Hochfrequenzenergie bei Erektionsstörungen wird keine ambulante Kassenleistung
Die Behandlung mit Hochfrequenzenergie bei Erektionsstörungen darf seit dem 9. September 2026 nicht als ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, hat die Methode in…
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