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Flüssigkeiten im Handgepäck am Flughafen München: Zwei Liter ab 18. September
Flüssigkeiten im Handgepäck am Flughafen München dürfen ab Freitag, 18. September 2026, in deutlich größeren Behältern durch die Sicherheitskontrolle. Statt höchstens 100 Millilitern sind dann bis zu zwei Liter pro Einzelbehältnis erlaubt. Die bisher nötige Beschränkung auf einen durchsichtigen Ein-Liter-Beutel entfällt am Münchner Flughafen ebenfalls. Wasserflasche, Kosmetik und Laptop können bei der Kontrolle im Handgepäck bleiben.
Die Erleichterung gilt nach Angaben des Bayerischen Verkehrsministeriums an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen des Flughafens. Sie ist dennoch keine bundes- oder europaweit einheitliche neue Gepäckregel. Für einen Umstieg oder den Rückflug kann an einem anderen Flughafen weiterhin die bekannte Grenze von 100 Millilitern je Behälter gelten. Wer eine größere Flasche mitnimmt, sollte deshalb den gesamten Reiseweg prüfen und nicht nur den Abflug in München.
Was sich am 18. September am Flughafen München ändert
Bis einschließlich 17. September kann eine konventionelle Kontrollspur noch dazu führen, dass nur Behälter mit höchstens 100 Millilitern akzeptiert werden. Diese müssen zusammen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens einem Liter Fassungsvermögen passen und aus dem Handgepäck genommen werden. Der Flughafen München weist auf seiner aktuellen Kontrollseite ausdrücklich darauf hin, dass diese Übergangslage am 18. September endet.
Ab diesem Tag liegt die Obergrenze für Flüssigkeiten bei zwei Litern pro Einzelbehältnis. Die amtliche Mitteilung hebt die bisherige 100-Milliliter-Regel an allen Münchner Kontrollpunkten auf; Behälter mit einem größeren Fassungsvermögen als zwei Liter müssen dagegen weiterhin in das aufgegebene Reisegepäck. Die neue Grenze bezieht sich auf die Sicherheitskontrolle. Zulässige Maße und Gewichte des Handgepäcks richten sich weiterhin nach dem gebuchten Tarif und den Bedingungen der Fluggesellschaft.
Auch das Auspacken wird einfacher. Flüssigkeiten und elektronische Geräte wie Laptops dürfen im Handgepäck bleiben, während es durchleuchtet wird. Jacken sowie am Körper getragene Gegenstände müssen nach den aktuellen Flughafenhinweisen weiterhin abgelegt werden. Zudem können Mitarbeitende ein Gepäckstück oder einen Behälter im Einzelfall genauer prüfen. Der Flughafen behält sich vor, Flaschen zu öffnen oder ihre Mitnahme aus Sicherheitsgründen abzulehnen.
Für Flüssigkeiten im Handgepäck am Flughafen München zählt der ganze Reiseweg
Die neue Regel hilft vor allem beim direkten Abflug aus München. Eine gefüllte Trinkflasche, eine größere Shampooflasche oder ein anderer Flüssigkeitsbehälter muss dort ab dem 18. September nicht mehr allein wegen eines Inhalts von mehr als 100 Millilitern aussortiert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass derselbe Behälter automatisch jede weitere Sicherheitskontrolle passiert.
Bei einer Reise mit Umstieg kann eine erneute Kontrolle am Anschlussflughafen nötig werden. Für den Rückflug entscheidet ohnehin der Abflughafen im Reiseland. Der Flughafen München rät deshalb ausdrücklich dazu, die Vorgaben für Weiter- und Rückreise vorab zu prüfen. Wo keine entsprechend zugelassene CT-Technik eingesetzt wird, bleibt es grundsätzlich bei kleinen Einzelbehältern im Ein-Liter-Beutel.
Das hat eine praktische Folge: Wer nur mit Handgepäck reist und am Ziel weder etwas verbrauchen noch zurücklassen möchte, sollte größere Kosmetik- oder Getränkebehälter nur dann einpacken, wenn auch die späteren Kontrollen sie zulassen. Eine in München erlaubte Flasche kann sonst auf dem Rückweg zum Problem werden. Bei getrennt gebuchten Anschlussverbindungen ist außerdem zu prüfen, ob das Handgepäck erneut durch eine öffentliche Sicherheitskontrolle geführt werden muss.
Für Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen bestehen eigene Vorgaben. Der Flughafen nennt weiterhin den unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel und den zugehörigen Kaufbeleg als Voraussetzung. Diese Verpackung sollte insbesondere bei Anschlussflügen nicht vorzeitig geöffnet werden, selbst wenn der erste Flughafen größere Behälter an seiner CT-Kontrolle zulässt.
