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Bambussprossen-Rückruf bei Go Asia: MHD 29.09.2028 und Barcode prüfen
Der Bambussprossen-Rückruf bei Go Asia betrifft zwei Royal-Orient-Konserven mit Bambussprossen in Scheiben und Streifen. Die amtliche Warnung nennt das Mindesthaltbarkeitsdatum 29.09.2028 und den Barcode 8719497398195. Wer eine passende Dose besitzt, sollte den Inhalt vorsorglich nicht mehr verzehren und das Produkt in einer Go-Asia-Filiale zurückgeben.
Aus den Konservendosen ist nach Angaben des amtlichen Warnportals Bisphenol A, kurz BPA, in das Lebensmittel übergegangen. Die Behörde stuft den Grund der Meldung als „gesundheitsschädliche Substanz“ ein. Go Asia und Orient Master nehmen die Produkte deshalb im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes aus dem Sortiment.
Bambussprossen-Rückruf bei Go Asia: Diese Dosen sind betroffen
Die amtliche Meldung führt beide Schnittformen gemeinsam auf:
- Marke: Royal Orient
- Produkt: Bamboo Shoot (Slices), Bambussprossen in Scheiben
- Produkt: Bamboo Shoot (Strips), Bambussprossen in Streifen
- Füllmenge: jeweils 567 Gramm
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 29.09.2028
- Barcode: 8719497398195
- Importeur: Asia Express Food B. V. aus Kampen in den Niederlanden
- Inverkehrbringer: Go Asia GmbH und Orient Master GmbH aus Berlin
Die Marke Royal Orient ist auf den Produktbildern der veröffentlichten Kundeninformation erkennbar. Für einen verlässlichen Abgleich sollten Produktname, Füllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum und Barcode gemeinsam geprüft werden. Eine ähnlich aussehende Dose oder ein anderes Bambussprossenprodukt ist nicht allein wegen der Produktart von dieser amtlichen Meldung erfasst.
Allerdings besteht zwischen den beiden veröffentlichten Informationen ein wichtiger Unterschied: Die auf den 18. August 2026 datierte Kundeninformation der Unternehmen nennt beide 567-Gramm-Produkte, beschränkt den Rückruf aber nicht sichtbar auf ein bestimmtes Mindesthaltbarkeitsdatum oder einen Barcode. Erst die am 10. September veröffentlichte amtliche Meldung ergänzt diese Kennzeichnungen.
Wer eine Royal-Orient-Dose mit Bambussprossen in Scheiben oder Streifen besitzt, deren Angaben abweichen oder nicht mehr lesbar sind, sollte deshalb nicht automatisch von einer Entwarnung ausgehen. In diesem Fall ist eine Rückfrage bei Go Asia oder die Vorlage der Dose in einer Filiale die sicherere Lösung.
Verkauf in 14 Bundesländern bestätigt
Nach dem derzeitigen Stand wurde die Ware über Go-Asia-Filialen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vertrieben.
Das Unternehmen erklärt, dass die Produkte in allen Go-Asia-Filialen zurückgegeben werden können. Der Kaufpreis wird erstattet. Eine Rückgabefrist nennt die Veröffentlichung nicht. Ebenso bleibt offen, ob ein Kassenbon verlangt wird. Wer den Beleg noch besitzt, sollte ihn daher vorsichtshalber mitnehmen.
Warum Bisphenol A bei diesem Rückruf relevant ist
Bisphenol A wird unter anderem bei der Herstellung bestimmter Kunststoffe und Harze eingesetzt. Solche Materialien können auch in Beschichtungen von Lebensmittel- und Getränkedosen vorkommen. Unter bestimmten Bedingungen kann BPA aus einem Lebensmittelkontaktmaterial in den Inhalt übergehen. Dieser Übergang wird als Migration bezeichnet.
Die aktuelle Meldung nennt weder den gemessenen BPA-Wert noch das verwendete Prüfverfahren. Sie erklärt auch nicht, ob in beiden Schnittformen dieselbe Belastung gemessen wurde. Eine individuelle gesundheitliche Belastung lässt sich aus den veröffentlichten Angaben deshalb nicht berechnen.
Die Europäische Union hat die Verwendung von BPA bei der Herstellung der meisten Lebensmittelkontaktmaterialien inzwischen verboten. Für bestimmte Erzeugnisse bestehen jedoch Übergangsfristen und eng begrenzte Ausnahmen. Der aktuelle Rückruf bedeutet daher weder, dass sämtliche Konservendosen BPA enthalten, noch dass alle Bambussprossenprodukte unsicher sind. Er bezieht sich auf die konkret aufgeführten Royal-Orient-Dosen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist außerdem darauf hin, dass Lebensmittel aus beschichteten Konservendosen in früheren Untersuchungen einen bedeutenden Anteil an der BPA-Aufnahme hatten. Bei der wissenschaftlichen Bewertung der tolerierbaren täglichen Aufnahme bestehen weiterhin Unterschiede zwischen dem BfR und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Für Käufer ändert diese fachliche Debatte nichts an der praktischen Empfehlung, die zurückgerufene Ware nicht weiterzuverwenden.
Was nach einem bereits erfolgten Verzehr gilt
Die Rückrufmeldung nennt keine typischen akuten Beschwerden und enthält keine besondere medizinische Handlungsanweisung für Menschen, die bereits von den Bambussprossen gegessen haben. Ein zurückgerufenes Produkt ist zudem keine individuelle Diagnose. Ohne Messwert, verzehrte Menge und weitere persönliche Faktoren lässt sich das Risiko eines einzelnen Verzehrs nicht seriös bestimmen.
Betroffene sollten die restliche Ware nicht weiter essen und die Dose mit ihrer Kennzeichnung aufbewahren. Treten gesundheitliche Beschwerden auf oder besteht wegen einer besonderen gesundheitlichen Situation Unsicherheit, kann ärztlicher Rat eingeholt werden. Ein Foto von Produkt, Barcode und Mindesthaltbarkeitsdatum erleichtert dabei die genaue Zuordnung.
Was jetzt wichtig ist
Zunächst sollten Vorratsschrank und Küchenregal auf Royal-Orient-Bambussprossen in 567-Gramm-Dosen kontrolliert werden. Stimmen Produktbezeichnung, MHD 29.09.2028 und Barcode 8719497398195 überein, ist die Dose eindeutig von der amtlichen Warnung erfasst.
Bei abweichender oder unleserlicher Kennzeichnung sollte die weiter gefasste Unternehmensinformation berücksichtigt und bei Go Asia nachgefragt werden. Betroffene Ware kann in einer Go-Asia-Filiale zurückgegeben werden; nach Angaben des Unternehmens wird der Kaufpreis erstattet.
Weitere Rückrufe, Fristen und Verbraucherwarnungen ordnet GadgetChecks fortlaufend unter Alltag Aktuell ein.
Stand der Recherche: 11. September 2026, 17:05 Uhr CEST.
Hauptquellen
- Lebensmittelwarnung.de: Amtliche Meldung zu den Bamboo-Shoot-Konserven
- Go Asia und Orient Master: Kundeninformation zur Rückrufaktion
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Fragen und Antworten zu Bisphenol A
- Europäische Kommission: BPA-Verbot für Lebensmittelkontaktmaterialien
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