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Kinderschaukel-Rückruf bei Globus Baumarkt: EAN 8002936125316 nicht mehr verwenden
Der Kinderschaukel-Rückruf bei Globus Baumarkt betrifft sämtliche Exemplare des italienischen Herstellers Adriatic Srl. mit der EAN 8002936125316. Bei einer Untersuchung wurde ein Einklemmrisiko festgestellt. Eltern und andere Betreuungspersonen sollen die Schaukel deshalb ab sofort nicht mehr verwenden und so aufbewahren, dass Kinder keinen Zugang mehr dazu haben. Die Kundeninformation trägt das Datum 25. August 2026; öffentlich verbreitet wurde die Warnung am 7. September.
Globus Baumarkt bietet für die betroffene Schaukel eine kostenlose Rückgabe an. Der offizielle Rückrufhinweis von Globus Baumarkt nennt außerdem Umtausch und Erstattung als Abhilfen. Vor der Fahrt zum Markt kann es sinnvoll sein, den Kundenservice nach dem konkreten Ablauf zu fragen, insbesondere wenn kein Kassenbon mehr vorhanden ist. Ob ein Kaufbeleg verlangt wird, geht aus dem Rückrufhinweis nicht hervor.
Kinderschaukel-Rückruf bei Globus: Welche Exemplare betroffen sind
Entscheidend ist die EAN, also die Nummer unter dem Strichcode. Sie lautet 8002936125316. Nach der veröffentlichten Kundeninformation sind alle Kinderschaukeln mit genau dieser EAN vom Rückruf erfasst. Als Hersteller nennt die Warnung Adriatic Srl.
Andere Spielwaren von Adriatic oder Schaukeln mit einer abweichenden EAN werden in der Warnung nicht genannt. Allein die Ähnlichkeit des Sitzes, der Verpackung oder des Markennamens reicht daher nicht aus, um ein anderes Produkt dem Rückruf zuzuordnen. Umgekehrt sollte eine Schaukel mit der genannten EAN nicht weiter genutzt werden, auch wenn sie äußerlich unbeschädigt wirkt.
Die Nummer ist üblicherweise auf der Verpackung, einem Produktetikett oder den Kaufunterlagen zu finden. Fehlt die Verpackung und lässt sich die EAN am Produkt nicht mehr ablesen, sollten Käufer Fotos der Schaukel und vorhandene Unterlagen bereithalten und die Zuordnung direkt mit Globus Baumarkt klären. Eine Vermutung anhand der Form allein ist weniger verlässlich als der Abgleich über die Produktkennung.
Einklemmrisiko: Die Nutzung soll sofort enden
Der Rückruf nennt als Grund ein im Rahmen einer Untersuchung festgestelltes Einklemmrisiko bei der Nutzung. Welche Bauteile oder Körperstellen konkret betroffen sein können und unter welchen Umständen das Risiko entsteht, erläutert die veröffentlichte Kundeninformation nicht. Deshalb wäre es falsch, die Gefahr auf eine bestimmte Sitzposition, ein einzelnes bewegliches Teil oder eine bestimmte Altersgruppe einzugrenzen.
Die klare Handlungsanweisung lautet, das Produkt nicht mehr zu verwenden. Auf eine eigene Reparatur oder einen provisorischen Umbau sollten Besitzer verzichten, weil der Rückruf keine geprüfte Nachbesserungsanleitung enthält. Auch eine besonders aufmerksame Beaufsichtigung ersetzt die Stilllegung nicht: Die Warnung richtet sich gegen die weitere Verwendung der Schaukel selbst.
Wer die Schaukel verliehen, verschenkt oder gebraucht weiterverkauft hat, sollte die jetzigen Besitzer informieren. Dazu fordert der Rückrufhinweis ausdrücklich auf. Maßgeblich bleibt auch bei einem weitergegebenen Exemplar die EAN 8002936125316.
So funktionieren Rückgabe, Umtausch und Erstattung
Betroffene Produkte können nach der Kundeninformation in den Betriebsstätten von Globus Baumarkt zurückgegeben werden. Besitzer sollen sich dort an die Hauptinformation wenden. Alternativ ist der Kundenservice per E-Mail an info@globus-baumarkt.de oder telefonisch unter 06898 515 880 erreichbar. Auf diesem Weg können sie sich den Ablauf der kostenlosen Rückgabe oder eines Umtauschs erklären lassen.
Die veröffentlichte Rückrufanzeige sagt zudem, dass Verbraucher bei einer Rückgabe eine Erstattung erhalten. Sie nennt jedoch weder eine besondere Rückgabefrist noch einen Verkaufszeitraum und erklärt auch nicht, wie bei fehlender Verpackung oder einem verlorenen Kaufbeleg verfahren wird. Solche Bedingungen sollten deshalb nicht vorausgesetzt, sondern vorab beim Händler erfragt werden.
Für Produktrückrufe gilt grundsätzlich: Die Abhilfe muss wirksam, kostenfrei und zeitnah sein. Das Bundesumweltministerium erläutert die Verbraucherrechte unter der EU-Produktsicherheitsverordnung. Danach muss der verantwortliche Wirtschaftsakteur grundsätzlich mindestens zwei Möglichkeiten aus Reparatur, Ersatz und Erstattung anbieten. Welche Abhilfe in einem konkreten Rückruf tatsächlich bereitsteht, ergibt sich aus der jeweiligen Kundeninformation – bei dieser Kinderschaukel nennt Globus Rückgabe, Umtausch und Erstattung.
Was Eltern und Betreuungspersonen jetzt tun sollten
Zunächst sollte die Schaukel außer Betrieb genommen und die EAN geprüft werden. Stimmt die Nummer überein, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit Globus Baumarkt oder die Rückgabe an der Hauptinformation eines Marktes. Hilfreich sind die Schaukel, vorhandene Verpackungsreste, ein Kaufbeleg oder andere Kaufunterlagen; dass alle diese Dinge zwingend verlangt werden, behauptet der Rückruf allerdings nicht.
Bei einer Schaukel ohne lesbare Kennzeichnung kann der Kundenservice anhand von Fotos, Kaufzeitpunkt, Markt und Unterlagen möglicherweise bei der Identifizierung helfen. Bis zur Klärung sollte ein Exemplar, das dem zurückgerufenen Modell entspricht, nicht mehr benutzt werden. Wer die Schaukel bereits weitergegeben hat, informiert die betreffende Person am besten zusammen mit der EAN und dem Link zum offiziellen Rückrufhinweis.
Weitere Meldungen zu Rückrufen, Verträgen, Fristen und anderen direkten Alltagsfolgen bündelt GadgetChecks unter Alltag Aktuell. Beim Globus-Rückruf ist die Konsequenz eindeutig: Nicht auf sichtbare Schäden warten, sondern die Nutzung beenden und die kostenlose Abhilfe mit dem Händler abstimmen.
Stand der Recherche: 8. September 2026, 17:23 Uhr MESZ.
Hauptquellen
- Produktsicherheitsrückruf von Globus Baumarkt für die Adriatic-Kinderschaukel
- Produktwarnung.eu: Rückruf der Kinderschaukel mit EAN 8002936125316
- Bundesumweltministerium: Rechte bei einem Produktrückruf
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