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PayPal-Bedingungen ab 7. September: Welche Nutzer wirklich betroffen sind
Die PayPal-Bedingungen ab 7. September 2026 betreffen in Deutschland nicht pauschal alle Kunden. Nach der offiziellen Änderungsankündigung von PayPal treten zwei getrennte Anpassungen in Kraft: PayPal ändert die Formulierung seiner Kündigungsrechte bei der digitalen und der physischen Verbraucher-Debitkarte. Daneben gelten neue Pflichten für Händler, deren Kunden bestimmte „Später bezahlen“-Angebote nutzen.
Für gewöhnliche Privatkonten ohne PayPal Consumer Debit Mastercard nennt die Ankündigung dagegen keine Änderung. Insbesondere wird dort weder eine neue Privatkundengebühr noch eine allgemeine Verschärfung des Käuferschutzes angekündigt.
PayPal-Bedingungen ab 7. September betreffen zwei Gruppen
PayPal hatte die Änderungen am 21. Mai 2026 angekündigt. Das Unternehmen beschreibt sie als automatisch zum 7. September wirksam und unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen Kartenkunden und Geschäftskonten.
Bei Verbrauchern geht es ausschließlich um die gesonderten Bedingungen der digitalen und physischen PayPal Consumer Debit Mastercard. PayPal spricht von „geringfügigen Änderungen“ an der Formulierung seiner Kündigungsrechte. Welche einzelnen Wörter gegenüber der vorherigen Fassung verändert wurden, stellt die Ankündigung nicht in einem direkten Vorher-nachher-Vergleich dar.
Die zweite Anpassung betrifft Händlerkonten. In die allgemeinen PayPal-Nutzungsbedingungen wurde ein neuer Abschnitt für Ratenzahlungsangebote aufgenommen, die rechtlich als mit dem Kaufvertrag verbundene Kreditverträge gelten. PayPal erklärt ausdrücklich, dass sich daraus keine Änderung für Privatkonten ergibt.
Was für Nutzer der PayPal-Debitkarte gilt
In der seit dem 7. September ausgewiesenen Fassung der Kartenbedingungen bleibt die Kartenvereinbarung unbefristet. Karteninhaber können sie jederzeit beenden, beispielsweise durch das Entfernen der digitalen Karte in den Einstellungen oder über den Kundenservice. Offene Verpflichtungen aus bereits vorgenommenen Zahlungen bleiben bestehen.
PayPal kann die Kartenvereinbarung nach der aktuellen Formulierung ordentlich mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen. Eine fristlose Kündigung ist bei einem wichtigen Grund möglich, wenn PayPal die Fortsetzung des Kartendienstes auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden nicht zugemutet werden kann. Bei behebbaren Vertragsverstößen soll zuvor grundsätzlich eine Abmahnung oder Gelegenheit zur Behebung eingeräumt werden, sofern das im jeweiligen Fall vernünftigerweise möglich ist.
Die gesetzliche Grundlage für die ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags setzt ebenfalls Grenzen. Nach Paragraf 675h des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Kündigungsfrist des Zahlungsdienstleisters bei einem unbefristeten Vertrag zwei Monate nicht unterschreiten. Verbraucher dürfen den Vertrag grundsätzlich jederzeit kündigen; eine vereinbarte Frist darf höchstens einen Monat betragen.
Entscheidend ist die Reichweite: Die aktualisierte Formulierung betrifft die gesonderte Kartenvereinbarung. Daraus folgt nicht automatisch eine neue Kündigungsregel für jedes gewöhnliche PayPal-Privatkonto.
Was sich bei „Später bezahlen“ für Händler ändert
Der neue Händlerabschnitt in den PayPal-Nutzungsbedingungen vom 7. September greift nur, wenn ein angebotenes Ratenzahlungsmodell rechtlich tatsächlich einen mit dem Kauf verbundenen Kreditvertrag bildet. Nicht jedes Zahlungsziel und nicht jede Ratenzahlung fällt automatisch darunter.
Wird ein solcher Kredit wegen eines Widerrufs, einer Unwirksamkeit oder eines Mangels des Kaufvertrags vollständig rückabgewickelt, muss der Händler den ausgezahlten Betrag nach den neuen Bedingungen unverzüglich an PayPal zurückzahlen und die Transaktion entsprechend kennzeichnen. Bei Teilrückgaben oder einer teilweisen Herabsetzung gelten die Pflichten anteilig.