Nicht nur Getränke fallen unter die Flüssigkeitsregel
Die Bezeichnung „Flüssigkeiten“ umfasst im Luftverkehr mehr als Wasser, Saft oder Parfüm. Der Flughafen zählt auch Gele, Pasten, Lotionen, Mischungen aus festen und flüssigen Bestandteilen sowie den Inhalt von Druckbehältern dazu. Zahnpasta, Haargel, Suppen, Sirup, Rasierschaum und Sprays werden bei der Kontrolle daher nach denselben Grundsätzen behandelt.
Medikamente, Babynahrung und besondere flüssige Nahrung waren schon bisher unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb der gewöhnlichen 100-Milliliter-Grenze möglich. Die Notwendigkeit kann bei Medikamenten durch ein Rezept oder Attest glaubhaft zu machen sein. Die neue Münchner Zwei-Liter-Regel ersetzt diese Sondervorschriften nicht und ändert nichts daran, dass das Sicherheitspersonal zusätzliche Prüfungen verlangen kann.
Auch gefährliche Gegenstände und Stoffe werden durch die Lockerung nicht erlaubt. Zwei Liter beziehen sich allein auf das Fassungsvermögen eines grundsätzlich zulässigen Flüssigkeitsbehälters. Die Sicherheitskontrolle darf den Inhalt weiterhin beanstanden, und die Fluggesellschaft kann für das Kabinengepäck strengere Gewichts- oder Größenbedingungen festlegen.
Für Powerbanks gelten weiterhin separate Vorgaben. Der Flughafen München nennt derzeit höchstens zwei Geräte mit jeweils maximal 100 Wattstunden; sie gehören ins Handgepäck. Weitere Hintergründe zu Kapazität, Kennzeichnung und möglichen Airline-Vorgaben erklärt der GadgetChecks-FragenCheck zu Powerbanks im Flugzeug. Die Lockerung für Flüssigkeiten erweitert diese Akku-Regeln nicht.
Warum die Kontrolle trotzdem sicher bleiben soll
Möglich wird die Änderung durch Computertomographen für die Handgepäckkontrolle. Sie erzeugen dreidimensionale Ansichten des Gepäckinhalts und erlauben dem Kontrollpersonal eine genauere Auswertung, ohne dass alle Gegenstände zuvor einzeln in Wannen gelegt werden müssen. Das Bayerische Verkehrsministerium beziffert die Investition des Freistaats in die schrittweise Umrüstung am Flughafen München auf rund 45 Millionen Euro.
Die Technik verspricht neben dem bequemeren Packen auch schnellere Abläufe. Daraus folgt jedoch keine Garantie für kurze Wartezeiten: Passagieraufkommen, zusätzliche Prüfungen und die Auslastung der einzelnen Kontrollbereiche können weiterhin zu Verzögerungen führen. Der Flughafen empfiehlt Reisenden, Beschilderung und Personalhinweisen zu folgen und die Handgepäckbedingungen ihrer Airline zu beachten.
Was Reisende jetzt konkret beachten sollten
Für Abflüge bis einschließlich 17. September bleibt die bisherige 100-Milliliter-Regel maßgeblich, wenn eine konventionelle Spur genutzt wird. Erst ab dem 18. September gilt die bestätigte Lockerung an allen Sicherheitskontrollpunkten des Münchner Flughafens. Wer vorher fliegt, sollte sein Handgepäck deshalb noch nach der alten Vorgabe packen.
Für spätere Reisen lohnt sich vor allem ein Blick auf drei Stellen: den Abflughafen, mögliche Umsteigeflughäfen und den Flughafen des Rückflugs. Hinzu kommen die Handgepäck- und Gefahrgutbedingungen der jeweiligen Airline. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass ein in München erlaubter Behälter an einer späteren Kontrolle nicht weitertransportiert werden darf.
Die neue Zwei-Liter-Grenze ist damit eine konkrete Erleichterung für Abflüge aus München, aber kein Freibrief für den gesamten Flugweg. Weitere neue Regeln mit unmittelbaren Folgen für Reisen, Verträge und den Alltag ordnet GadgetChecks fortlaufend unter Alltag Aktuell ein.
Stand der Recherche: 15. September 2026, 12:20 Uhr MESZ.
Hauptquellen
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Flughafen München rüstet auf
- Flughafen München: Sicherheits- und Passkontrolle
- Flughafen München: Häufige Fragen zu Flüssigkeiten im Handgepäck
- Münchner Merkur: Flüssigkeitsregel am Flughafen entfällt ab Freitag
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