Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeit: BAG verwirft starre 40-Stunden-Grenze
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeit dürfen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht ohne Weiteres von derselben 40-Stunden-Grenze abhängen wie bei Vollzeitbeschäftigten. Die am 9. September 2026 veröffentlichte Urteilsbegründung zeigt, wie eine tarifliche…
Weiterlesen