Zusätzliche finanzielle Folgen können entstehen, wenn die Rückabwicklung auf einer schuldhaften Handlung oder Unterlassung des Händlers beruht. Die Bedingungen sehen dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung von PayPal vor, die neben dem ausgezahlten Kreditbetrag auch Zinsen sowie Rechts- und Gerichtskosten erfassen kann.
Hält ein Käufer Kreditraten wegen einer Nichtlieferung, einer mangelhaften Leistung oder anderer Einwendungen aus dem Kaufvertrag berechtigt zurück, soll der Händler mit PayPal zusammenarbeiten und die zugrunde liegende Beanstandung bearbeiten. Diese Regel verteilt das wirtschaftliche Risiko zwischen PayPal und dem Händler. Sie schafft für Privatkunden nicht automatisch einen neuen Erstattungsanspruch.
Welche Rechte Käufer bei verbundenen Krediten haben
Das deutsche Verbraucherrecht verbindet Kauf und Finanzierung unter bestimmten Voraussetzungen miteinander. Nach Paragraf 359 BGB kann ein Verbraucher die Rückzahlung eines Darlehens insoweit verweigern, wie Einwendungen aus dem verbundenen Kaufvertrag auch zur Verweigerung der Leistung gegenüber dem Händler berechtigen würden.
Besteht zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung, darf die Darlehensrückzahlung über diesen Weg grundsätzlich erst zurückgehalten werden, nachdem die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Die besondere Vorschrift gilt außerdem nicht, wenn das finanzierte Entgelt weniger als 200 Euro beträgt oder der Kredit dem Erwerb von Finanzinstrumenten dient.
Ob ein konkreter PayPal-Ratenkauf als verbundener Kreditvertrag einzuordnen ist und ob Zahlungen zurückgehalten werden dürfen, hängt daher vom jeweiligen Vertrag und vom Grund der Beanstandung ab. Käufer sollten Raten nicht allein wegen der neuen PayPal-Bedingungen eigenmächtig stoppen.
Was Kunden und Händler jetzt prüfen sollten
Wer lediglich ein normales PayPal-Privatkonto verwendet und keine PayPal Consumer Debit Mastercard besitzt, muss aufgrund dieser Änderungsankündigung nichts veranlassen. PayPal schließt Änderungen für diese Nutzergruppe beim neuen Händlerabschnitt ausdrücklich aus.
Karteninhaber können die aktuelle Fassung der Kartenbedingungen prüfen, insbesondere die Abschnitte zu Vertragsänderungen und Kündigung. Wer eine Mitteilung von PayPal erhalten hat und die eigene Betroffenheit nicht eindeutig zuordnen kann, sollte kontrollieren, ob im Konto tatsächlich eine digitale oder physische PayPal Consumer Debit Mastercard hinterlegt ist.
Für Händler, die „Später bezahlen“ anbieten, ist der neue Abschnitt wesentlich konkreter. Sie sollten ihre Abläufe für Widerrufe, Teilrückgaben, stornierte Bestellungen, Nichtlieferungen und Mängel prüfen. Entscheidend ist, dass eine Rückabwicklung nicht nur gegenüber dem Kunden bearbeitet, sondern auch korrekt und rechtzeitig an PayPal übermittelt wird.
Die Änderung ist damit kein großer Umbau sämtlicher PayPal-Konten. Sie betrifft einen begrenzten Kartenvertrag und ordnet bei bestimmten verbundenen Ratenkrediten genauer, welche Pflichten Händler gegenüber PayPal tragen. Weitere neue Vertragsregeln mit unmittelbaren Folgen für Verbraucher ordnet GadgetChecks fortlaufend unter Alltag Aktuell ein.
Stand der Recherche: 7. September 2026, 16:11 Uhr MESZ.
Hauptquellen
- PayPal: Ankündigung der zum 7. September geltenden Änderungen
- PayPal: Nutzungsbedingungen der digitalen Verbraucher-Debitkarte
- PayPal: Nutzungsbedingungen mit dem neuen Abschnitt für verbundene Ratenkredite
- Bundesministerium der Justiz: Paragraf 359 BGB
- Bundesministerium der Justiz: Paragraf 675h BGB
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