammen mit Nitraten gegen Angina Pectoris oder mit Wirkstoffen wie Riociguat eingenommen werden. Auch bei bestimmten schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sehr niedrigem Blutdruck sowie nach einem kürzlich erlittenen Herzinfarkt oder Schlaganfall bestehen klare Einschränkungen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt seit Langem vor Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln mit verschwiegenen arzneilichen Wirkstoffen. Bei Sildenafil und verwandten Substanzen können nach seiner Einordnung in seltenen Fällen auch schwere unerwünschte Wirkungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall auftreten. Eine als „natürlich“ oder pflanzlich wahrgenommene Aufmachung ist deshalb kein Sicherheitsnachweis.

Was Besitzer der betroffenen Packung jetzt tun sollten

Die behördliche Empfehlung ist eindeutig: Die betroffene Mixed Herbal Blend Paste nicht verzehren. Die Packung sollte so beiseitegelegt werden, dass niemand versehentlich davon isst. Sinnvoll ist es, die Schachtel mit Charge, Mindesthaltbarkeitsdatum und EAN zunächst aufzubewahren, falls eine Behörde, eine Verkaufsstelle oder medizinisches Personal diese Angaben benötigt.

Einen bestimmten Rückgabeweg, eine Erstattung oder eine zentrale Kontaktstelle des Herstellers nennt die veröffentlichte Warnung nicht. Wer klären möchte, wie die Packung am eigenen Wohnort abgegeben oder entsorgt werden soll, kann über die Meldung auf Lebensmittelwarnung.de die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Bundeslandes aufrufen. Eine Rückgabezusage sollte nicht unterstellt werden, solange sie weder von einer Verkaufsstelle noch von einer verantwortlichen Stelle bestätigt wurde.

Wer die Paste bereits verzehrt hat, ist dadurch nicht automatisch erkrankt. Treten Beschwerden auf, sollte jedoch zeitnah medizinischer Rat eingeholt und der mögliche Verzehr eines Produkts mit nicht deklariertem Sildenafil genannt werden. Dabei helfen die Packung und die Produktdaten. Bei schweren akuten Beschwerden gilt der medizinische Notruf 112.

Besondere Vorsicht bei Herzmedikamenten und unbekannter Dosierung

Die Warnung ist nicht nur für Menschen relevant, die Sildenafil normalerweise als Arzneimittel verwenden. Gerade Personen, die nicht mit einem solchen Wirkstoff rechnen, können mögliche Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen bei ihrer Entscheidung gar nicht berücksichtigen. Das betrifft insbesondere die gleichzeitige Einnahme bestimmter Herzmedikamente.

Eine eigenständige Einschätzung nach dem Motto „eine kleine Menge wird schon unbedenklich sein“ ist nicht möglich. Ohne Angabe zur Wirkstoffkonzentration lässt sich aus der verzehrten Pastenmenge keine Arzneimitteldosis ableiten. Ebenso wenig sollte das Produkt mit einem regulär verschriebenen Sildenafil-Präparat gleichgesetzt werden: Zugelassene Arzneimittel werden mit festgelegter Dosierung, Packungsbeilage und medizinischen Warnhinweisen abgegeben.

Warum die Verkaufsstellen bislang offenbleiben

Die Meldung wurde vom Land Nordrhein-Westfalen erstellt und am 13. Oktober 2026 veröffentlicht. Als Hersteller ist auf der Kennzeichnung ein Unternehmen in Istanbul angegeben. Eine in der Europäischen Union verantwortliche Person ist nach Angaben der Behörde nicht ausgewiesen.

Zugleich fehlen konkrete Informationen dazu, über welche Geschäfte, Onlineangebote oder Zwischenhändler die Ware verkauft wurde. Die Nennung sämtlicher Bundesländer bedeutet daher nicht, dass jede Verkaufsstelle in Deutschland das Produkt geführt hat. Sie zeigt, dass die Behörden den Vertriebsweg derzeit nicht enger eingrenzen können und vorsorglich von einer bundesweiten Verbreitung ausgehen.

Der Fall ist damit keine klassische, vom Hersteller organisierte Rückrufaktion mit bekannter Händlerliste und festgelegter Erstattung. Es handelt sich um eine amtliche öffentliche Warnung vor einem konkret identifizierten Lebensmittel. Für Verbraucher bleibt die praktische Konsequenz dennoch dieselbe: Packungsdaten prüfen und das betroffene Produkt nicht verwenden.

Die vollständigen Packungsdaten entscheiden

Wer Kräuterpasten, Potenzmittel oder als natürlich beworbene Mischungen zu Hause hat, sollte jetzt nicht pauschal alle Produkte entsorgen. Zuerst genügt der genaue Abgleich mit der 240-Gramm-Packung, der Charge 20251511 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. November 2028. Stimmen diese Angaben überein, darf die Paste nicht mehr gegessen werden.

Weitere amtliche Warnungen mit unmittelbarem Handlungsbedarf ordnet GadgetChecks fortlaufend unter Alltag Aktuellein. Bis die unbekannten Vertriebswege genauer geklärt sind, ist die vollständige Produktkennzeichnung der verlässlichste Anhaltspunkt.

Stand der Recherche: 15. Oktober 2026, 11:44 Uhr MESZ.

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